Stromrechnung zu hoch - Steigerung von 80% nach Zählerausbau

17. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Herr_Schmidt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung zu hoch - Steigerung von 80% nach Zählerausbau

In unserem Mietshaus wurden Nachtspeicherheizungen ausgebaut zugunsten einer Gastherme. Da die Handwerker einen Wohnungsschlüssel hatten, konnte der Stromzähler ohne Ankündigung ausgebaut werden. Eine Ablesung Mieterseitig erfolgte somit leider nicht.

Nun kam die Abschlußrechnung: 92 Tage kürzeren Abrechnungszeitraum, aber angeblich 993 bzw. 1.155 kwh mehr verbraucht als in den beiden Vorjahren. Das entspricht einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von 24,70 kwh/ Tag, was bereits einer Steigerung von ca. 55% entspricht. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass zum Abrechnungsdatum die Heizungen bereits seit etwa 35 Tagen abgeknipst waren und somit keinen Strom verbraucht haben können, ergibt sich daraus ein 122 Tage kürzerer Abrechnungszeitraum und somit ein durchschnittlicher Tagesverbrauch von 28,27 kwh/Tag, was einer Steigerung von knapp 80% entspricht.

2012 – 2013: 7.898 kwh in 361 Tagen = 21,88 kwh/ Tag
2013 – 2014: 5.714 kwh in 377 Tagen = 15,16 kwh/ Tag*
2014 – 2015: 5.876 kwh in 370 Tagen = 15,88 kwh/ Tag*
2015 – 2016: 6.869 in 278 Tagen (offiziell) bzw. 243 Tage (inoffiziell) = 24,70 – 28,27 kwh/ Tag

Eine Prüfung des Ableseprotokolls habe ich beantragt, die Elektrofirma bleibt beim gemeldeten Zählerstand. Vattenfall akzeptiert meinen Widerruf nicht. Welche Chance habe ich denn nun überhaupt noch dagegen vorzugehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Herr_Schmidt):
Welche Chance habe ich denn nun überhaupt noch dagegen vorzugehen?

Für alle Ausbauten (egal ob Strom, Gas, Wasser, Fernwärme etc.) gibt es Ausbauberichte. Des Weiteren liegen die Zähler (normalerweise) auch erst noch in einem Lager des Netzbetreibers. Mit Glück wurden auch noch Fotos von den ausgebauten Zählern gemacht, die man sich bei Bedarf anfordern kann...
Eine nachträgliche Befundsprüfung der Zähler wäre auch möglich. Hier ist aber zu beachten, dass der Kunde (Sie) die selber zahlen müsste, falls der Zähler in Ordnung war.

Nicht vergessen. Der letzte Winter war zwar nicht sonderlich kalt (ich kann mich an keine minus 20 Grad erinnern), aber dafür sehr lange. Ich habe die Gastherme noch bis ende April laufen gehabt und bin sonst eigentlich keine Frostbeule.

Wurden die Werte aus 2012 bis 2015 wirklich jedes Jahr abgelesen oder wurde stellenweise auch "gewichtet" / geschätzt?
Sollte 2015 geschätzt worden sein, könnte hier zu niedrig geschätzt worden sein.. Daher ist dann der Stand für 2016 höher.


Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Da die Handwerker einen Wohnungsschlüssel hatten, konnte der Stromzähler ohne Ankündigung ausgebaut werden.


War das mit den Mietern abgesprochen?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Herr_Schmidt):
Handwerker einen Wohnungsschlüssel

Wohnungsschlüssel oder Haustür- bzw. Kellerschlüssel?
Es ist eigentlich unüblich, dass die Zähler in den Wohnungen hängen.

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Beim Deutschen Wetterdienst können Sie die Tabellen mit den Heizgradtage pro Monat und Jahr herunterladen:
http://www.dwd.de/DE/leistungen/gtz_kostenfrei/gtz_kostenfrei.html
Summe der Heizgradtage pro Abrechnungsperiode sollte mit dem Verbrauch korrelieren. Also viele Heizgradtage - hoher kWh-Verbrauch, wenige Heizgradtage - tiefer kWh-Verbrauch.
Für Aachen ergibt sich dabei aber im Vegleich zwischen den Perioden 7.2014 - 6.2015 und 7.2015 - 6.2016 keine Diskrepanz. Dies kann für andere Standorte anders sein.

2x Hilfreiche Antwort

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