Student ohne BAFÖG und GEZ

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
xcution
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Student ohne BAFÖG und GEZ

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Mithilfe !

Ich bin Student und bekomme kein BAFÖG, da mein das Gehalt meines Vaters geringfügig über der Anspruchsgtrenze liegt.
Von meinen Eltern bekomme ich für das Studium keine Unterstützung, da diese zur Altersvorsorge ein Haus abbezahlen müssen.

Mein Studium muss ich mir über ein Studienkredit finanzieren und mache dadurch insg. ca. 35.000 Euro Schulden. Ich bekomme monatlich 550 EUR, welche mir zum Leben zur Verfügung stehen. Ich beziehe keine Transferleistungen. Um Kosten ( z.B. u.a. GEZ..) tragen zu können, muss ich neben dem Studium arbeiten und habe somit regelmäßig ein ca. 14 Stunden Tag.

Warum habe ich als jemand, welcher dem Staat NICHT auf der Tasche liegt und sich in einer Ausbildungssituation befindet, kein Recht mich von der GEZ befreien zu lassen ? Bisher konnte mir niemand, nicht mal die GEZ selber hier eine konkrete Antwort geben.

Warum muss ich, welcher selber nur wenig Geld zum Leben hat, regelmäßig im vierteljahr mehr als 50 EUR für GEZ zahlen ?

Warum wird einem hier passiv der Besitz eines Radios und/oder eines Fernsehergerätes verboten, wenn man nicht in der Lage ist für den Betrag aufzukommen ?

Bald bin ich nicht mehr in der Lage diese Gebühren zu zahlen. Konsequenz dadurch ist der "Verbot" diese Geräte zu halten und zu nutzen.
Wäre ich ein Hartz 4 Empfänger oder würde andere Sozialleistungen beziehen, könnte ich mich jederzeit befreien lasen.

Wie ungerecht ist Deutschland !?!?!??!

Ich bitte eine konkrete Erkläreung wie sowas sein kann und was man dagegen tun kann.

MFG
xcution

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Warum muss ich, welcher selber nur wenig Geld zum Leben hat, regelmäßig im vierteljahr mehr als 50 EUR für GEZ zahlen ?

Vermutlich deshalb, weil du einen Fernseher hast. Wieso sollte das für Studenten gratis sein? Ist Kino auch gratis?

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ja das ist ungerecht, wie vieles im Leben.
Du kannst dagegen (ohne Erfolgsaussichten) klagen, oder dich einfach Arbeitslos melden und Hartz IV beziehen.
Die GEZ ist übrigens nur die "Kasse" der Rundfunkanstalt welche damit beauftragt ist Rundfunkgebühren einzutreiben, Anmeldungen/Abmeldungen durchzuführen und Befreiungsanträge zu bearbeiten.
Wenn die keinen Handlungsbedarf sehen wie in deinem Fall, dann fehlt denen einfach die gesetzliche Grundlage und Gesetzte werden nicht von der GEZ gemacht.



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ja - es ist tatsächlich so! Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht Befreiungen nur unter bestimmten Vorraussetzungen vor. Das dein Einkommen lediglich geringfügig ist oder du auch gar keines hast, ist kein Befreiungsgrund! Warum dies so ist, kann dir evtl. die zuständige Landesregierung erklären (Rundfunkgebühren sind Ländersache!).
Die einzige Möglichkeit sich der Gebühr zu entledigen ist, die Geräte abzumelden. Abmeldegrund: Geräte sind Entsorgt. Bei Verschenkt, Verkauft, (...) kommen wieder neue Briefe und die Abmeldung verzögert sich. Einschreiben mit Rückschein nicht Vergessen, denn die Post in Bocklemünd ist "schlampig" und es kommen da nicht alle Briefe an!
Radio zu hören, Fern zu sehen, oder einen Internetanschluß zu nutzen ohne die entsprechende Rundfunkgebühr zu zahlen ist eine Rechtswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann!
Ich habe noch nie GEZahlt! Gute Info's auch unter: www.gez-abschaffen.de!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrsmomofiy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Vermutlich deshalb, weil du einen Fernseher hast. Wieso sollte das für Studenten gratis sein? Ist Kino auch gratis?


