Strafzettel auf dem IKEA-Parkplatz?

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Strafzettel auf dem IKEA-Parkplatz?

Hallo,
als ich gestern bei IKEA war und zu meinem Auto ging (das ich natürlich ganz brav und regelgerecht geparkt hatte!) fiel mir auf, dass da ein Auto auf dem Behindertenparkplatz stand, dass hinter seinem Scheibenwischer ein Knöllchen stecken hatte.
Neugierig wie ich bin habe ich gekuckt: ein 35.--Knöllchen der lokalen Polizeidienststelle für das widerrechtliche Abstellen auf dem Behindertenparkplatz... Soweit so gut- das Auto hatte ja nun wirklich nichts auf dem Behindertenparkplatz zu suchen (daher finde ich diese Verwarnung wirklich gerechtfertigt!!!), ABER was mich gewundert hat: ich dachte immer, dass solche Parkplätze Privatgrundstücke sind...?! Was hat da die Polizei zu suchen?! Oder hat die IKEA-Leitung hier ihr Hausrecht an die Polizei abgetreten?!?!

Vielleicht kann mir ja hier jemand erklären...?!



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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

-- Editiert von blue roses am 17.03.2007 11:48:20

-- Editiert von blue roses am 17.03.2007 11:49:28

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

hat die IKEA-Leitung hier ihr Hausrecht an die Polizei abgetreten

Das kann sie gar nicht, und selbst wenn sie es könnte, dürfte die Polizei dann auch nicht mehr als IKEA selbst - insbesondere keine Knöllchen verteilen.

Ich würde eher vermuten, daß der Parkplatz eben nicht privat war...

Als Fahrer würde ich mich eher freuen, daß ich nicht abgeschleppt wurde.

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#2
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo Mareike,

nachdem das Auto ja nicht meines war/ist und ich auch nicht auf den Parkplatz angewiesen war/bin ist mir das mit dem Abschleppen eigentlich einerlei- mich interessiert es nur generell wie mit den Rechten der Polizei ist... Anmerkung: wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht dem gehört nicht mehr!!!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

-- Editiert von blue roses am 17.03.2007 13:26:13

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#3
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

auf dem parkplatz gilt die stvo.
sollange der parkplatz bzw. das gelände nicht mit schranken geschlossen werden kann darf man sogar nicht mal ohne führerschein auf dem parkplatz fahren.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja, steht da ganz groß an der Einfahrt, es gilt also auch rechts vor links, was auch immer wieder manche nicht schnallen.

Da stellt sich mir die Frage, ob auch das Parken auf den Eltern+Kind-Parkplätzen (ohne Kind) rechtlcihe Folgen haben kann ??

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Meines Wissens ist 'Eltern/Kind' kein Verkehrszeichen der StVO.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Meines erachtens spielt es keine Rolle, ob der Parkplatz Privatgrund ist oder nicht. Er ist in diesem Fall öffentlich zugänglich und es wird auf die Gültig der StVO hingewiesen. Somit auch ohne weiteres Knöllchen verteilt werden.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wobei der erste Halbsatz (öffentlich zugänglich) entscheidend ist.
Nur der Hinweis 'hier gilt die StVO' macht aus einem Privatparkplatz keinen öffentlichen Grund i.S.d. StVO und legitimiert auch nicht das Verteilen von Knöllchen. Im Gegenteil wäre eine solche Regelung bei einem 'echten' Privatparkplatz meines Wissens nach sogar nichtig.

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#8
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Seit wann sind Ikea-Parkplätze Privatparkplätze?
Nur, weil sie sich auch 'privatem' Grund befinden, macht sie das doch nicht automatisch dazu.

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#9
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Muss mich mal kurz einmischen wg. Rechts vor links. Das ist falsch!! Goggelt mal unter Vorfahrt private Parkplätze und ihr werdet euer blaues Wunder erleben. Drauf gekommen bin ich, weil ein Kunde unserer Firma (Vers.-Makler) eben so einen Unfall hatte. Und der ist so ausgegangen: Jeder zahlt seinen Schaden selber!! Auch wenn STVO gilt, gilt noch lange nicht alles. Das ist total verzwickt. Auf Parkplätzen von Möbelhäusern und Geschäften ist äußerste Vorsicht geboten.
Lg

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#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

das das schild "hier gilt die stvo" wirklich gültig ist ist eine urban legend, nachzulesen im neuen lexikon der rechtsirrtümer.

parkplatz ist privatgrund u. der besitzer darf "spielregeln" aufstellen aber ob man sich auch daran hält ist strafrechtlich nicht von relevanz!

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#11
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist doch, ob es sich um Eigentum von IKEA handelt oder ob der Parkplatz der Gemeinde gehört. Nicht jede Parkfläche vor einem Handelshaus gehört automatisch dem Betreiber der Handelskette, sondern befindet sich weiterhin in der Hand der zuständigen Gemeinde.

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