Streichung der Fahrtkostenpauschale bei Beschäftigungsverbot?

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)
Streichung der Fahrtkostenpauschale bei Beschäftigungsverbot?

Hallo,

meine Frau hat aufgrund Ihrer Schwangerschaft von Anfang an ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Jetzt ist sie fast im 7. Monat und ich sehe gerade auf dem aktuellen Lohnbescheid, dass eine Fahrtkostenpauschale für das lokale Nahverkehrsticket in Höhe von knapp 65€ seit diesem Monat gestrichen wurde.

Rein der Fairness halber würde ich sagen: Sie ist dienstlich nicht mehr unterwegs, wieso sollte also der AG bezahlen.
Auf der anderen Seite hat sich der AG bei anderen Sachen nicht gerade fair verhalten, weswegen wir nichts liegen lassen möchten, was uns zu steht.

Wie sieht das rechtlich aus?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie genau lautet die vertragliche Vereinbarung zu den Fahrtkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

"
(1) Der AG erstattet der AN die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Fahrtkosten, die für den Weg von der Wohnung zur Praxis entstehen.

(2) Wenn die AN mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis kommt übernimmt der AG die Kosten der Jahreskarte. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Jahreskarte, ist die AN verpflichtet, dem AG die anteiligen Kosten zurückzuerstatten"

Meine Frau hatte sich natürlich eine Jahreskarte gekauft, da wir kein Beschäftigungsverbot geplant haben ;-) und das Arbeitsverhältnis besteht noch fort.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Punkt 2 gilt. Die Streichung ist rechtswidrig, da die Kosten der Jahreskarte mit oder ohne Schwangerschaft entstehen. Da sich der Arbeitgeber Ihren Andeutungen nach nicht korrekt verhält lohnt es sich wohl eher nicht, freundlich zu sein.

Achten Sie auf die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, wenn da eine steht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Was meinen Sie mit "Ausschlussfrist" im Arbeitsvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es gibt oft im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regelung, die besagt, dass gegenseitige Ansprüche innerhalb einer Frist geltend gemacht werden können, ist die abgelaufen, war es das. Und die Frist ist manchmal sehr kurz.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Boas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Alles klar. Nein, das hat sie nicht.

Vielen Dank, dann weiß ich Bescheid, wie wir uns verhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Punkt 2 gilt. Die Streichung ist rechtswidrig, da die Kosten der Jahreskarte mit oder ohne Schwangerschaft entstehen.

Letzteres möchte ich kritisch hinterfragen.
Mittlerweile bieten eigentlich alle Nahverkehrsbetreiber die Möglichkeit an, Jahreskarten vorzeitig zurückzugeben oder anteilig erstatten zu lassen, wenn man ein längere Krankheitsphase nachweisen kann.
Ich sehe deshalb die Angelegeheit weniger eindeutig.


-- Editiert von drkabo am 30.11.2016 16:32

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Punkt 2 gilt. Die Streichung ist rechtswidrig, da die Kosten der Jahreskarte mit oder ohne Schwangerschaft entstehen.

Letzteres möchte ich kritisch hinterfragen.
Mittlerweile bieten eigentlich alle Nahverkehrsbetreiber die Möglichkeit an, Jahreskarten vorzeitig zurückzugeben oder anteilig erstatten zu lassen, wenn man ein längere Krankheitsphase nachweisen kann.
Ich sehe deshalb die Angelegeheit weniger eindeutig.


-- Editiert von drkabo am 30.11.2016 16:32


Die Schwangerschaft ist keine Krankheit (oder irre ich mich hier... :devil:

Beschäftigungsverbot ist nicht gleichzusetzen mit längerer Krankheit. Die Betriebe müssen die Karte in diesem Fall nicht zurücknehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Schwierig zu beurteilen, finde ich.

Der Arbeitgeber wollte seine MA, die in den Betrieb kommen, finanziell unterstützen. Der Text ist unpassend formuliert, wenn es um MA geht, die nicht ausscheiden, aber trotzdem nicht in den Betrieb kommen.
Diesen Fehler sollte sich der AG zuschreiben, er hätte es weitfassender formulieren können.

Meinungstendenz: Streichung nicht zulässig.

Aber drkabos Hinweis beachten und alle vorzeitigen Rückgabemöglichkeiten eruieren. Gibt es sie auch bei Schwangerschaft und wurden sie nicht genutzt würde ich zu Streichung zulässig tendieren.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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