Deine Aussage zeugt davon, dass du das Problem nicht verstanden hast. Denn soweit mit bekannt ist, zahlen Studenten, die BAFög erhalten im Kino genauso viel, wie solche, die es nicht erhalten. Ebenso ist mir bisher eine Vergünstigung auf 0 Euro für Sozialhilfeempfänger bei Cinemaxx und Co. entgangen, das heißt sie zahlen soviel wie andere Arbeitnehmer.
Es geht um die Ungerechtigkeit, dass die einen, die BAFög kriegen und manchmal mehr Geld zum Leben haben als die, die keinen Anspruch haben, befreit sind und die anderen nicht. Wären alle Studenten befreit oder keiner, würde sich der Threadsteller vermutlich nicht beklagen.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo, ja, das ist so- wenn man als Student kein Bafög bekommt kann man keine GEZ Befreiung beantragen!
Die, die Bafög erhalten, bekommen die Befreiung.

Ich würde die Glotze abschaffen- die senden doch alle sowieso fast ausschließlich nur dummes Zeug.

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Ich lenke mal die etwas einseitige Diskussion in eine andere Richtung. Warum bekommt xcution kein Bafög?

quote:
Ich bin Student und bekomme kein BAFÖG, da mein das Gehalt meines Vaters geringfügig über der Anspruchsgtrenze liegt.

Bafög ist eine Leistung, die Studenten gewährt wird, deren Eltern nicht oder nur begrenzt finanziell in der Lage sind, ihren Kindern die Möglichkeit der Hochschulbildung zu ermöglichen. Bafög muss (ungenau ausgedrückt) 5 Jahre nach Bezugsende zur Hälfte zurückgezahlt werden.

So und jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem:
quote:
Von meinen Eltern bekomme ich für das Studium keine Unterstützung, da diese zur Altersvorsorge ein Haus abbezahlen müssen.

Die Aussage ist so erstmal falsch. Deine Eltern müssen definitiv nicht das Haus zur Altersvorsorge abbezahlen. Sie haben sich einfach dafür entschieden, das Haus als ihre Altersvorsorge zu verwenden. Aufgrund des Einkommens Deines Vaters hätte er aber stattdessen die Pflicht, Dich im Studium finanziell zu unterstützen. Das kannst du sogar vor Gericht einklagen.

Du solltest also in diesem Fall nicht die GEZ oder das Bafögamt für Deinen 14-Stunden-Tag verantwortlich machen, wenn Deine Eltern ihren eigentlichen Pflichten nicht nachkommen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich bitte eine konkrete Erkläreung wie sowas sein kann

Es gibt genau festgelegte Befreiungsgründe. Bafög ist einer davon.
Du hast keinen Anspruch auf Bafög, da dieses ebenfalls an bestimmte Vorraussetzungen gebunden ist. Die Vorraussetzung ist unter anderem das Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Das ist in deinem Fall jedoch leider gegeben.

Somit sind deine Eltern leistungsfähig genug ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen dir dein Studium zu finanzieren (das dann auch die Rundfunkgebühren beinhaltet).

Das ihr euch familienintern anders entschieden habt, ist nicht das Problem der GEZ oder des Gesetzgebers. Von seiten der GEZ und des Gesetzgebers wurden genügend Möglichkeiten geschaffen die dir die Zahlung der GEZ erlauben würden.
Wenn du sie nicht nutzt ...



quote:
und was man dagegen tun kann.

Rundfunkempfangsgeräte abschaffen und abmelden.
Ausweichen auf Zeitung und Zeitschriften.



