Hallo,
grundsätzlich werden auch im Verwaltungsrecht die Gebühren über den Streitwert berechnet.
Wie ermittelt man denn aber den Streitwert bei der Klage gegen einen Bauvorbescheid für ein Vorhaben auf einem Grundstück?
vg
Streitwertbestimmung beim Bauvorbescheid
18. Juni 2015
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Frage vom 18. Juni 2015 | 11:34
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 282x hilfreich)
Streitwertbestimmung beim Bauvorbescheid
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2015 | 18:36
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Was soll denn gebaut werden? Nach Streitwertkatalog der VG liegt der Wert des Bauvorbescheides mind. beim hälftigen Satz der Baugenehmigung (Ziffer 9.2).
Diese betragen:
EFH: 10.000
DH: 25.000
MFH: 10.000/Wohnung
usw.
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