Streitwert einer Scheidung
Mehr zum Thema: Familienrecht, Scheidung, Streitwert, Verfahrenswert, Vermögen, EinkommenDie Berechnung des Streitwerts zur Ermittlung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren
Der Streitwert bzw. Verfahrenswert einer Scheidung ist maßgeblich zur Bestimmung der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
1. In der Praxis kommt es in erster Linie auf die Einkommensverhältnisse der Ehegatten an. Maßgeblich ist ihr Quartalseinkommen, § 43 II FamGKG. Hinzugerechnet wird das Kindergeld, abzüglich 250 €/Kind als Aufwand.
Bsp.: Einkommen Ehegatten 4.500 €, 2 Kinder
4.500 € + (2 x 184 € (Kindergeld) - 2 x 250 € (Aufwand)) X 3 (Quartal) = 13.104 €
2. Zusätzlich ist das tatsächliche Vermögen der Ehegatten zu berücksichtigen. Dieses ist um einen Freibetrag von 15.000 € /Ehegatte und 7.500 €/Kind zu reduzieren. Der Endbetrag ist mit 5 % zu berücksichtigen.
Bsp.: wie oben und Vermögen (Haus): 200 000 €
200.000 € - (2 x 15.000 € - 2 x 7.500 €) = 155.000 € (davon 5 %) = 7.750 €
Der Streitwert dieser Scheidung beliefe sich dann auf (13 104 € + 7.750 €) = 20.854 €
Angenommene Situation: Alleinverdiener + geringfügige Beschäftigung; das Quartalseinkommen hieraus sei 5.000 €; Vermögen sei vorhanden in Höhe von 5.000,- €
Nach obiger Berechnung ergäbe sich daraus:
1. Quartalseinkommen: 5.000,- €
2. Vermögenswerte: 5.000 ,- € - (2 x 15.000) = - 25.000,- € (davon 5%) = - 1.250 ,- €
Beliefe sich dann also der Streitwert auf 5.000,- € - 1.250,- € = 3.750 ,- € ? Und vor allem: wenn nein, mit welcher Rechtfertigung nicht?
Anderenfalls würde ja negatives Vermögen (Schulden) dazu führen, dass der Streitwert gegen 0 € oder negativ wird :-).
Streitwert in Ihrem Fall also 5000 €