Stundenkürzung, weniger Gehalt im Beschäftigungsverbot ( Schwangerschaft)

22. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Suzu90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stundenkürzung, weniger Gehalt im Beschäftigungsverbot ( Schwangerschaft)

Hallo,

Ich habe da eine Frage:
Ich bin im individuellen Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft und habe gelesen das mir keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.
Nun ist mir in meiner Lohnabrechnung aber aufgefallen, dass mein Arbeitgeber meine Stunden gekürzt hat und ich auch weniger Lohn bekomme. Der Arbeitgeber darf doch gar nicht meine Stundenanzahl reduzieren und mir dann weniger bezahlen?
Er bekommt mein Gehalt aus der Umlage ja wieder. Oder sehe ich das falsch?
Der momentan veranschlagte Lohn entspricht auch nicht dem Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Wäre für Antworten Dankbar

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Ich versteh da den ganzen Text nicht.
Warum setzt denn die Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot voraus?
Gehts da um Arbeit mit Substanzen oder alleiniger Nachtdienst, körperliche Belastung oder Streß...?
Der Arbeitgeber muß sich an Richtlinien halten, aber ansonsten bleibt alles beim alten.
Das einzig logische wäre, wenn sie selber in der Schwangerschaft anders arbeiten wollten...?
Und was noch bleibt ist weniger arbeiten wegen Arzt-Attest...

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#2
 Von 
Suzu90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen da ich in der Pflege tätig bin und er mich nicht versetzen konnte.
Darum geht es auch nicht. Es geht mir alleinig darum, dass er mir zu wenig bezahlt und einfach Stunden kürzt.
Darf er doch ohne den Vertrag zu ändern gar nicht? Ich habe nichts unterschrieben dergleichen. Mein Vertrag ist der alte!

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#3
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Ja, dann ist da wirklich was ungeklärt und andere wissen da bestimmt ne entscheidende Antwort.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Stunden kürzen geht nicht, evtl. können aber Erscchwerniszulagen wegfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bitte prüfen Sie Ihre Gehaltsunterlagen. Stunden kürzen ist nicht zulässig, der Wegfall von Zuschlägen jedoch schon.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Also Stunden kürzen darf er nicht, da bin ich mir sicher. Beim Beschäftigungsverbot dürfen dem Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile entstehen, also auch nicht weniger Gehalt. Sie sollten das Ihrem AG melden und nachfragen auf welcher Grundlage er die Kürzung vorgenommen hat. Manche AG informieren sich wahrscheinlich nicht genug1

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