Streitwert für Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzung

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Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 09.07.2009 (Az. 6 W 12/09) entschieden, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch, was die Veröffentlichung von Kartografien (Deutschlandkarte) oder Teilen davon im Internet betrifft, mit 1.950,-- € festzusetzen ist.

Damit hat das OLG Schleswig das LG Kiel bestätigt, das auf eine Streitwertbeschwerde des Beklagten hin den Streitwert von beantragten 10.000,-- € auf 1.950,-- € herabgesetzt hatte. Dabei hatte das Gericht § 3 ZPO angewandt und zur Begründung der Höhe des Streitwerts ausgeführt, dass der Wert des Unterlassungsanspruchs auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des einen betroffenen Kartenausschnitts der Klägerin festzusetzen sei.

Das Argument der Klägerin, der Streitwert müsse aus „präventiven Gründen" höher festgesetzt werden (quasi als Abschreckungsfunktion), ließen das LG und OLG nicht gelten. Der Streitwertfestsetzung komme keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei.

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