PS: Wer sich keine Steuern für das Auto leisten kann muss halt auch Bus fahren.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Tja, aber wieso sind die Eltern eigentlich nur bis zum BAFÖG-Höchstsatz zum Unterhalt verpflichtet, wenn doch der BAFÖG-Empfänger, der genauso viel zum Leben hat, weniger Kosten hat?

Wenn der TE also seine Eltern auf Unterhalt verklagt, wird er wohl den BAFÖG-Satz bekommen (und die Eltern das Häuschen entsprechend langsamer abbezahlen). Alternativ ist übrigens auch denkbar, dass das Haus im Lauf der Klage als Altersversorgung anerkannt wird, wenn sonst keine besteht; damit wäre dann immerhin der BAFÖG-Anspruch plötzlich wieder gegeben und die GEZ - Gebühr weg.
Wenn aber der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern durchgeht, kommt da der BAFÖG-Höchstsatz raus, mehr nicht. Und von diesem Geld hat der TE immer noch GEZ zu bezahlen, im Gegensatz zum BAFÖG-Empfänger.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn jemand Studiert und kein Bafög erhält weil es keinen Grund dafür gibt, dann zahlt mann eben auch die GEZ..
Warum sollte es Ausnahmen geben?

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Warum gibt es dann eine Ausnahme, bloss weil der genannte Jemand BAFÖG erhält?

Ich sehe ja ein, wenn es (wie beim oben genannten Kino-Beispiel) eben keine Ausnahmen gibt und jeder GEZahlt haben muss. (Na ja, Einsehenist zuviel gesagt: Dulden passt besser).
Aber wieso haben zwei Studenten jeweils 640 Euro monatlich und der eine muss davon GEZ bezahlen, der andere wird aufgrund seiner Einkommenssituation befreit?

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@quiddje... frag einfach mal die Politiker die von uns demokratisch gewählt wurden sind und mit diesem Blödsinn angefangen haben, obwohl wir es nicht wollten und eigentlich immer noch nicht wollen. Die Gebühreneinzugszentrale ist nur die Kasse,
die das Geld einsammelt.
Der eine wird übrigens nicht befreit, weil seine Erzeuger etwas mehr in der Portokasse haben als die Erzeuger des befreiten die etwas weniger in der Portokasse haben um ihren Lebensunterhalt aufrecht zu erhalten. Warum denn auch? Ich finde es gerecht!
Die Eltern die mehr Geld verdienen bekommen das gleiche Kindergeld wie eine "Arme-Schluckerfamilie". Ist das gerecht?

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.08.2010 15:56:54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat muran:
Der eine wird übrigens nicht befreit, weil seine Erzeuger etwas mehr in der Portokasse haben als die Erzeuger des befreiten die etwas weniger in der Portokasse haben um ihren Lebensunterhalt aufrecht zu erhalten.
Und was hat der seine Eltern auf Unterhalt verklangede Student davon, dass diese mehr Geld in ihrer Protokasse haben? Wieso wird er dafür mit GEZ-Gebühren bestraft? Sippenhaft sollte doch ausgeschlossen sein, und der Student hat keinen Anspruch auf die Portokasse!
Zitat muran:

Die Eltern die mehr Geld verdienen bekommen das gleiche Kindergeld wie eine "Arme-Schluckerfamilie". Ist das gerecht?
Ja. Grund:
Das Existenzminimum eines Menschen muss wegen der Steuergerechtigkeit steuerfrei sein. Die Eltern, die ihr Kind versorgen, müssen also bei der Einkommensteuer eine Steuerbefreiung für die Summe bekommen, die fürs Existenzminuimum des Kindes angesetzt wird. Das ist tatsächlich der Fall und heißt Kinderfreibetrag . Dies ist im Einkommensteuergesetz definiert, schau mal hier .
Da steht:
§31 EstG Satz 2
Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie
Es ist also bei Leuten mit niedrigem Einkommen eine Sozialleistung, bei hohem Einkommen lediglich ein Vorgriff auf den Einkommenssteuer-Jahresausgleich.

