Streitigkeiten Vermieter - Verzwickter Fall

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jubbry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitigkeiten Vermieter - Verzwickter Fall

Ich habe bereits das gesamte Forum nach einem Beispielfall durchsucht konnte aber keinen finden. Hier ein interessanter Fall für den ich eure Einschätzung benötige:

Mal angenommen der gewerbliche Mieter A hat ein Mietverhältnis mit Vermieter B. Vermietet wurde ein Lager und ein Büro in zwei seperaten Mietverträgen. Vor dem Mietverhältnis wurde die Lagerfläche samt Dach durch den Vermieter grob restauriert, sodass zunächst allem Anschein nach die Mietfläche mangelfrei war. Nach ca. 2 Monaten Anfang Juni 2012 kristallisierten sich erste Schimmelspuren an den Wänden ab. Die Mängel wurden am gleichen Tag beim Vermieter angezeigt. Er erschien wenige Tage später und guckte sich die Sache an (dabei waren Mitarbeiter des Unternehmens als Zeugen anwesend) und versprach die Mängel umgehend zu beheben. Ende Juni verschlimmerte sich der Zustand immer mehr. Erste Regale und Produkte wurden befallen und die Luftqualität wurde zunehmend schlechter und das obwohl regelmäßig gelüftet wurde. Der Vermieter erschien erneut und versprach sich um das Problem zu kümmern. Der Mieter behielt die Lagermiete für den Monat Juli zunächst ein. Da die Miete per Lastschrift eingezogen wird, wurde eine gesamte Monatsmiete zurückgebucht. Der Vermieter wurde über diesen Umstand, in diesem Gespräch informiert.
Der Mieter erfuhr von den Dachdeckern, die die Reperaturarbeiten am Dach vorgenommen hatten, dass Sie nicht bezahlt wurden und daher die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt nicht richtig abgeschlossen hatten. So konnte das Regenwasser in die Wände gelangen. Außerdem wurden die Rauminstandsetzungsarbeiten nur oberflächlich vorgenommen, sodass über den vorher dagewesenen Schimmel lediglich eine Schicht Holz und Farbe gearbeitet wurde.
Der Zustand verschlimmerte sich weiter, sodass am 19.Juli der Vermieter erneut in die Lagerhalle bestellt wurde. Dort wurde unter 3 unabhängigen Zeugen eine Vereinbarung getroffen. Der Vermieter würde für das Lager sowie die Bürofläche die Miete bis Februar 2013 erlassen und bis zum 17.8.2012 Instandhaltungsarbeiten vornehmen. Dafür würde der Mieter von Schadensersatzansprüche, die durch das beschädigte Inventar und entstandene Auftragsstornierungen durch Kunden, absehen. Ab März 2013 würden sämtliche Mietzahlungen wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung wurde getroffen, da der Vermieter auf Grund seiner finanziellen Situation für den entstandenen Schäden nicht hätte aufkommen können. Diese Absprache wurde in einem Gesprächprotokoll am gleichen Nachmittag von den beisitzenden Zeugen und dem Mieter ausführlich festgehalten und unterschrieben. Der Vermieter verschwand gleich nach dem Gespräch.
Zwei Tage später erhielt der Mieter die ordentliche Kündigung zum 31.10.2012 für die bezogene Lagerfläche. Der Kündigung lag ein Schreiben bei, dass eine Nutzungsänderung eingereicht wurde. Wie der Mieter am 19.Juli erst erfuhr, bestand dieses Dokument zu diesem Zeitpunkt noch nicht und es lag auch kein Brandschutzkonzept vor. Daher hatte der Vermieter eine Auflage vom Kreis erhalten, sämtliche Mieträume zu kündigen, für die noch keine Nutzungsänderungen eingereicht wurde. Wie der Mieter erfahren hat, wurden allerdings diese Dokumente nie beauftragt. Der Mieter dachte auf Grund des beiliegenden Schreibens, dass die Kündigung lediglich die angesprochene Auflage war und das Abkommen davon nicht beeinträchtigt würde.
Ab diesem Zeitpunkt hörte der Mieter nichts mehr vom Vermieter, dass Geld wurde weiterhin per Lastschrift eingezogen und vom Mieter zurückgebucht. Auch sämtliche Kontaktversuche, waren vergeblich. Da allerdings keine Reperaturarbeiten durchgeführt wurden und sich der Zustand der Immobilie soweit verschlechtere, dass das Lagerpersonal sich weiter weigerte in der Immobilie zu arbeiten und großflächig das Lager von Schimmel befallen wurde, kündigte der Mieter zum 10.09.2012 außerordentlich und fristlos per Einschreiben und zog zum 16.09.2012 aus. Die Fläche wurde besenrein hinterlassen und alles fotografisch dokumentiert. Auf mehrere schriftlich mitgeteilte Übergabetermine reagierte der Vermieter nicht, sodass ihm am 15.11.2012 die Schlüssel per Einschreiben zugeschickt wurden.
Erst am 16.11.2012 erhielt der Mieter ein Schreiben von einem seriösen Inkassobüro mit einer Forderung über die Monatsmieten Juli-Oktober.2012 sowie eine ordentliche Kündigung für die Bürofläche zum 28.2.2013. Bis dahin gab es keinen weiteren Kontakt mehr zum Vermieter. Der Mieter erhielt keine Zahlungserinnerungenwas auf Grund der vereinbarten Mietfreistellung für den Mieter auch nicht ungewöhnlich war und der Vermieter reagiert auch auf keine Anrufe etc.,
Der Mieter legte ein ausführliche Stellungnahme ab und hörte bis zum 7.1.2013 nichts mehr vom Inkassobüro oder dem Vermieter. Der Vermieter formulierte nach dieser lange Beantwortungszeit seine Forderungen um. Er wolle nun nur noch die Mieten für den Juli und August 2012, aber dafür auch die Mieten von November.2012 bis Februar.2013 für die angemietet Bürofläche. Der Vermieter bestätigte, dass im diese Mängel bekannt waren, sie seien aber nicht so gravierend wie geschildert. Da Der Vermieter seit dem 19.Juli.2012 nicht mehr in der Immobilie war, ist diese Argumentation sehr fragwürdig.

Folgende Fragen stehen im Raum

1. Sind die Mietansprüche des Vermieters gerechtfertigt oder auf Grund des mündlichen Vertrages, der unter Zeugen getroffen wurde unzulässig.

2. Macht es für den Mieter Sinn entweder auf Schadensersatzanspruch und die entstandenen Umzugskosten zu klagen?

3. Ist der Vermieter für die Mietmonate die nicht mietfrei genommen werden konnten zahlungspflichtig?eiht weiterhin die Miete per Lastschrift ein, obwohl das Mietverhältnis seit dem 10.9.2012 beendet ist. Das Geld wird zwar von der Seite des Mieters zurückgebucht, allerdings muss der Vermieter dieses Verhalten doch unterlassen?

4. Wie soll der Mieter auf das letzte Schreiben reagieren?



Ich freue mich auf eure Antworten in diesem verzwickten Fall

LG Jubbry

-- Editiert Jubbry am 07.01.2013 13:11

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