Hallo zusammen,
ich bin im Streit mit meinem Arbeitgeber
und erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen.
Nun kurz zu meiner Situation. Ich bin Student und finanziere mir mein Studium durch einen Nebenjob. Ich bin seit Juni 2010 bei einer Firma als studentische Hilfskraft beschäftigt und habe einen unbefristeten Vertrag.
Am 23. September letzten Jahres hatte ich dort einen Arbeitsunfall und war von da an bis einschließlich zum 13. November krankgeschrieben. Meine Lohnfortzahlungen habe ich erst nach langer Streiterei mit meinem Arbeitgeber erhalten. Die Berechnung dieser Lohnfortzahlungen ist allerdings viel zu gering und überhaupt nicht nachvollziehbar. Dazu zu sagen ist, dass ich nach Stücklohn bezahlt werde. Auch die Berufsgenossenschaft und meine Krankenkasse haben sich eingeschaltet, allerdings gibt es keine Reaktion seitens meines Arbeitgebers.
Außerdem fühle ich mich seit dem Unfall durch den Arbeitgeber schlecht und unfair behandelt. Am Tage des Unfalls wurde mir sogar mit Kündigung gedroht, falls ich zum Arzt gehen sollte und dort angeben würde, dass die Verletzung bei der Arbeit entstanden ist.
Unter anderem wird mir mein Urlaub nicht gewährt und auch Krankscheine werden ignoriert.
Seit dem Arbeitsunfall ist vor allem meine finanzielle Situation sehr schwierig. Vier Wochen lang habe ich von meinem Arbeitgeber überhaupt keinen Lohn bekommen und bin dadurch natürlich in Zahlungsverzug meiner laufenden Kosten geraten. Außerdem hat mein Arbeitgeber für mich weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die Krankenversicherung eingezahlt. Zwar bin ich als studentische Hilfskraft eingestellt, jedoch verdiene ich monatlich etwa 1000€.
Wie ist nun die Rechtslage? Habe ich Chancen gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen?
Ich freue mich auf eure Unterstützung! Danke und liebe Grüße
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Streit mit Arbeitgeber nach Arbeitsunfall
11. Januar 2014
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Frage vom 11. Januar 2014 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit Arbeitgeber nach Arbeitsunfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2014 | 01:17
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Außerdem hat mein Arbeitgeber für mich weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die Krankenversicherung eingezahlt. <hr size=1 noshade>
Falls du nach der "Werksstudentenregelung" beschäftigt warst, ist das auch korrekt so.
Bei Arbeitsunfällen wird eigentlich alles über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. An die solltest du dich primär wenden, anstatt dich mit dem Arbeitgeber herumzuschlagen.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 12. Januar 2014 | 07:43
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
... und was nun Abrechnungen und dergleichen angeht - ab einer gewissen Grenze der Zumutungen solltest du auch ans Arbeitsgericht denken statt herumzustreiten.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2014 | 17:08
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Insbesondere wenn im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen geregelt sind, müsste zwischenzeitlich wahrscheinlich mal dringlichst über weitere Schritte nachgedacht werden.
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