Streitwert bei WEG Beschlussanfechtung

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
heistoi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitwert bei WEG Beschlussanfechtung

Hallo,

ich bin Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In er einer Versammlung wurde durch Beschluss ein Miteigentümer zum Verwaltungsbeirat (ehrenamtlich) gewählt. Diesen Beschluss möchte ich mit einer Klage anfechten. Um mein Kostenrisiko abzuschätzen, würde mich interessieren, wie hoch der Streitwert ist, bzw. wie ich ihn berechne.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Vielleicht wird der Streitwert auf 1.500 € festgesetzt.
Aber ohne die Klage eingereicht zu haben, bekommst du das nicht wirklich sicher heraus.

Im Internet findest du verschiedene Prozesskostenrechner.

Hast du eine SEHR gute Begründung parat, die deiner Anfechtung zum Erfolg verhelfen könnte?
(Ansonsten würde ich von einer solchen Klage abraten; die Mehrheit auf einer beschlussfähigen Versammlung entscheidet nun mal.)

-- Editiert von wohni am 09.11.2015 16:20

Signatur:

MfG
Wohni

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#2
 Von 
heistoi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal. Für die Anfechtung habe ich in der Tat eine gute Begründung. Was den Streitwert betrifft, habe ich etwas von § 49a GKG gelesen. Da steht was von Gesamtinteresse und Einzelinteresse. Leider kann ich das nicht so richtig umsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Hallo Heistoi,

deine Frage wird letztlich nur durch das zuständige Gericht beurteilt werden.

Es wäre jedenfalls nicht verkehrt, zunächst mal von 1.500 € vorläufigem Streitwert auszugehen.

Bei der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses würde ich den vorläufigen Streitwert aber erst mal deutlich niedriger andetzen, z.B. "bis 300 Euro". Wenn das Gericht meint, es müsste von Anfang an mehr sein, wird es dich schon wissen lassen.

Einen Anhaltspunkt zwischen Einzel- und Gesamtinteresse kannst du dir hier unter diesem Link anlesen:

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/streitwert-bei-anfechtung-der-jahresabrechnung_idesk_PI17574_HI2943565.html

Wenn du eine wirklich schlagende Begründung hast, mit der du die Anfechtung überhaupt nicht verlieren kannst, brauchst du dir über dein Kostenrisiko ja eigentlich keine Gedanken zu machen. ;-)

Wobei ich in Frage stelle, ob es eine solche Begründung gibt, wo doch laut Sachverhalt tatsächlich einer der Eigentümer in den Beirat gewählt worden ist.
Weitere Merkmale außer "Eigentümer" zu sein sind mir für die Beiratswahl unbekannt.

Geh halt noch mal in dich, ob es nicht evtl. persönliche Gründe sind, die dich treiben.
Sollte dies der Fall sein, sehe ich eher keine Erfolgschance.

Signatur:

MfG
Wohni

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