Stundungsvereinbarung zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit

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1. Was ist Zweck und Inhalt der Stundung?

Die Stundung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, mit der die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Die Forderung bleibt in ihrem rechtlichen Bestand unangetastet. Der ursprünglich vereinbarte Leistungszeitpunkt wird durch die Vereinbarung neu festgelegt.

Die Stundung ist das erste und wichtigste Instrument zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit. Die Stundung beseitigt die Zahlungsunfähigkeit nur, wenn tatsächlich gute Aussichten auf wirtschaftliche Gesundung des Schuldners bestehen. 

Möglich ist eine Stundung auf unbestimmte Zeit oder eine Stundung mit Festlegung einer neuen Fälligkeit. Der Gläubiger kann für die Dauer der Stundung seine Forderung nicht mehr durchsetzen.

Der GmbH-Geschäftsführer hat bei unerfüllbaren fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen die Insolvenzantragspflicht. Nach einer Stundung muss nur noch die Forderung mit der vereinbarten Rate zum Fälligkeitszeitpunkt als fällig angesetzt werden.

2. Rechtliche Anforderungen der Stundung

Die Stundung kann- da es keine gesetzlichen Formvorschriften gibt- mündlich erfolgen. Sie sollte jedoch aus Vorsichts- und Beweisgründen immer schriftlich erfolgen.  

3. Muster / Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung 

Zwischen xx, Adresse, nachfolgend Gläubiger genannt

und

Fa.Y, nachfolgend Schuldner genannt, wird nachfolgende Vereinbarung getroffen:

§ 1 Gegenstand und Anerkenntnis

Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger aus erbrachter Leistung X Euro zu schulden. Die Forderung wird anerkannt. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung

§ 2 Stundung

Die Forderung wird dem Schuldner gestundet.

§ 3 Ratenzahlungsverpflichtung des Schuldners

Der Schuldner verpflichtet sich, die Schuldsumme von insgesamt € zuzüglich Zinsen € in nachfolgenden Raten zu bezahlen

1. Rate am 15. 06.2011 in Höhe von ,00 €

2. Rate am 15. 09.2011 in Höhe von ,00 €

3. Rate am 15.12.2011 in Höhe von ,00 €

Schlussrate am 13.03.2012 in Höhe von €

Die Zahlungen sind so zu leisten, dass der Gläubiger am Tag des vereinbarten Termins über die Raten verfügen kann. Dem Schuldner steht frei die Schuldsumme vor Fälligkeit teilweise oder vollständig zu begleichen.

§ 4 Folgen bei Zahlungsrückstand

Sollte eine Rate nicht vollständig oder nicht fristgemäß bezahlt werden, ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.

§ 5 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig, soweit der Vereinbarungszweck nicht dadurch insgesamt gefährdet wird.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform

Ort, Datum, Unterschriften

Leserkommentare
von Rechtsanwalt Hermann Kulzer am 19.12.2010 15:01:24# 1
Felix qui nihil debet.
Glücklich ist der, der nichts schuldet.
    
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