Streit wg. SEPA-Basislastschrift bei der N26 Bank

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)
Streit wg. SEPA-Basislastschrift bei der N26 Bank

Hallo,

bei der Diskussion geht es mir mehr ums Prinzip.
Wg. EUR 3 würde Niemand tatsächlich vor Gericht ziehen.

K nutzt das Konto von der N26 Bank kaum. Er testet lieber, wie gut N26 nun ist, bevor er dort sein Gehalt drauf überweisen lässt.

Ein Zahlungsanbieter Z versucht eine SEPA-Basislastschrift auf dem Konto der N26 Bank von Kunde K einzureichen.
Die Lastschrift wird nicht eingelöst, da das Konto nicht gedeckt war. K hat Z aber nie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Es liegt in den Augen von K keine Autorisierung vor. Trotzdem hat die N26-Bank EUR 3 bei K abgebucht und rückt Diese nicht mehr raus.

Liegt K mit seiner Meinung total falsch?

Hier ist der anonymisierte E-Mail Verkehr (chronologisch von alt nach neu):

Zitat:


Hey K,

Your current balance is insufficient for the upcoming direct debit from Z of €169.80.

If a direct debit is rejected due to insufficient funds in your N26 account, a €3 fee will apply for each debit reversal. You’ll also be charged overdraft interest at the regular 8,9% annual rate for any duration of time your account balance is negative due to a rejected direct debit.

Avoid this fee and the interest by transferring enough money back to your N26 account by 18:00 today. You can find more information on how to do that in our Support Center.

Your N26 Team


Darauf sendet K drei Support Requests an N26.

Zitat:
Ich habe Niemanden autorisiert (auch nicht Z), irgendwelches Geld von meinem Konto abzubuchen.


Zitat:
Ich habe Z nicht erlaubt, irgendwelche EUR 169,80 abzubuchen.
Die EUR 3 möchten Sie mir bitte umgehend mir wieder gutschreiben. Falls Sie das nicht tun, dann müssen Sie mir ein SEPA Lastschriftmandat von Z vorlegen.


Zitat:
Bitte teilen sie mir mit, welche IBAN (Bank) versucht hat, EUR 169,80 von meinem Konto abzubuchen.


N26 antwortet:

Zitat:

Hey K,

danke für deine Anfrage.

Bitte wende dich für eine Erstattung der Gebühren an Z, wenn die Lastschrift aus deiner Sicht zu unrecht durchgeführt worden ist. Wir haben diesen Auftrag von Z erhalten und ihn dementsprechend ausgeführt. Wenn dies nicht von dir beauftragt wurde, liegt in diesem Fall die Schuld bei Z und damit sind auch sie für die Erstattung zuständig.

Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder bei uns.
In unserem Support Center unter https://n26.com/support/ findest du außerdem eine Antwort auf fast all deine Fragen.

Herzliche Grüße

+49 (0) 30 364 286 880
N26 Customer Service
Klosterstraße 62 / 10179 Berlin


K reagiert:

Zitat:
Die EUR 3 hat N26 bei mir abgebucht, nicht Z. Das ist der eindeutige Einflussbereich von N26.
Ich setze hiermit eine Frist, die EUR 3 bis zum 30.03.2017 zu erstatten.


N26 Bank antwortet:

Zitat:
Hey Alexander,

danke für deine Anfrage.

Es mag sein, dass du Z nicht autorisiert hast. Dies wussten wir jedoch nicht und können es auch nicht nachprüfen. Wir haben von Z den Auftrag bekommen diese Lastschrift auszuführen. Bitte kläre die Sache mit ihnen. Bei uns bist du damit definitiv an der falschen Adresse.

Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder bei uns.
In unserem Support Center unter https://n26.com/support/ findest du außerdem eine Antwort auf fast all deine Fragen.

Herzliche Grüße
N26 Customer Service
Klosterstraße 62 / 10179 Berlin


K lässt nicht locker und zitiert die eigenen AGB von N26:

Zitat:
Hallo,

laut Ihrer eigenen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren (Punkt 2.6) hat die Bank bei einer nicht autorisierten Zahlung keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen.
Die Bank muss das Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.

Nach den Bestimmungen müsste N26 nachweisen, dass ich die Zahlung autorisiert habe. Ich habe die Zahlung aber nicht autorisiert.