Tja, und wer so richtig viel Geld verdient, bekommt kein Kindergeld, sondern setzt den Kinderfreibetrag an und hat daraus sogar noch mehr Steuervorteil im Jahresausgleich als die Summe des übers Jahr gezahlten Kindergeldes ausmacht (Satz 4), auch das ist anders rechtlich nicht haltbar. Also ist es rechtgemäß.


-- Editiert am 19.08.2010 09:55

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

:grins:
@quiddje... rechtgemäß ist auch, wenn ein Student keine Vorraussetzung für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren mitbringt, er Rundfunkgebühren zahlen muß falls er Geräte besitzt die Programme der öffentlich rechtlichen Runfunkanstallten empfangen können.
Er wird übrigens nicht mit Rundfunkgebühren bestraft, sondern nur belegt wenn es einen Grund dafür gibt. Der Grund ist das vorhandensein solcher Geräte bei ihm. Schafft er alle ab, brauch er auch nicht zahlen.
Dessweitern sind seine Eltern sicherlich noch barunterhaltspflichtig für Sohnemann bis er seinen ersten berufsqualifizierten Abschluß hat. Wenn diese aber ihren Verdienst anderweilig anlegen, dann ist es das Problem der Eltern und Sohnemann nicht der Rundfunkanstallten und des Staates schon lange nicht.


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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12319.08.2010 15:56:54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

quote:
Die Eltern die mehr Geld verdienen bekommen das gleiche Kindergeld wie eine "Arme-Schluckerfamilie". Ist das gerecht?

Das mit dem Kinderfreibetrag wurde ja schon erläutert.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
quote:
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.

Tja, je mehr Kohle man verdient, desto mehr Subventionen bekommt man dann auch noch vom lieben Staat. Nun gut xcution hat sich wohl damit abgefunden, dass die vermeintliche Ungerechtigkeit nicht von allen so gesehen wird.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Stall und Stal... @hitman überlege vorher bevor du nur dein unnütz schlaues Wissen verbreiten möchtest und leider auch tust.
Da du den Unterschied zwischen ...stal... und ...stall... nicht kennst, solltest du es lieber sein lassen mit deinen danebengehenden Bemerkungen.
Der Begriff ...stallten ( mit ... el el...) war schon absicht. :grins:

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Ihr habt leider vergessen, dass es auch Studenten gibt, die ein Semester hinterherhinken (da sie vielleicht krank geworden sind, ein kleines Kind haben etc.) hinterherhinken und deswegen kein Bafög mehr erhalten.
Es ist nicht in allen Fällen so, dass die Eltern zu viel verdienen!

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Ihr habt leider vergessen, dass es auch Studenten gibt, die ein Semester hinterherhinken (da sie vielleicht krank geworden sind, ein kleines Kind haben etc.) hinterherhinken und deswegen kein Bafög mehr erhalten.


Man kann BAFÖG über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten.

Natürlich nur in begründeten Ausnahmefällen, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__15.html



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-- Editiert am 19.08.2010 19:53

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

@muran

quote:

Er wird übrigens nicht mit Rundfunkgebühren bestraft, sondern nur belegt wenn es einen Grund dafür gibt.
Diesen Grund gibt es aber beim BAFÖG-Empfänger genauso, nur dass der von GEZ befreit wird.
Was sagst du denn zu dem Beispiel mit dem Kino: BAFÖG-Empfänger müssen Kostenlos rein? In der Achterbahn bitte auch umsonst? Schwimmbad, etc., auch: Statt Studenten- nur noch BAFÖG-Ermäßigung?

@wickie1
quote:
Tja, je mehr Kohle man verdient, desto mehr Subventionen bekommt man dann auch noch vom lieben Staat.
Ws hat das mit dem Studenten zu tun, der von den Eltern eben nur genau den BAFÖG-Satz bekommt (da eingeklagt und mehr nicht einklagbar), der aber, im Gegensatz zum BAFÖG-Kommilitonen, davon GEZ zahlen muss?

