Stundenabrechnung

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Stundenabrechnung

Hallo,
bei meiner Mutter wurde telefonisch ein Installateur angefordert, da es um das WC feucht wurde.
Der Handwerker kam mit einem Kollegen vorbei und hat den WC-Zulaufgummi erneuert. Dann sind sie nach ca. 20 Minuten wieder gegangen. Den Regiebericht bekamen wir erst mit der Rechnung zu sehen.
Auf der Rechung ist neben dem WC-Zulaufgummi eine Pauschale für Einsatz Kundendienstwagen aufgeführt und eine Arbeitszeit von 0,75 Stunden für einen Monteur.
Auf Nachfrage wegen der zuviel berechneten Zeit wurde mit mitgeteilt, daß für solche Arbeiten pauschal eine derartige Zeit angerechnet wird.
Ist diese Aussage so richtig, oder sollten wir ihm nochmals widersprechen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Abgerechnet werden darf keine Pauschale, sondern nur die tatsächliche Arbeitszeit.
Die Aussage des Handwerkers ist meines Erachtens nach also falsch.
Die Rechnung (zumindest der Preis) dennoch korrekt:

Abgerechnet wurde 1 Handwerker mit 45 Minuten.
gearbeitet haben aber 2 Handwerker je 20 Minuten, also 40 zusammen. Das Aufrunden auf 45 ist in Ordnung.

Lediglich wenn nur einer der Handwerker tatsächlich gearbeitet hat und der andere zuschaute, können Sie die Rechnung kürzen.

Edit:

Zitat:
Abgerechnet werden darf keine Pauschale, sondern nur die tatsächliche Arbeitszeit.


Sofern nicht anders vereinbart..

-- Editiert von Despi am 11.07.2017 23:47

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, dann ist es wohl o.k., denn der 2. Arbeiter hat den Zulaufgummi gehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
denn der 2. Arbeiter hat den Zulaufgummi gehalten.


Nur dafür müsstest du ihn meines Erachtens nach nicht bezahlen.

Was sagen denn die anderen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
der 2. Arbeiter hat den Zulaufgummi gehalten.

Da wäre die spannende Frage, ob das nur mit 2 Mann geht. Oder ob es mit 2 Mann schneller geht als mit einem Mann.
Wenn beide Antworten "nein" lauten, dann wäre der 2. Mann nicht zu zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb471131-89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo

es wird bei den Handwerkern ja nicht nur rein die VOR-Ort Zeit berechnet,auch die Zeit für die Anfahrt,evtl Richtzeit ist vom Kunden zu tragen

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten!



-- Editiert von Sommerrecht123 am 26.07.2017 10:27

1x Hilfreiche Antwort

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