2.6
Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden
2.6.1
Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung
Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank
gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen.
Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten.
Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.




N26 lässt sich nicht beeindrucken:

Zitat:
Hey K,

danke für deine Anfrage.

Die Aussage, dass du hier an der falschen Adresse bist war unglücklich formuliert. Ich wollte lediglich darauf hinaus, dass uns das Mandat vorliegt, da wir sonst die Lastschrift nicht durchführen würden. Ich bitte dich deshalb noch einmal, dich mit dem Problem an Z zu wenden. Vielleicht kannst du so auch in Erfahrung bringen, warum das Lastschriftmandat bei uns gelandet ist, damit dieses Anliegen zur Zufriedenheit aller aufgeklärt werden kann.

Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder bei uns.
In unserem Support Center unter https://n26.com/support/ findest du außerdem eine Antwort auf fast all deine Fragen.

Herzliche Grüße

N26 Customer Service
Klosterstraße 62 / 10179 Berlin


Letzte Reaktion von K:

Zitat:
Könnten Sie mir bitte das SEPA-Lastschriftmandat von Z, welches Ihnen vorliegt, als Kopie zusenden.
Desweiteren möchte ich Sie bitten, dass Sie mein Konto umgehend für etwaige kommende SEPA Basislastschriften von Z sperren.




-- Editier von jurungi am 07.03.2017 20:38

-- Editier von jurungi am 07.03.2017 20:41

-- Editier von jurungi am 07.03.2017 20:42

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
Dies wussten wir jedoch nicht

Schlampige Arbeit entbindet nicht von der Haftung, sondern im Gegenteil sie begründet sie erst.



Zitat (von jurungi):
und können es auch nicht nachprüfen.

Doch, denn vor Ausführung der Lastschrift hat die Bank die Authorisierung zu prüfen.



Zitat (von jurungi):
Bitte kläre die Sache mit ihnen. Bei uns bist du damit definitiv an der falschen Adresse.

Stimmt. Die richtige Adresse für Banken bei den schlampige Arbeit die Plünderung von Kundenkonten zulässt ist wäre die BaFin.



Das Sicherheitssystem der App hatte eher was von Schweizer Käse, Umzugsprobleme mit verlorenen Überweisungen, verschwundene Zahlungsein- und ausgänge. etc., das Konto ist ein Selbstbedienungsladen dank unbeprüfter Lastschriften ...

Der nicht unbescheidene Leitspruch lautet „Banking, aber besser". Davon ist man derzeit so weit entfernt wie die Titanic von New York.



Bin mal gespannt wann die BaFin da auf den Busch klopft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich vermute, die nächste Antwort wird sein, dass K direkt bei Z nach dem SEPA-Lastschriftmandat nachfragen solle - obwohl N26 ja behauptet, ein Mandat von Z zu haben.

Der Sachverhalt wird in jedem Fall an die Bafin eskaliert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Tatsächlich prüft aber keine Bank, ob der LS Empfänger ein Mandat hat. Eine solche Verpflichtung würde den gesamten Zahlungsverkehr zum erliegen bekommen.
Der Kunde, der LS einreicht unterschreibt in der Regel eine Vereinbarung mit seiner Bank, in der er sich verpflichtet nur LS zum Einzug zu geben, für die er auch ein Mandat hat. Im Falle regelmäßiger Beschwerden kann die Bank die Annahme von weiteren LS Einzügen verweigern und hat auch das Recht sich vom Kunden das Mandat auf verlangen zeigen zu lassen.

Wenn Z nicht zufällig auch N26 Kunde ist, kann sich N26 das Mandant nicht zeigen lassen.
ich würd das einfach an die Bafin geben und geld weiterhin nur Banken anvertrauen. Denn N26 sollte das als eigentlich alles selber wissen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

hier fehlt mal wieder die Hälfte.

Wer ist Z denn überhaupt, gibt es Geschäftskontakte dorthin? Oder wie kommt Z sonst an die Bankdaten von K?

Stefan

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Eine solche Verpflichtung würde den gesamten Zahlungsverkehr zum erliegen bekommen.

Das ist schlicht Unfug.
Die Banken haben nur kein Interesse daran, das System zu schaffen und zu nutzen.



Zitat (von Akkarin):
Wenn Z nicht zufällig auch N26 Kunde ist, kann sich N26 das Mandant nicht zeigen lassen.

