Streit mit IHK über Gebührenbescheid

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Netfinity
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Streit mit IHK über Gebührenbescheid

Ich habe folgendes Problem,

ich habe letztes Jahr bei einer IHK angefragt ob ich als externer Prüfling (Fachkraft für Veranstaltungstechnik) an einer Prüfung teilnehmen kann. Darauf hin habe ich von der IHK eine positive Zusage erhalten und gleich eine Anmeldung zugesandt bekommen. Darauf hin habe ich den ersten Teil der Prüfung abgelegt, konnte wegen Krankheit die Prüfung nicht beenden. Die Prüfung hat jedoch bei einer anderen IHK statt gefunden, als die bei der ich mich angemeldet habe. Kurz nach Prüfungsende, 9 Monate nach der Anmeldung flatterte ein Gebührenbescheid von der IHK ins Haus, ohne das in irgendeiner der Schreiben der IHK von Prüfungsgebühren oder Kosten die Rede war. Darüber hinaus ist der Gebührenbescheid fast das 3-Fach (120€ zu 340€ ) von dem was ich durch Recherchen im Nachhinein herausgefunden habe, was andere IHK´s verlangen. Auf Anfrage hieß es das ich als externer ohnehin das doppelte zu zahlen hätte.

Wie kann ich mich gegen diesen Gebührenbescheid wehren? Ein Angebot die einfachen, regulären Gebühren zu zahlen war ohne Erfolg, stattdessen "Ein Verzicht auf die Hälfte der angefallenen Gebühr, wie von Ihnen gewünscht, würde ein rechtswidriges Verhalten unseres Hauses zu Lasten unserer Mitgliedsfirmen darstellen. Ich weise nochmals darauf hin, dass in dieser Angelegenheit von keinem unserer Mitarbeiter ein Fehler gemacht wurde und..."

Problematik ist eben auch das die Rechnungstellung von einer anderen IHK kommt als bei welcher ich mich angemeldet habe, also den Vertrag geschlossen habe.

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die Gebühren der IHK stehen in der Gebührenordnung.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
das die Rechnungstellung von einer anderen IHK kommt als bei welcher ich mich angemeldet habe

Da würde ich doch mal hinschreiben, das ich nach Überprüfung der Unterlagen festgestellt habe, das ich mit der IHK XY weder einen Vertrag habe noch Leistungen dieser in Anspruch genommen habe.
Man möge mir doch bitte mitteilen auf welcher Vertragsgrundlage dieser Gebührenbescheid erlassen wurde, da diese IHK offensichtlich keine Leistung erbracht habe.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Aber andere Geschäftsstelle nicht mit "andere IHK" verwechseln.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

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