Hallo alle mit einnader
Habe mal eine frage und zwar habe ich von einem Bekanten eine E Mail bekommen worin steht das sich im LHGebG §6 was geändert hätte. und zwar steht da das wenn man 2 Geschwister hat und die noch keine gebüren befreiung haben das man sich deshalb befreien lassen kann.
ich habe jetzt mal über all danach gesucht und nix gefunden daher frage ich hir mal nach ob jemand was davon mit bekommen hat und wenn ja was und wo das steht
im voraus sag ich mal danke für eure hilfe
Studiengebühr BW
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 15:03
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiengebühr BW
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2009 | 15:47
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Sachverhalt ist der ich Studire Maschinenbau in Esslingen(BW) 2 Simester und habe 2 Geschwister.
Und jetzt?
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