Strafverfügung Österreich+1.Mahnung

28. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb263955-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfügung Österreich+1.Mahnung

Hallo,
habe eine kleines Problem. wurde vor drei monaten in Österreich
gelitz, machte 65€. Denn ersten Brief"strafverfügung" habe ich
versehntlich vergessen zu beantworten. Nach der ersten Mahnung habe
ich mich per email an die zuständige Polizeistelle gewandt mit der
bitte mir das Blitzerfoto zu schicken um darauf zu erkennen wer
gefahren ist.
Nun kam zurück, das dies aus formaljuristischer sicht nicht in
Frage
kommt und dies nur im ordentlichen verfahren gestellt werden kann.
Meine Frage nun: kann hier vom deutschen recht des
Zeugnissverweigerungsrechts gebrauch gemacht werden?Gibt es eine
andere
möglichkeit dies zu umgehen.

Vielen Dank schonmal im voraus

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Es gilt das österreichische Recht. Ein Zeugnisverweigerungsrecht bei der Lenkererhebnung gibt es gem. österreichischem Recht nicht. Wenn Du bestreitest der Fahrer gewesen zu sein musst Du den Fahrer (österreischisch Lenker) benennen. Tust Du das nicht wird dies ähnlich bestraft wie die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst.

Aber es gibt da einen Unterschied:
Ein österreichisches Knöllchen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann in Deutschland vollstreckt werden. Eine Strafe die darauf beruht dass der Fahrzeuglenker nicht benannt wurde kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, weil diese österreichische Regelung dem deutschen Grundgesetz zuwider läuft.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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