Hallo
Ich hatte an meinem Haus im August 2011 einen Hagelschaden (100 andere auch). Statt das der Versicherungsvertreter vorbei kam schickten sie mir die Kündigung der Versicherung mit dem Hinweis das Sie diesen Schaden noch regulieren werden (Ich habe mal bei einem Insider nachgehört. Weil ich in den letzten 2 Jahren 3 kleinere Schäden hatt, haben sie mir gekündigt. Die nennen das Schadenshäufigkeit).Am Anfang Oktober kam mal ein Gutachter vorbei der diese Schäden aufnahm. Er meldete sich nicht. Ich habe Ihn am Anfang Dezember angerufen und ihm gesagt das es in mein Haus regnet. Er: Müssen Sie einen Dachdecker nehmen. Ich: Wer bezahlt dieser ? Er: Natürlich wird der Schaden bezahlt. Ich machte es nicht, ich habe nichts in der Hand. Später kann ich dem Geld hinterher laufen. Ich fragte Ihn denn, wann ich mal mit einer Antwort, Anzahlung von der Versicherung rechnen könnte. Er: Ich habe 150 Fälle auf dem Tisch, er könne es nicht sagen.
Meine Frage:
Wie lange muß man sowas hinnehmen ?
Was kann ich machen dagegen ?
Die meisten Häuser haben fast alle Schäden, ZB. Dach,Fenster,Rolläden usw. schon beseitigt bekommen.
Bei mir war noch keiner auf dem Dach.
Gruß Jonny
Sturm-Hagelschaden
3. Januar 2012
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Frage vom 3. Januar 2012 | 14:18
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Sturm-Hagelschaden
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#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 03:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:
Bei mir war noch keiner auf dem Dach.
Sofern du bei der Versicherung keinen 'Wir-tragen-ihnen-den-Arsch-hinterher'-Service gebucht hast, wirst du den Dachdecker tatsächlich selbst bestellen müssen - wie die meisten anderen Versicherungsnehmer auch.
Das solte übrigens schnell geschehen, denn wenn es bereits reingregnet entstehen unter Umständen teure Folgeschäden.
Entweder man tritt die Regulerugn an den Dachdecker ab oder man setzt der Versicherung eine Zahlungsfrist nach Datum, mit gerichtsfester Zustellung. Im gleichen Schreiben kannan auch schonmal einen Abschlagzahlung fordern.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2012 | 16:50
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Hallo und Danke für die Antworten
Der Dachdecker war im August schon bei mir und hat das grob geschätzt.Mein Haus ist auf der Seite wo es beschädigt ist ca. 12 m hoch und ohne Gerüst geht keiner darf keiner darauf. Er hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht den ich auch direkt an die Versicherung weitergeleitet habe.Die wiederum haben den Gutachter bestellt der im Oktober kam ......... und den Rest kennt ihr ja.
Gruß Jonny
#4
Antwort vom 4. Januar 2012 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:
Aus die Kosten zum Folgeschaden (Regenwassereinbruch) gehören dazu.
Ich glaube kaum, das die Versicherung diese grob fahrlässig/vorsätzlich verursachten Folgeschäden übernimmt.
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#5
Antwort vom 10. Januar 2012 | 21:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hallo zusammen,
da kann man Harry nur zustimmen.
Kosten für Folgeschäden sind nur dann mitversichert, wenn sie unvermeidbar sind.
Bei einer schuldhaft unterlassenen Reparatur auf jeden Fall nicht.
Grüße
Berry
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