Und: Nein, ich finde nicht alles, was hier in Deutschland rechtmäßig ist, gerecht. Die GEZ-Forderung mag rechtmäßig gemäß einiger Gebührenordnungen sein, aber wenn ich davon betroffen wäre, würde ich mal den Landtagsabgeordneten meines Wahlkreises fragen, wieso.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Darf ich auch etwas dazu sagen?

quote:
Was sagst du denn zu dem Beispiel mit dem Kino: BAFÖG-Empfänger müssen Kostenlos rein? In der Achterbahn bitte auch umsonst? Schwimmbad, etc., auch: Statt Studenten- nur noch BAFÖG-Ermäßigung?


Es handelt sich hier um Entscheidungen von privaten Unternehmern, nicht um die Erfüllung einer Rechtsnorm.

Und die Rechtsnorm sagt nun einmal auf dass ausschließlich Empfänger von Sozialleistungen (Gelder der öffentlichen Hand) von der Gebührenpflicht befreit werden.

Einerseits sollen die Rundfunkanstalten nicht durch "Steuergelder" quersubventioniert werden, andererseits sind Sozialleistungen nicht auf Dauer angelegt, d.h. man hofft darauf dass der Bedürftige nur für begrenzte Zeit bedürftig ist und gewährt daher eine (hoffentliche nur kurzfristige) Befreiung.

quote:
Ws hat das mit dem Studenten zu tun, der von den Eltern eben nur genau den BAFÖG-Satz bekommt (da eingeklagt und mehr nicht einklagbar), der aber, im Gegensatz zum BAFÖG-Kommilitonen, davon GEZ zahlen muss?


Der Unterschied besteht eben in der Herkunft des Geldes.

Das Realeinkommen, so gering es sein mag (DDR-Rentner z.B. ohne Sozialleistungen), ist vom Gesetz her kein Grund für eine Befreiung.

Alles ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nachzulesen und Diskussionen darüber sind müßig.

Du könntest politisch aktiv werden und versuchen dagegen vorzugehen.

-- Speedy

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Man kann BAFÖG über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten.

Natürlich nur in begründeten Ausnahmefällen, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__15.html


Ja, das stimmt das kann man- als ich damals aber noch studiert habe, hat man mir auf dem Bafög-Amt aber gesagt, dass man bei der Betreuung eines Kindes alleine sein muss- d.h. da mein Partner auch studierte und mit mir zusammen lebte hatte ich nicht 100% der Fürsorge, bekam folglich keine Bafög-Förderung mehr.
Mit Kind studieren bedeutet tatsächlich, dass man eben nicht so viel Zeit hat wie andere Studenten ohne Kind!
Wie das bei Krankheit ist kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht sagen!

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3x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Die administrative wurde über diese leichenfledderei informiert

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von justfcukit):
2020... schon seit ein paar Jahren ist es unerheblich, ob man entsprechende Empfangsgeräte hat!!!


Der Thread ist ja auch aus 2010. :grins:

Zitat (von justfcukit):
So weltfremd wie hier manche zu sein scheinen, attestiere ich, dass es an gesundem Menschenverstand mangelt oder an Empathie.


Was haben Gesetze und deren Anwendung mit "weltfremd" zu tun? Woraus sich die unmittelbare Frage stellt: Wer ist hier weltfremd?

Zitat (von justfcukit):
Man hat irgendwann auch keinen Anspruch mehr, dass die Eltern einen bezuschussen.
Diese Pflicht hat irgendwann ein Ende.


Korrekt. Und bis dahin sollte man vielleicht auch mal fertig mit seiner Erstausbildung sein, einen normalen Lebensweg unterstellt. Wodurch sich erneut die Frage stellt, wer hier Weltfremd ist.

0x Hilfreiche Antwort


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