Hallo Leute,
hab heute meine Strafverfügung bei der Post abgeholt.
Bin anscheinend mit 46 km/h zu schnell bei 100 km/h Höchstgeschwindigkeit geblitzt worden.
Ort St. Michael, A10 bei Str-KM 101.880
Geldstrafe gemäß § 99(2d)beträgt 250,00€
Selber bin ich deutscher...
Ich möchte gerne gegen die Höhe der Kosten Einspruch einlegen und Stafmilderung wg. Erstvergehen anführen.
Hat man da eine Chance?
Mit welchen Zusatzkosten muss ich rechnen wenns nicht klappt?
Andere Ideen wie man die Strafe reduzieren kann?
Vielen Dank schonmal.
Gruß Peter
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Strafverfügung Österreich
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
also wen ich das richtig verstanden habe bist du 146KmH gefahren wo eigentlich nur 100 erlaubt gewesen wären.
Ich wäre vorsichtig mit einem Einspruch. Was ich dir glauben würde, wäre, dass du eine 100er Beschränkung übersehen haben könntest und du von der normalen "Beschränkung" ausgegangen bist, diese wäre aber dann auch bei 130 gelegen.
Wenn du jetzt Einspruch und dergleichen einlegst, kann evtl sogar darüber nachgedacht werden, ob man dir nicht sogar Vorsatz unterstellen müsste, da du ja auch deutlich über der absoluten Maximalgeschwindigket von 130 warst und diese 130 waren dir ja bekannt, trotzdem warst du schneller unterwegs...
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Danke florian3011 und lesen-denken-handeln!!
Hab tatsächlich die 100er Beschränkung übersehen.
Bewusst bin ich bestimmt nicht 46 zu schnell gefahren.
Bei Tempolimit 130 ists mir wirklich egal wenn ich lt. Tacho 10-20 km/h zu schnell bin.
Blöd gelaufen...
Habt ihr sonst noch irgendwelche Ideen oder ist es bei der Sachlage das beste nicht groß drüber nachzudenken und einfach zu bezahlen??
Gruß Peter
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