Hallo zusammen,
ich wohne temporär in einem Studentenwohnheim. Dort gab es Handwerksarbeiten bei denen Warmwasser und Internet ausgefallen sind. In Rahmen dieser Reparaturen kamen es wohl auch zu einer Spannungsspitze, so dass in meiner WG die Sicherung rausflog und meine am netz befindliche Festplatte geschmort wurde (jedoch nicht alle Geräte, nur einige, auch bei den Nachbarn).
Folgendes Problem gibt es jetzt:
Die Verwaltung des Studentenwohnheims hat einen Aushang gemacht, der auch die Reparaturen hingewiesen hat und das man elektronische Geräte vom Netz nehmen soll. Der Aushang befindet sich an der Eingangstür auf einem normalen DIn4 Blatt mit kleiner Schriftgröße (ohne farbige Warnhinweise, Abends schlecht zu lesen). Ich habe ihn dort nicht bemerkt und er hing vermutlich nicht länger als 1 Woche. Reicht dieser einzige Aushang an der Eingangstür auf Din4, ohne Farbe aus, um die Haftung seitens des Wohnheims auszuschließen? (Das Studentenwohnheim hat auch eine E-Mail rumgeschickt aber diese Email wurde mir nicht zugeschickt da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mieter war, obwohl ab Einzug bis zum Schadensfall noch 2 Wochen für eine Weiterleitung der Emailwarnung Zeit gewesen wäre). Kann ich die Kosten für die DataRecovery meiner Platte auf das Heim irgendwie abwälzen ? (das Heim scheint selber die Internetgeräte nicht getrennt zu haben weswegen halt auch das ganze Internet durchgeschmort ist, hat also seine eigene Warnung nicht beachtet)
Beste Grüße
Für jeden unverbindlichen Tipp in diesem etwas kuriosen Fall bin ich dankbar.
-- Editiert am 02.07.2011 15:29
-- Editiert am 02.07.2011 15:30
-- Editiert am 02.07.2011 15:32
-- Editiert am 02.07.2011 15:33
Studentenwohnheim verschmort elektronische Geräte
2. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juli 2011 | 14:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Studentenwohnheim verschmort elektronische Geräte
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Juli 2011 | 16:17
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. Juli 2011 | 16:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Es handelt sich ja um keine normale Spannungsspitze sondern um eine so heftige, dass die Sicherung rausfliegt und andere elektronische Geräte mit hops nimmt. Ich wüsste nicht wie man das absichern soll..... (ich kann mir nicht vorstellen das es zur Sorgfaltspflicht gehört sich ein teures Überspannungsschutzsteckerbrett zu kaufen und dies immer und überall mitzuführen, abgesehen davon, dass ich mich Frage ob dies bei sowas geholfen hätte)
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten