Hallo,
weiß jemand, ob ich Studiengebühren bezahlen muss, wenn mein Vater in Altersteilzeit ist und ich einen behinderten Bruder habe, der von den Eltern gepflegt wird. (Im Gesetz steht, dass keine Studiengebühren gezahlt werden müssen, wenn Eltern für 3 Kinder Kindergeld erhalten. Aber mal ehrlich - lieber hat man 3 gesunde Kinder als ein behindertes. Für behinderte Kinder fallen ja wesentlich mehr Extrakosten an)
Studiengebühren - Befreiung
8. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2007 | 14:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiengebühren - Befreiung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.