Student und Halbwaise - Krankenversicherung verlangt Nachzahlung nach Gesetzesänderung

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)
Student und Halbwaise - Krankenversicherung verlangt Nachzahlung nach Gesetzesänderung

Hallo,

folgender Sachverhalt: Ein Student, Halbwaise (26 Jahre) ist durch die Krankenversicherung der Rentner versichert. Der Versicherungsbeitrag wird durch die Waisenrente übernommen. Nun hat die GKV ein Schreiben geschickt, das der Student aufgrund der Gesetzesänderung im Januar 2017 eine Nachzahlung von 300 € zu leisten hat. Für den Studenten, der Bafög bekommt ist das eine Zumutung. Die GKV hätte das Schreiben doch im Januar absenden können und den Studenten rechtzeitig informieren müssen. Stattdessen schickt sie nun eine Aufforderung zur Nachzahlung ohne aufzuschlüsseln, das sich parallel auch noch der Zusatzbeitrag ab April erhöht hat.

Ist es rechtens, das die GKV eine Nachzahlung fordern kann, wenn seitens des Studenten kein Verschulden vorliegt?
Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, da der Student nicht die Möglichkeit hatte, sich gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrages im April zu wehren?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Nachtfalter):
Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, da der Student nicht die Möglichkeit hatte, sich gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrages im April zu wehren?


Normalerweise sollte da vorher was schriftlich gekommen sein. Aber ja, die Erhöhung ist grundsätzlich ein Grund für eine Sonderkündigung.



Zitat (von Nachtfalter):
Ist es rechtens, das die GKV eine Nachzahlung fordern kann, wenn seitens des Studenten kein Verschulden vorliegt?


Ja, ist möglich. Aber 300€ kommen doch nicht einfach zum Zusatzbeitrag für 4 Monate, oder?

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#2
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)

Die GKV hat einfach erst 5 Monate später (also jetzt im Mai) ein Schreiben geschickt, da es ja nun diese Gesetzesänderung gibt und man deshalb studentisch versichert ist. Sprich 92€ für Jan- März und für April dann 94 € (wg, erhöhtem Zusatzbeitrag). Demzufolge sind 371,11€ nach zuzahlen. Warum sie erst jetzt das Schreiben geschickt haben, konnten sie nicht erklären.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Die Krankenkasse muss den Zugang des Erhöhungsschreiben (Zusatzbeitrag) nachweisen. Dem Versicherten steht damit ein (teilw. auch rückwirkendes) Kündigungsrecht zu.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Krankenkasse muss den Zugang des Erhöhungsschreiben (Zusatzbeitrag) nachweisen. Dem Versicherten steht damit ein (teilw. auch rückwirkendes) Kündigungsrecht zu.


Was nichts daran ändert, dass der Versicherte wohl der studentischen Krankenversicherung zugeordnet wird/werden muss. Wenn der TE mal die im Schreiben genannte Rechtsgrundlage nennen würde, könnte man das anschauen.

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#5
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)

Als Rechtsgrundlage wird folgendes genannt:
- der Halbwaise ist Student, hat das 25. Lebensjahr vollendet und bezieht Waisenrente
- Ab dem 1.1.2017 wurde für Waisenrentner ein eigenständiger Versicherungspfluchtbestand eingeführt, mit der eine zeitlich begrenzte Beitragsfreiheit einhergeht
- ab dem 25.Lebensjahr werden alle Studenten zur Zahlung des Studentenbeitrags herangezogen

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das scheint dann (auch rückwirkend) richtig zu sein. Allerdings dürften dann ja keine Beiträge von der Waisenrente (mehr) abgezogen werden?!

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#7
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Wenn Du BaFöG bekommst, sollte sich das aber erhöhen, wenn Du Krankenkassenbeiträge bezahlen musst - es könnte sich lohnen, da mal beim BaFöG-Amt nachzufragen. In der Regel werden da die Bescheide auch rückwirkend für den laufenden Bewilligungszeitraum geändert und der Zuschuss als Nachzahlung ausgezahlt - mit etwas Glück könnte es sein, dass du einen Großteil der Nachzahlung hierdurch übernommen bekommst...

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#8
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)

Das Bafög wurde von Januar bis März bezogen. Da die KV aber erst im Mai angezeigt hat, das die Beiträge sich rückwirkend erhöhen, kann man keine Bafögnachzahlung mehr geltend machen, da das Amt auf § 53 verweist, der besagt, das Änderungen nur 3 Monate rückwirkend berücksichtigt werden.

Die Waisenrente zieht parallel zur KV Beiträge ein, die man sich scheinbar am Ende des Jahres zurückholen darf.

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