Straßenreinigungskosten bei weitläufigem Hinterhofparkplatz

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ArbeiterHh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenreinigungskosten bei weitläufigem Hinterhofparkplatz

Hallo,

ein Vermieter hat ein Flurstück, dass zugang zu zwei Straßen hat (aber nicht die direkte/komplette Eckbebauung.
Im Hinterhof befindet sich eine zusätzliche Bebauung und die meiste Fläche wird im Hinterhof durch zahlreiche Parkplätze genutzt.

Der Straßenreinigungsbescheid beinhaltet die Meterangaben von beiden Straßen (80 und 60m). Der direkte Zugang zu Straße ist ca, 25 und 30 m. Der Rest der direkten Anwohner zu den Straßen sind andere Flurstücke. Ein anderes Straßenflurstück nutzt den Innenhof mit.

Nehmen wir mal an, der Bescheid der Stadtwerke beinhaltet Zwei Posten, Straßenreinigung Str A und Straßenreinigung Str B.
Grundsätzlich fallen Straßenreinigungskosten ja auch für Hinterhofbebauung an. Kommt es nicht zur Doppelzahlung (andere Flurstücke plus nochmal das Innenhofflurstück mit geringer Straßenfront)? Wenn man in einem Block mehrere Schmale Flurstücke hätte, würde x mal die Kosten der Straßenreinigung anfallen. Das wäre doch absurd.
Was wäre, wenn das Flurstück im Bebauungseck nur an eine Straße grenzen würde und zwischen Hinterhofbebauung und der anderen Straße ein anderes Flurstück liegen würde. Wie bemisst sich dann die Straßenreinigung.

Wie sieht es für die Nebenkostenumlage aus? Wie werden die Kosten durch Straßenbebauung an Str. A, Straßenbebauung an Str B und der Hinterhofbebauung geteilt? Wie wird aus den beiden nach Str. geteilten Posten eine Aufteilung auf Mieter nach qm vorgenomen? Zahlen alle Mieter Straßenreinigung für die vermieteten Stellplätze im Hinterhof?

Viele Grüße

ArbeiterHH

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ArbeiterHh):
Wie bemisst sich dann die Straßenreinigung.

Das sollte sich in der Satzung der Gemeinde finden lassen.



Zitat (von ArbeiterHh):
Wie werden die Kosten durch Straßenbebauung an Str. A, Straßenbebauung an Str B und der Hinterhofbebauung geteilt?

Sollte man dem Mietvertrag / der Nebenkostenabrechung entnehmen können.



Zitat (von ArbeiterHh):
Zahlen alle Mieter Straßenreinigung für die vermieteten Stellplätze im Hinterhof?


Da müsste man mal alle Mieter fragen ...





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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