Im Jahr 2014 wurde ich mehrmals ohne gültigen Fahrschein gefahren. Zur Folge wurde eine Strafanzeige erstattet, aber das Amtsgericht hatte entschieden, das Verfahren einzustellen.
Im Jahr 2015 bin ich (dummerweise) wieder ohne gültigen Fahrschein gefahren. In diesem Jahr war ich zwei mal erwischt und zwar zwei Strafen bekommen je zu 40 €. Eine davon hatte ich vor Ort bezahlt und die andere habe ich nicht.
Seit Juli/2015 nutze ich das Verkehrsmittel überhaupt nicht.
Ich habe jetzt Sorge, dass einen Strafantrag gegen mich erbracht wird (Für die Strafen vom 2015).
Ist meine Beförderungserschleichung vom Jahr 2015 schon verjährt?
Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung.
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 21:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung.
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#1
Antwort vom 19. März 2018 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:In diesem Jahr war ich zwei mal erwischt und zwar zwei Strafen bekommen je zu 40 €. Eine davon hatte ich vor Ort bezahlt und die andere habe ich nicht.
Das waren keine "Strafen", dass waren die zivilrechtlichen Forderungen des Verkehrsunternehmens.
Zitat:Ich habe jetzt Sorge, dass einen Strafantrag gegen mich erbracht wird (Für die Strafen vom 2015).
Ein Strafantrag kann nicht mehr gestellt werden, da mehr als 3 Monate vergangen sind. Die Taten können ggf. aber auch ohne Strafantrag verfolgt werden, näml. dann wenn öffentliches Interesse gegeben ist oder wenn der Fahrkartenwert nicht nur geringwertig war ( bis ca. 30,00 €)
Zitat:Ist meine Beförderungserschleichung vom Jahr 2015 schon verjährt?
Wenn es tatbestandlich wirklich nur eine Beförderungserschleichung war (und nicht z.B. Betrug, durch Vorzeigen eines falschen Tickets o.ä.) verjährt es 3 Jahre nach der letzten Tat. Kommt also drauf an, wann genau in 2015 sie das letzte Mal erwischt wurden.
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