In meinem aktuellen Stromliefervertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Laufzeitende. Das wäre nun ja eigentlich zu spät zum kündigen.
In einem Schreiben vom 03.11.17 (eine Preiserhöhung) steht allerdings der Satz "Aufgrund der Anpassung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Das würden wir allerdings sehr bedauern, denn wir setzen uns tagtäglich mit vollem Einsatz dafür ein, Ihnen ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten. "
Verstehe ich es richtig, dass ich nun doch noch den Vertrag kündigen kann, da die Preisanpassung ja erst am 01.01.18 erfolgen würde?
Vielen Dank im Voraus
Stromvertrag kündigen???
16. Dezember 2017
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Frage vom 16. Dezember 2017 | 08:38
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Stromvertrag kündigen???
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2017 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Ja, bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sollte man per Einschreiben machen. Für einen nahtlosen Wechsel ist es übrigens knapp.
-- Editiert von Tasti123 am 16.12.2017 16:04
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