Stundung der Erbschaftssteuer

14. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
NBchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundung der Erbschaftssteuer

Ich hatte zusammen mit meiner Schwester ein Haus je zur Hälfte. Nun erbe ich ihre Haushälfte. Als Schwester habe ich leider nur einen Freibetrag von 20.000 € und erbe kein Barvermögen. Muss ich tatsächlich meine Ersparnisse ganz dafür verwenden oder kann ich mir die Steuer stunden lassen. Ich benötige doch einen sog. Notgroschen für evtl. auftretende Reparaturen oder wenn die Waschmaschine z.B. kaputt geht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Grundsätzlich hat man ein Recht darauf, wenn man das Haus verkaufen muss (da so etwas nicht so schnell geht).

Einfach mal beim Finanzamt fragen. Die Möglichkeit gibt ey auf jeden Fall

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Möglichkeit gibt es, jedoch sind die Hürden hoch. Eine Stundung ist nur dann möglich, wenn die Steuer nur durch Veräußerung bezahlt werden kann. Diese Aussage ist streng wörtlich zu nehmen. Der Steuerpflichtige darf daher weder ausreichendes eigenes Barvermögen noch in der Lage sein ein Darlehen aufzunehmen. Gerade Letzteres ist bei Immobilienbesitz nur schwer nachweisbar.

4x Hilfreiche Antwort

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