Auch das ist Unfug. Natürlich können die sich das zeigen lassen. Sie wollen halt nur nicht (kostet ja Arbeitszeit).



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nein Harry jetzt schreibst du unsinn.
Wie soll denn sein System aussehen, dass wenn beispielsweise die LS Datei der Telekom zum Einzug reinkommt, nun fuer alle LS Einzuege prueft:
Liegt zu dem Einzug ein Mandat vor? Ist das Mandat gültig und nicht widerrufen? Stimmt die Unterschrift des Mandatsgeber mit der unterSchrift eines kontobevollmaechtigten ueberein?

Nein Harry, wenn die Banken verpflichtet waeren das zu prüfen, waere der LS Zahlungsverkehr tot.

Und was ist nun die Grundlage auf der sich n26 das Mandat zeigen lassen darf?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Oder wie kommt Z sonst an die Bankdaten von K


K hat Anfang dieser Woche eine E-Mail an Z geschrieben, um das zu erfragen.

Name ist ja nicht an Kontonummer gebunden - das könnte ein Zahlendreher sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
K hat Anfang dieser Woche eine E-Mail an Z geschrieben, um das zu erfragen.

Name ist ja nicht an Kontonummer gebunden - das könnte ein Zahlendreher sein.
Achso, K kennt (bzw. kannte) Z gar nicht, das hatte ich anders verstanden.

Leider kann ich dann nicht weiterhelfen, die Rechtslage ist imho kompliziert.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 11.03.2017 01:29

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Nein Harry, wenn die Banken verpflichtet waeren das zu prüfen, waere der LS Zahlungsverkehr tot.

Nö, den Unfug behaupten nur die Banken weil sie die Investitionen nicht vornehmen wollten.
Wie meistens warten die Banken bis der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung sie entsprechend "motiviert".



Zitat (von Akkarin):
Liegt zu dem Einzug ein Mandat vor? Ist das Mandat gültig und nicht widerrufen? Stimmt die Unterschrift des Mandatsgeber mit der unterSchrift eines kontobevollmaechtigten ueberein?

Das kann alles eletronisch erfolgen. Strukturen und Rahmenbedingungen sind ja schon vorhanden, alles was man benötigt, sind die entsprechenden Programmroutinen.



Zitat (von Akkarin):
Und was ist nun die Grundlage auf der sich n26 das Mandat zeigen lassen darf?

Ich wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage man n26 dieses Verlangen versagen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Dann programmier mal los und verkauf das den Banken..
Das würde vorne und hinten nicht funktionieren. Um beim Telekombeispiel zu bleiben, die Postbank bräuchte dann von allen Festnetzkunden der Telekom eine Unterschrift , egal ob sie Postbankkunde sind oder nicht, um die Unterschrift auf dem Mandat zu prüfen. Ausserdem bräuchten Sie eine komplette Stammdatenreplik der Telekomkundendaten etc..
das ist schon unter Datenschutzaspekten völlig abwegig.

Zitat (von Harry van Sell):

Strukturen und Rahmenbedingungen sind ja schon vorhanden, alles was man benötigt, sind die entsprechenden Programmroutinen.


Das die Rahmenbedingungen dafür und/oder für einen automatisierten (Kunden-) Datenabgleich zwischen Telekom und Postbank vorhanden sind, wäre mir neu.
Zitat (von Harry van Sell):
Ich wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage man n26 dieses Verlangen versagen könnte.


Z kann einfach sagen dass zwischen ihm und n26 keine vertragliche Grundlage existiert, um fragen von n26 zu beantworten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Um beim Telekombeispiel zu bleiben, die Postbank bräuchte dann von allen Festnetzkunden der Telekom eine Unterschrift , egal ob sie Postbankkunde sind oder nicht, um die Unterschrift auf dem Mandat zu prüfen.
Warum muss die Postbank die Unterschrift prüfen?
Der Kunde - in dem Beispiel die Telekom - reicht nur das Lastschriftmandat ein, fertig. Das Mandat enthält digital die Daten des Kontoinhabers, die können dann leicht automatisch abgeglichen werden.
Und die Unterschrift kommt erst zum tragen wenn es Unstimmigkeiten oder Beschwerden gibt.

Und was soll die Postbank mit den Unterschriften der Nicht-Postbankkunden?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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