Streit mit dem Chef, Kündigungsgrund?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ichweißvonnichts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit dem Chef, Kündigungsgrund?

Ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit meinem Chef.
Meine Kollegin hat in vor die Rede gestellt, warum er hinter ihrem Rücken über sie bei mir schlecht redet. Mein Chef hat mich daraufhin beschuldigt ihn hinter seinem Rücken zu delekradieren und mich niveaulos und etc. beleidigt.
Ich stand da wie der böse Peter.
Mein Chef sagt, er könne nicht mehr mit mir zusammen arbeiten und will einen Schlussstrich ziehen. Aus seinen Lügen konnte er sich nicht schön reden.
Er sagte zwar ich solle gehen, und weil er keine Kündigung aussprechen darf, würde er die Bereichsleitung rufen und hinterher sagte er weil ich schon aufstand um von selbst zu gehen, er mache mir das Angebot für ein klärendes Gespräch mit ihr. Aber gleichzeitig wollte er das ich verschwinde.
Ich lehnte ein angebliches klärendes Gespräch ab räumte meinen Tisch, hinterlies meine Schlüssel und ging. Was soll da noch geklärt werden, der sitzt am längeren Hebel.
Hab nun einen Krankenschein und mein Vertrag endet erst in 5 Monaten.
Was nun? Können die mir eine Kündigung schreiben oder erst Vertragsende, weil ich ja Krankenschein habe.

Mein Chef lästert immer über den einen oder anderen , je nach dem wer grad nicht da ist. Redet schlecht und ich hab ihm schon von Anfang gesagt das nicht korrekt finde. Es belastet mich. Ich bin schon gar nicht mehr gern zur Arbeit gegangen. Er bringt einen Keil zwischen meiner Kollegin und mir indem er dinge behauptet die wir übereinander gesagt haben sollen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Ich lehnte ein angebliches klärendes Gespräch ab räumte meinen Tisch, hinterlies meine Schlüssel und ging.
<hr size=1 noshade>


Damit ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertig.
Da du durch die räumung des Tisches, hinterlassen der Schlüssel und Ablehnung auf ein klärendes Gespräch das Unternehmen einfach verlassen hast.
Das ist nicht gerade ein günstiger zug.
So kann er dir natürlich auch kündigen wenn du krankgeschrieben bist.
Was ebenfalls den Verdacht der nachhaltigen Arbeitsverweigerung bestärkt. Sachen packen, Schlüssel abgeben und dann krankschreiben lassen.
Sieht wohl auch vor dem Arbeitsgericht nicht gerade gut aus.

quote:<hr size=1 noshade>Die Arbeitsverweigerung kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB darstellen und als so eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer bewusst und nachhaltig nicht leisten will. Außerdem ist erforderlich, dass dem Arbeitgeber die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Eine nachhaltige (beharrliche) und bewusste Arbeitsverweigerung – so dass eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist – kommt in der Praxis seltener vor – als man dies meinen würde. Wichtig ist, dass ein solcher Fall in der Praxis nicht so häufig vorkommt bzw. schwer nachweisbar ist. Der Arbeitgeber hat bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ohne vorherige Abmahnung meist nicht besonders gute Karten. Die Arbeitsgerichte setzen die Meßlatte hier relativ hoch und entscheiden oft zu Gunsten der Arbeitnehmer. <hr size=1 noshade>

QUELLE: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/06/23/arbeitsverweigerung-darf-der-arbeitgeber-auserordentliche-kundigen/

Anmerkung der Moderation:
Aus den FAQ
Nur, weil Texte im Netz frei verfügbar sind, ändert das nichts an der Tatsache, dass diese urheberrechtlich geschützt sind. "Im Netz verfügbar" heißt nicht, dass man die Werke kopieren und selbst anbieten darf. Auch nicht in einem Forum! Copy und Paste ist widerrechtlicher Klau, der Urheberseite entgehen Hits, Werbeeinnahmen, Ehre, Lorbeeren, Dank, Bekanntheit, etc.
Also: Copy und Paste am besten immer nur die Überschrift. Dann den Link zum Text. So ein Klick tut niemandem weh. Das Klauen schon!


