Wünsche allen erst einmal ein frohes neues Jahr :-)
Folgendes beschäftigt mich gerade da es wieder auf die NK Abrechnung zu geht.
Wir leben in einem kleinen EFH, nebenan hat der gleiche Eigentümer noch ein Haus,auch vermietet. Für beide Häuser gibt es nur einen Strom Zähler von den Stadtwerken und einen vom Vermieter selber eingebauten Nebenzähler.
Strom ist auch über den Eigentümer angemeldet.Zahlungen erfolgen also nicht an Stromversorger sondern an den Eigentümer.
Jetzt haben wir von einem weiteren Nachbarn, der auch vom gleichen Vermieter ein Haus gemietet hat,allerdings eigene Zähler und Stromverträge im Vergleich zu uns hat,erfahren das unser Vermieter jedes Jahr den Anbieter wechselt wegen der Bonuszahlungen.
Die Bonus Zahlungen gibt er aber weder an uns noch die Nachbarn weiter.
In der Jahresabrechnung ist auch nicht ersichtlich bei welchem Anbieter er ist,lediglich die von ihm selbst aufgestellte Rechnung cent pro KWh Stunde,Grundgebühr und Verbrauch,aber keine Abrechnung des Versorgers,kein Firmen Name etc. so das man eventuell selber mal Nachforschen könnte ob der Preiß so stimt den er angibt.
Meine Frage lautet. Ist er dazu verplichtet uns die genau Abrechnung zu zeigen,aus der dann natürlich auch eventuelle Bonoszahlungen hervorgehen würden ?
Oder reicht es in der Tat wenn er nur schreibt,3000 KWh verbraucht zu je 26 cent plus 88 Euro Grundgebühr ?
Danke im Voraus für eure Antworten
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Strom & Nebenkostenabrechnung und Bonus Zahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Natürlich besteht ein Einsichtsrecht in die Originalbelege und Abrechnungen des Stromanbieters.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
quote:<hr size=1 noshade>Ist er dazu verplichtet uns die genau Abrechnung zu zeigen,aus der dann natürlich auch eventuelle Bonoszahlungen hervorgehen würden ? <hr size=1 noshade>
Ja, aber nur auf Verlangen des Mieters.
Also Einsicht in die Belege fordern.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Danke Euch für die Antworten.
Wie sieht das aus wenn er in der Tat die Bonuszahlung erhalten hat wem würde diese dann zustehen ?
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Das ist die eigentliche Frage !
Dahinter steht die Frage, ob es jedermann erlaubt ist, mit dem Stromweiterverkauf Geschäfte zu machen.
Ich glaube zu dieser Frage gibt es gesetzliche Regelungen.
Vielleicht kann da jemand weiterhelfen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
quote:<hr size=1 noshade>Dahinter steht die Frage, ob es jedermann erlaubt ist, mit dem Stromweiterverkauf Geschäfte zu machen. <hr size=1 noshade>
Zum einen ist es wegen der ganzen gesetzlichen Umlagen (EEG, KWK, ...) etc. extrem aufwändig, zum anderen ist das in vielen AGB der Versorger untersagt.
Die Frage können wir in dem Falle aber sowieso außen vor lassen.
Denn der Vermieter darf nur die tatsächlichen Kosten berechnen, Gutschriften sind entsprechend anzurechnen.
Und wenn die Zähler ungeeicht sind und die elektrische Anlage nicht abgenommen ist, kann man noch ganz andere Geschütze auffahren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Danke,hilft mir schon mal weiter das es so wie es dann wohl ist nicht richtig läuft !
Der Nebenzähler ist definitiv nicht geeicht,wohl einer aus dem Baumarkt. Und soweit ich es erkennen kann ist der Hauptzähler 1993 zum letzten mal geeicht worden was dem Baujahr des Hauses in etwa entspricht.
In etwa das gleiche bei der Wasseruhr ein Hauptzähler -bei uns - ein nicht geeichter Nebenzähler aus dem Baumarkt beim Nachbarn dieser Zähler ist ca.17 Jahre alt :-/
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