Wir bekammen heute Besuch vom RWE, der uns den Strom sperren wollte, ist aber unverrichteter Dinge wieder gegangen, kommt nächste Woche wieder.
Unsere Frage lautet:
Muss ich als Sohn für die Rückstände der Stromkosten für meine Mutter aufkommen? und darf der Strom in der neuen Wohnung, die ich zusammen (beide haben den Mietvertrag unterzeichnet) mit meiner Mutter gemietet habe, für die rückständigen Stromforderungen gesperrt werden?
Meine Mutter besass ein eigenes Haus, welches sie alleine nach dem Tod des Vaters bewohnte.
Dieses wurde zwangsversteigert und aus dieser Zeit resultieren diese Stromrückstände.
Meine Mutter bezieht Grundsicherung und eine Witwenrente von ca. 60 Eur im Monat. Da sie alleine von dem Geld nicht leben kann, habe ich meine Wohnung gekündigt und bin mit ihr zusammengezogen.
Sie bekommt weder die Kosten der Wohnung, noch die Kosten der Heizung etc. vom Grundsicherungsamt erstattet.
Ich alleine muss, da ich Haushaltsvorstand bin, lt. Sozialamt für die Kosten aufkommen, aber doch wohl nicht für die rückständigen Stromkosten.
Welche Möglichkeiten haben wir, um aus dieser Misere zu kommen?
Da meine Mutter beim Auszug aus ihrem Haus, den Strom abgemeldet hat und ihre neue Adresse angegeben hat, bekommt sie jetzt die neuen Stromrechnungen unserer gemeinsamen Wohnung auf ihren Namen, die ich aber alle begleiche.
mfg
comeback
Stromsperre - Muss ich als Sohn für die Rückstände der Stromkosten für meine Mutter aufkommen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Sofort den Strom ummelden auf dich alleine.
Die alten Stromschulden deiner Mutter gehen dich nichts an, deswegen darf dir der Strom nicht gesperrt werden.
Die dürften im alten Haus den Strom sperren, wenn deine Mutter noch dort wohnen würde.
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Hi,
nach überwiegender Meinung in der rechtssprechung ist die Stromsperrung nur zulässig, wenn Rückstände aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, in dem gesperrt werden soll.
Hier soll aber wegen eines anderen vertragsverhältnisses (Haus) gesperrt werden.
Ggf. ist es, sollte es zur Sperrung kommen, zumindest einen Versuch wert, die Wiedereinschaltung per einstweiliger Verfügung durchzusetzen.
Allerdings müssen Sie u. U. mit der Installation eines Vorinkassozählers rechnen.
Gruß
Rpfl.
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