-- Editiert Moderator am 02.01.2012 22:37

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#2
 Von 
ichweißvonnichts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was kann ich tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen.
Aber die Chancen stehen eher schlecht.

Wie gesagt, du hast eindeutig signalisiert das du dort ab sofort nicht mehr arbeiten möchtest und die Arbeitsleistung gleichzeitig einstellst.

Der Kündigungsschutz während einer Krankschreibung wurde stark gelockert.

Falls du Arbeitsrechtschutzversichert bist oder in der Gewerkschaft bist, so würde ich schon klagen. Kostet dich ja nichts.

Das andere Problem ist dabei, du bekommst ersteinmal eine Sperre vom Arbeitsamt. Garantiert 3 Monate. Da Eigenverschulden.
Falls du Aufstocker bist, durch das Sozialamt, zieht das auch dort für den gleichen Zeitraum eine Sanktion von 30% nach. Also auch dort weniger Leistung.

Da du durch die Fristloste kündigung auch ersteinmal keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Auch nicht durch die Krankenkasse.

Müsste ersteinmal eingeklagt werden.


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-- Editiert Monopolist am 02.01.2012 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ichweißvonnichts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

warum soll ich denn dann zum arbeitsgericht wenn ich ohnehin keine chance habe? Soll ich nicht lieber mit der bereichsleitung sprechen und ihr mein verhalten erklären und sagen das ich im grunde bleiben möchte?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Das ist natürlich eine Möglichkeit.
Dieses sollte in Form eines schlichtungsgespräches stattfinden.

Du solltest ihnen wirklich glaubhaft erklären warum und wieso du so gehandelt hast.

Falls das nicht zieht, klage.

Warum klagen?
Weil Abreitsgerichte das durchaus auch anders sehen können und dir rechtgeben.

Falls es Zeugen gibt, dass er dich beleidigt hat, stehen die Chancen auch im Schlichtungsgespräch evtl. ganz gut.

Wenn die Kündigung schon ausgesprochen ist, dann sollte der Gesuch an der Bezirksleitung sehr schnell gehen.

Aber denke dran, der AG ist der Knochen.
Also konstruktiv und sachlich bleiben. : ))

Es hilft wohl auch, wenn du explezit deinen direkten Vorgesetzten um den es geht mit ins Gespräch einbinden möchtest.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Monopolist

Heute tuts echt weh, was Du hier schreibst. :dau:

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Stimme 1000 kleine Sachen zu. Wann gab es Kündigungsschutz für die Zeit der Krankheit? Und wie ist der bitteschön gelockert worden? Und gegen was soll er klagen, wenn er doch gar nicht gekündigt ist?

wirdwerden

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@ichweißvonnichts,
auch wenn Sie Ihren Schreibtisch geräumt haben, ich lese nirgendwo, dass irgendjemand gekündigt hat. Und ohne schriftliche Kündigung (gesetzliche Vorgabe) lässt sich gar nichts gerichtlich klären.

Eine Krankschreibung hat in der BRD meines Wissens noch nie Einfluss auf eine Kündigung gehabt, die ist jederzeit möglich. In der DDR war das wohl mal anders.

Sie müssen sich klar werden, wie Sie die Situation lösen wollen. Gespräche, Eigenkündigung mit der Folge einer Arbeitslosengeldsperre, Aufhebungsvertrag, der nur unter der Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist nicht zu einer Sperre führen würde....



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#10
 Von 
ichweißvonnichts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@nick

ich habe nur ein zwei dinge meiner kollegin erzählt die mein chef über sie mir gesagt hatte. Das wurde mir zum verhängnis. sie sprach nämlich darauf an.

Einen krankenschein hab ich weil ich direkt danach zum arzt gegangen bin um mir was zur beruhigung geben zu lassen. Hab dann den dazu bekommen.

