Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

28. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lieschenmüller123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Hallo,

folgende Thematik. Es kommt zu einem Verkehrsunfall außerorts, der Fahrer des unfallverursachenden PKW fährt statt der möglichen 80 km/h 60 km/h. Bergab in einer rechtskurve verliert das Auto die Bodenhaftung, gerät auf die andere Fahrbahn und gerät somit in den Gegenverkehr. Zum Unfallzeitpunkt nieselt / regnet es leicht.

Alle Insassen sind verletzt, auch der Unfallverursacher. Der Fahrer des Autos aus dem Gegenverkehr erlitt schwerwiegende und folgenhafte Verletzungen am Knie. Das Knie wird nach ärztlicher Einschätzung steif bleiben.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben das die Straße, an der Stelle wo der unfallverursachende PKW von der Spur geriet, glatt war. So glatt das man selbst zu Fuß rutschte, diese Glätte bestand auch nach chemischer Reinigung der Straße noch.

Der Unfallverursacher hat einen Punkt in Flensburg, und ist ansonsten polizeilich bisher unbekannt.

Es kommt zur Gerichtsverhandlung.
Ein Zeuge seine Aussage über gefahrene Geschwindigkeiten um 20 km/h nach oben korrigiert.

Mit welchem Strafmaß ist zurechnen?


-- Editiert von Moderator am 29.02.2016 12:40

-- Thema wurde verschoben am 29.02.2016 12:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Die Ermittlungen der Polizei ergaben das die Straße, an der Stelle wo der unfallverursachende PKW von der Spur geriet, glatt war. So glatt das man selbst zu Fuß rutschte


Dann wären selbst 60 km/h offenbar noch zu viel gewesen.
Deswegen lautet der Begriff im Straßenverkehrsrecht ja auch "nicht angepaßte Geschwindigkeit" (im Extremfall ist die "angepaßte Geschwindigkeit" nämlich Schritt-Tempo) und nicht "überhöhte Geschwindigkeit".
Das dürfte für fahrlässige KV in jedem Fall ausreichen, sofern nicht ausnahmsweise Blitzeis vorhanden war.

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#2
 Von 
Lieschenmüller123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Blitzeis nicht sondern eine wirklich stark glatte Straße, das war jedoch nicht ersichtlich. Die Straße wurde chemisch gereinigt und auch danach war sie noch genauso rutschig.

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