Stromnachzahlung falscher Zähler

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromnachzahlung falscher Zähler

Hallo,

Meine Frau hat am 1.1. 2017 einen Laden gemietet. Bei der Stromabrechnung im November wurde festgestellt, dass sie keinen Strom verbraucht hat, aber der gesamte Strom über den Nachbar scheinbar gelaufen ist. Es handelt sich um 2000 Euro für 2017
Wer ist nun in der Nachweißpflicht für den korrekten Stromverbrauch? Der Vermieter, Versorger oder muss ich mich kümmern?

mfg


-- Editiert von Moderator am 05.01.2018 14:33

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2018 14:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb469979-3):
Wer ist nun in der Nachweißpflicht für den korrekten Stromverbrauch?

Kommt ganz darauf an, wie genau das
Zitat (von fb469979-3):
Bei der Stromabrechnung im November wurde festgestellt, dass sie keinen Strom verbraucht hat, aber der gesamte Strom über den Nachbar scheinbar gelaufen ist.

entstanden ist.



Zitat (von fb469979-3):
muss ich mich kümmern?

Du wirst Dich wohl gar nicht kümmern können / dürfen, weil Du mit dem Laden Deiner Frau nichts zu tun hast und vermutlich auch keine entsprechenden Vollmachten hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Hilfreiche Antwort! Was sollte meine Frau jetzt tun?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb469979-3):
Was sollte meine Frau jetzt tun?

Die Rückfrage oben beantworten wäre ideal.


Wobei der "korrekten Stromverbrauch" sich nicht mehr ermitteln lässt, sondern nur ein möglichst genaue Schätzung erfolgen kann. Oder es erfolgt eine Aufteilung nach m².



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wie ist denn der Vertrag mit dem Stromversorger zustande gekommen? Weil, normalerweise muss man dort die Zählernummer angeben.

Und grundsätzlich: Allein durch Abnahme des Stroms ist ein Vertrag entstanden.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Wie kam es eigentlich dazu, dass der Strom des Ladens über den Nachbarn läuft? Das ist schon sehr ungewöhnlich.

Irgend jemand muß irgendwann den Verbraucher "Laden" auf den Zähler des Nachbarn um geklemmt haben.

Weiß denn der Nachbar, dass er in der den Verbrauch des Ladens mit bezahlt hat? Was sagt er dazu?

Signatur:

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
wie ist denn

Zitat (von aspergius):
Wie kam es

Hab ich schon vor 3 Tagen gefragt. Dauert wohl etwas das heraus zu finden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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