Was ist wenn ich meinen dienst wieder antreten will und er mir den schlüssel nicht wieder geben will und sagt ich bekomm ne kündigung. Muss er sie mir nicht geben und erst dann abnehmen wenn ich die kündigung erst bekomme?


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-- Editiert ichweißvonnichts am 03.01.2012 01:46

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@nick_19:
"Und seit heute diesen AU-Schein?
Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt.
...
Unabhängig von der rechtlichen Sitaution würde ich schonmal fleißig Bewerbungen schreiben."

Unbestritten, bei solchen Antworten ist jeder weitere rechtliche Rat mit Spannung zu erwarten :devil:
Ob man nur den abfragen sollte, bleibt wohl ungewiss....



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

@1000kleinesachen

Warum tut es weh.
Was ich in diesem Thema geschrieben habe ist absolut zutreffend und korrekt.
Ausser das mit der Kündigungsschutz lockerung..
Aber sonst.
---------
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber kündigen wird.
Daher dann auch der weg vors Arbeitsgericht.
: ))
Ist irgendwie logisch, dass erst geklagt wird wenn gekündigt wurde.
Logisch oder?
Man hat davon gesprochen wenn er Kündigt!

---------

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir die Schlüssel für das Gebäude zurück zugeben.

Aber wie gesagt, der AG könnte durchaus mit einer Kündigung durch kommen.

-AN hat die Arbeitsleistung eingestellt.(Das alleine kann nur abgemahnt werden)
-Schreibtisch geräumt.
-Schlüssel abgegeben.

Lässt den Schluss zu, dass die Arbeitsleistung nachhaltig eingestellt und gänzlich verweigert wird.


Wenn du wieder gesund geschrieben bist, gehe nochmal zur arbeit!!!!
Dann kann er dir dafür höchstens eine Abmahnung geben!


Wie ich richtig schrieb, suche das klärende Gespräch. Regel alles im guten.
Springe über deinen Schatten.
Ansonsten könnte der AG spätestens in 5 Monaten an deinen Stuhl sägen und den Vertrag nicht verlängern.






-- Editiert Monopolist am 03.01.2012 02:32

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

DER Satz stimmt mal:
"So kann er dir natürlich auch kündigen wenn du krankgeschrieben bist."

Und das Gerichtsverfahren dazu wird wohl ein anderes Ergebnis haben. "Anscheinbeweise" wären mir völlig neu im Arbeitsrecht.

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#15
 Von 
ichweißvonnichts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich hatte das Gespräch. Habe gesagt das ich wieder die Arbeit aufnehmen möchte. Krankenschein abgegeben und Montag muss ich wieder hin. Mal schaun wie mein Chef sich entschieden hat,ob er weiter arbeiten möchte mit mir oder nicht.

Dürfen die mir, obwohl mein Arbeitsvertrag noch 5 Monate geht vorzeitig kündigen, weil mein chef nicht mehr mit mir arbeiten will?

Ich habe schließlich gesagt das ich weiter interessiert bin da zu arbeiten oder an einer versetzung, was aber nicht möglich ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Dürfen die mir, obwohl mein Arbeitsvertrag noch 5 Monate geht vorzeitig kündigen, weil mein chef nicht mehr mit mir arbeiten will?


Ist es ein Kleinbetrieb oder werden mehr als 10 AN in Vollzeir beschäftigt.

Ob der AG kündigen darf ist erst mal nebensächlich, man kann ihn schlecht daran hindern. Ob die Kündigung wirksam wird,liegt dann an der nötigen Kündigungsschutzklage und der Entscheidung des Richters am Arbeitsgericht.

Wenn der AV befristet ist, steht dort überhaupt irgendwas zu Kündigungsmöglichkeiten oder Kündigungsfristen? Befristete AVs sind nur kündbar, wenn das vertraglich vereinbart wurde - in der Praxis wird das wohl bei 90% der Befristungen so sein.

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