Streit um Wegerecht

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hermi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um Wegerecht

Hallo. Wir haben vor kurzem ein Haus und Garage auf je 2 einzelnen Grundstücken gekauft.
Die Zufahrt zur Garage und zum hinteren Teil des Grundstücks ist durch ein Wegerecht auf einem fremden Grundstück gewährleistet. Noch 5 weitere Nachbarn haben dieses Wegerecht um zu ihren Garagen zu kommen. Der Besitzer des Zufahrtsgrundstücks ist stadtbekannt als ´´schwierig´´ um es positiv zu beschreiben. Er macht gerne den Nachbarn das Leben schwer indem er Bereiche des Weges zustellt mit Auto, Wohnwagen oder Roller. Er scheint wenig Hobbys und viel Langeweile zu haben. Darüber hinaus verlangt er einmal im Jahr ´´Unterhaltungskostenerstattung´´ von ca. 45 EUR pro Nachbar.
Es geht um Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühr und Versicherung für Verkehrssicherung. Er benennt in seinem Schreiben eine notarielle Urkunde die besagt dass wir und alle anderen Nachbarn diese Kosten zu tragen haben.

In unserem Kaufvertrag steht:
Die Erreichbarkeit der Parzelle …… erfolgt von der öffentlichen Straße über das Grundstück ….., das sich im Eigentum der Eheleute dingens und bummens Müller-Meier-Schmidt befindet. Das Zufahrtsgrundstück ist im Grundbuch von …. Blatt ….. eingetragen und in Abt. II unter lfd. Nr. 3 mit einer Grunddienstbarkeit – Wegerecht – für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke… und …. belastet.

So, nun war jeder der Nachbarn wegen dieser Sache schon mit dem guten Mann vor Gericht. Die einen müssen nun tatsächlich bezahlen, die anderen haben Recht bekommen und müssen es nicht. Das ist schon mal die erste Sache die ich nicht verstehe. Darüber hinaus waren auch schon einige Mitbürger der Stadt wegen anderen Dingen mit dem Mann vor Gericht.

Wir sind nun überhaupt nicht die Typen für Anwalt, Gericht, Klage usw….
Bei dieser geringen Summe würden wir fast sagen, bezahl und du hast deine Ruhe. Auf der anderen Seite sehen wir es gerade aufgrund des ewigen Zuparkens usw… nicht ein. Zudem kann nun wirklich jeder uns nen Brief einwerfen und auf Basis irgendwelcher Urkunden irgendwelches Geld verlangen. Wo ist da also wirklich die rechtliche Grundlage ?

Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, überlegen uns aber echt ob wir uns den Stress antun wollen. Der Notar über den der Verkauf lief sagte uns bereits dass er in diesem Fall nicht ein Mandat annehmen würde. Er sagte wörtlich: ´´Die Forderung ist nicht rechtens aber ich gehe da nicht ran.´´ Weiter erklären wollte er uns das nicht. Verstehe das wer will.

Also, mich würden Meinungen bzgl. der Rechtslage von Leuten die da Plan von haben einfach mal interessieren um mir dann mal Gedanken machen zu können wie ich damit umgehe.

Vielen Dank !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von hermi):
So, nun war jeder der Nachbarn wegen dieser Sache schon mit dem guten Mann vor Gericht. Die einen müssen nun tatsächlich bezahlen, die anderen haben Recht bekommen und müssen es nicht. Das ist schon mal die erste Sache die ich nicht verstehe.

Da müsste man sich mal die Urteilsbegründungen anschauen.

Eventell bindet diese Urkunde nur diejenigen die dort drinstehen, aber nicht die Nachfolger (Käufer, Erben, ...)


Als erstes sollte man sich mal den Eintrag im Grundbuch bezüglich des Wegerechtes anschauen, wie da der Wortlaut ist.
Desweiteren sollte man sich mal die Urkunde anschauen, was genau dort drinsteht.

Wenn man das weis, kann man wieter diskutieren.
Dann weis man auch, ob und was man gegen das zuparken tun kann.



Zitat (von hermi):
Der Notar über den der Verkauf lief sagte uns bereits dass er in diesem Fall nicht ein Mandat annehmen würde.

Stimmt, das ist Rechtsanwälten vorbehalten.





-- Editiert von Harry van Sell am 12.02.2018 16:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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