Stundenlohnvertrag/Regiestunden bei Sanierungsauftrag

22. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
amz428847-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenlohnvertrag/Regiestunden bei Sanierungsauftrag

In unserer WEG wird seit einiger Zeit eine Diskussion über die Art der Vergabe eines Renovierungs/Sanierungsauftrages sehr kontrovers geführt.(Grössenordnung 70-250 TEur; es ist eine "kleine" bzw, "große" Lösung möglich) Der Vors. des Verwaltungsbeirates(+ Grossteil der sonstigen Eigentümer) versucht mit alles Mitteln (offene Briefe, pers. Kontaktaufnahme etc.)
die Auftragsvergabe auf Regiestundenbasis "durchzudrücken" Auf einer ao.ETV im April will er mit einem ihm "genehmen" Verw.
(dieser wäre dann neu -auf dieser ETV erst frisch gewählt- bewerkstelligen. Der aktuelle Verw. hat die Annahme eines Beschlusses auf Regiestundenbasis (auch wegen unklare Finanzierungsbasis ; hohe Sonderumlagen wären nötig) abgelehnt.Er hat erklärt, dass im WEG-Recht eine Auftragsvergabe auf Regiestunden grundsätzlich nicht möglich (sogar rechtswidrig) ist und ein trotzdem gefasster Beschluß in der oben erw. ao.ETV (fahrlässig oder vorsätzlich egal) einen -aussichtsreichen- Grund für eine Beschlussanfechtung i.S.d. WEG-Rechts ist !! Bitte um Antworten, ob diese Aussage des bisherigen Verw. so stimmen !!
Danke vorab !

Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

IMO hindert das WEG die Eigentümergemeinschaft nicht einen solchen "Stundenlohnvertrag" zu beschließen.

Ob die Herbeiführung und letzlich die Umsetzung eines solchen Beschlusses allerdings ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche ziehe ich stark in Zweifel. So tut IMO euer Verwalter gut daran, einen solchen Beschluss erst gar nicht fassen zu lassen.

Es wäre wichtig zu wissen, mit welchen Argumenten Beirat und ein Großteil der Eigentümer für eine solche "kostenoffene" Auftragsvergabe werben. Gibt es für die Arbeiten ein Leistungsverzeichnis und wie wurden die Kostenrahmen (70 oder 250 TEU) ermittelt? Ist eine Bauaufsicht oder ein Architekt eingebunden, wer würde die Arbeiten und die berechneten Stunden kontrollieren? Oder soll das dann mal eben der Verwalter, oder gar der Beirat übernehmen? - Fragen über Fragen -

VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ein Stundenlohnvertrag ist theoretisch durchaus möglich und es gibt anwendungsfälle, wo dies auch nicht anders möglich ist. Vorallem muss das Kostenrisiko überschaubar sein. Bei dieser Größenordnung (und den hier geposteten Angaben) ist dies jedoch nicht der Fall. Ob der Beschluss dann noch ordnungsgemäßer Verwaltung obliegt, ist stark anzuzweifeln.

Tatsächlich klären - sollte es zum Beschluss kommen - kann dies jedoch nur ein Richter. Ich würde dies aber schon vor Beschlussfassung ankündigen, dass man beabsichtigt, den nicht hinreichend bestimmtem Beschluss anzufechten und dem Verwalter, der einen solch unbestimmten Beschluss zulässt, die Kosten aufzubürden. Vielleicht denkt dann der eine oder andere darüber nach, bevor er die Hand hebt.

Signatur:

lg.
R.M.

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