Hallo,
wir sind Mieter einer Wohnung und eben hatte meine Frau Besuch von einem Elektriker unseres Stromanbieters. Dieser meinte unser Stromzähler sei defekt. Da wir beide keine Ahnung von Elektrik haben, haben wir vor einigen Wochen einfach brav beide Zählerstände in die Ablesekarte eingetragen und an die SWM geschickt (ohne zu wissen welcher Zähler eigentlich der Richtige ist). Hierbei scheint wohl die Unregelmäßigkeit aufgefallen.
Nun erklärte der Elektriker meiner Frau, wir hätten Tag- und Nachtstrom. Der Tagstromzähler sei wohl defekt, also tauschte er diesen aus. Da Tagstrom teurer sei als Nachtstrom, meinte er, wir müssen wohl etwas Nachzahlen. Auf die Frage wie viel das denn sei, meinte er nur dass der Zähler wohl die letzten drei Jahre defekt sei?! Jetzt wohnen wir da aber erst seit April 2013 und verglichen mit bisherigen Stromrechnungen, waren die letzten Rechnung sogar höher als die Jahre davor in einer anderen Wohnung. Zudem weiß ich recht sicher dass der funktionierende Nachtstromzähler durchaus auch tagsüber den Stromverbrauch "gezählt" hatte.
Ist das rechtlich dann überhaupt zulässig eine Nachzahlung zu verlangen, bzw. was habe ich dann eigentlich bisher bezahlt? Wie soll das dann nachträglich in Tag-/Nachtstrom aufgeschlüsselt werden? Kann ich mich gegen eine Nachzahlung wehren?! Schon mal vorab vielen Dank.
Stromzähler defekt - Nachzahlung?
7. November 2014
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Frage vom 7. November 2014 | 10:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromzähler defekt - Nachzahlung?
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#1
Antwort vom 7. November 2014 | 15:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist das rechtlich dann überhaupt zulässig eine Nachzahlung zu verlangen, <hr size=1 noshade>
Ja, das ist es
quote:<hr size=1 noshade>bzw. was habe ich dann eigentlich bisher bezahlt? <hr size=1 noshade>
Keine Ahnung, das wirst Du irgendwie klären müssen
quote:<hr size=1 noshade>Wie soll das dann nachträglich in Tag-/Nachtstrom aufgeschlüsselt werden? <hr size=1 noshade>
Unnötig, da ja nur der Tagsttromzähler defekt war und getauscht wurde.
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich mich gegen eine Nachzahlung wehren?! <hr size=1 noshade>
Ja, wer fordert muss auch belegen, das die Forderung berechtigt ist.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 7. November 2014 | 15:56
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Jetzt wohnen wir da aber erst seit April 2013 und verglichen mit bisherigen Stromrechnungen, waren die letzten Rechnung sogar höher als die Jahre davor in einer anderen Wohnung.
Könnte z.B. daran liegen, dass allein die EEG-Umlage von
3,6 Cent/kwh in 2012 auf aktuell 6,24 Cent/kwh in 2014 gestiegen ist.
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