Streit um zu hohe Hausstromkosten

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hilfesuchende-Berlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um zu hohe Hausstromkosten

Hallo,

wir bzw. die gesamte Hausgemeinschaft streiten mit der Hausverwaltung über zu hohe Kosten für den Hausstrom.
Bis 2013 betrugen die durchschnittlichen Hausstromkosten insgesamt knapp 100 €.
Für 2014 wurden knapp 800 € in Rechnung gestellt, für 2015 sogar über 1.100 €.

2014 und 2015 haben ausgiebige Baumaßnahmen stattgefunden, sodass wir vermuten, dass Baustrom über den Hausstrom gezogen wurde und außerdem haben die Bauarbeiter oft Dauerlicht im ganzen Haus angeschaltet (was wir damals auch der Hausverwaltung gemeldet hatten).

Wir haben inzwischen mehrfach Widerspruch eingereicht, aber die Hausverwaltung will nun "rechtliche Berater" einschalten und die Nachforderung im Urkundenprozess einfordern.

Ist das möglich und wer ist im Recht?

Danke vorab und viele Grüße!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

WEG?

Im übrigen würde ich (egal ob WEG oder Mieter) die Sache auf mich zukommen lassen. Jedoch ab sofort den Hausstromzähler wöchentlich ablesen (am Besten fotografieren) um im Klagefall dann auch dokumentieren zu können, dass nunmehr die Stromkosten genauso abrupt gesunken sind, wie sie zu Beginn der Baumaßnahmen angestiegen waren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was hat denn die Belegeinsicht ergeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hilfesuchende-Berlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ AltesHaus:
Wir sind Ex-Mieter und vor einem Jahr ausgezogen. Wir können also keine Beweisfotos machen, aber der Hausstromzähler war sowieso verschlossen und nur für den Hausmeister zugänglich.
Wir sind gespannt, was für 2016 abgerechnet wird.

@ Harry van Sell:
Belegeinsicht gab es noch nicht, da wir denken, dass der Hausstromzähler an sich richtig abgelesen wurde und der Verbrauch stimmt (weil darüber der Strom für die Baustelle gezogen wurde). Wir können aber nicht nachweisen, wie viel Strom darüber für die Baustelle genutzt wurde.
Wir werden den angeblichen Nachweis für den Baustrom aber noch einfordern und prüfen, ob dieser existiert und realistisch ist.

Dann wäre aber noch die Frage, wie wir das Hausflurdauerlicht durch die Bauarbeiten nachweisen können (außer der Mail an die Hausverwaltung und die Zeugenaussage des Hausmeisters).

Und die generelle Frage wäre auch, ob wir den unrechtmäßigen Verbrauch nachweisen müssen oder ob nicht eher die Hausverwaltung bei einer Klage verpflichtet ist, die korrekte Abrechnung nachzuweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Hilfesuchende-Berlin):
Dann wäre aber noch die Frage, wie wir das Hausflurdauerlicht durch die Bauarbeiten nachweisen können (außer der Mail an die Hausverwaltung und die Zeugenaussage des Hausmeisters).


Hast Du mal gerechnet, wie sich das Hauslicht auf die Gesamtkosten auswirkt? Dürfte ein Mehrbetrag sein, der den Aufwand nicht lohnt.
Außerdem kann es - zumindest teilweise - berechtigt gewesen sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Denkbar wäre, das bis 2014 die Ablesung geschätzt war, und in 2014 dann richtig abgelesen wurde. Dadurch kam eine hohe Nachzahlung zustande.
Und für 2015 wurde dann auf Basis der hohen Nachzahlung eine überhöhte Schätzung in Rechnung gestellt.
Ihr solltet auf jeden Fall prüfen, welche Werte geschätzt und welche Werte abgelesen waren, vor allem die Werte für 2016 sollten in eurem Interesse abgelesen sein!

-- Editiert von joebeuel am 03.08.2017 08:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun, Sie könnten auch die Stromkosten der letzten Jahre hinzuziehen (die Abrechnungen werden Sie ja noch haben) und einen ehemaligen Nachbarn bitten, die neue NK-Abrechnung in Kopie zur VErfügung zu stellen. Bei der Aufstellung der Gesamtkosten steht auch der Allgmeinstrom drin und dann können Sie vergleichen.

Ich würde bei solch einem Anstieg auch stutzig werden, und auf Klärung drängen. Der Vermieter hat zu erklären, warum die Kosten des Allgemeinstroms um das 10fache gestiegen sind. Auf die Erklärung wäre ich mal gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen