Hallo habe Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, jetzt verlangt mein Vermieter das ich mit Silikat Farbe die Wohnung streiche, im Vertrag steht nur das ich bei auszug streichen muss, es war vorher nie die Rede von dieser teuren Silikat Farbe.
Streichen mit silikat Farbe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
.
Zitatetzt verlangt mein Vermieter das ich mit Silikat Farbe die Wohnung streiche, :
Dann frag ihn warum.
Zitatim Vertrag steht nur das ich bei auszug streichen muss, :
Was steht da wortwörtlich drin?
gruß charly
Echte Silikatfarbe darf nur vom Fachbetrieb verarbeitet werden, wahrscheinlich ist die "unechte" Silikatfarbe gemeint. Die hat zwar durchaus ihre Vorteile, aber m.E. darf der Vermieter dem Mieter die Farbart nicht vorschreiben, wenn auch anders ein sachgerechter Anstrich möglich ist.
Wie war denn bisher gestrichen?
Sind die Wände/Decken tapeziert+gestrichen oder mit Putzoberfläche+gestrichen?
War die Wohnung mit besonderen Eigenschaften vermietet? (z.B. Allergikergerecht? mit Schadstoffarmer/Baubiologischer Austattung? - da wäre ein Anstrich mit normaler Dispersionsfarbe nicht sachgerecht bzw. würde die besonderen Eigenschaften zerstören)
Aber Kalkwandfarbe hat ebenso gute Eigenschaften und ist bedeutend günstiger bzw. kaum teurer als gute Dispersionswandfarbe.
Silikatfarbe 10L ~70Eur <> Kalkwandfarbe 10L ~46Eur
https://www.gesundwerk.de/de/biofa-silikatfarbe-solimin-3051-weiss-10-liter-online-guenstig-kaufen-bei-gesundwerk-de
https://www.kreidezeitshop.de/kreidezeit-naturfarben-sumpfkalkfarbe?number=K888.2
Möglicherweise ist auch die mietvertragliche Vereinbarung zum Streichen bei Auszug komplett unwirksam - d.h. du wärst dann gar nicht zum Streichen verpflichtet.
Um das zu prüfen müsstest du den Mietvertrag einscannen, bei einem Uploaddienst hochladen und den Link hier einstellen - und es käme darauf an, wie diese Vereinbarung zustandekam ("formularvertraglich" ?)
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ZitatEchte Silikatfarbe darf nur vom Fachbetrieb verarbeitet werden :
Du meinst "sollte" und nicht "darf", oder?
Wenn im Mietvertrag steht, dass bei Auszug gestrichen werden muss, dann ist das in fast allen Fällen unwirksam. Wahrscheinlich musst Du also gar nicht streichen.
Um das wirklich beurteilen zu können, ist jedoch der genaue Wortlaut der Klausel im Mietvertrag erforderlich.
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