Strafverfahren, wegen Steuerhinterziehung??

12. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mandant1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafverfahren, wegen Steuerhinterziehung??

Guten Abend,
Ich hätte da mal eine frage zu einem Thema das einen bekannten von mir psychisch sehr belastet. Es handelt sich hier um folgendes Problem und zwar hat der Bekannte ein Restaurant seid 1. Jahrzehnt und wie üblich Kahm diesmal wieder eine Kontrolle vom Finanzamt.
Der Prüfer wär diesmal ein junger Kerl der sich in der Ausbildung befand.

Seiner Meinung nach stimmten wohl die Zahlen nicht überein worauf hin nochmal deutlicher vom Finanzamt nachgeschaut wurde war. Das Finanzamt kontrollierte darauf noch einmal das Restaurant zur gleichen zeit auch das Haus, sowohl auch die Bank (Schließfach) im selben Augenblick (Bzw. Die Steuerverhander taten dies).
Fazit der Kontrolle war das am Ende nur bestätigt wurden ist das die Zahlen stimmten.
Nun bestehet wohl trotzdem ein Verdacht der Steuerhinterziehung jedoch ohne jeglichen Beweis basierend auf Vermutungen trotz der Kontrollen die statt fanden.

Meine frage ist : Warum so ein langes "verfahren/Kontrolle" trotz einer Beweislage die fehlt, was könnte ihn (meinen bekannten) unterstellt werden oder bzw. worauf kann er sich da gefasst machen.




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"das leben ist ein abenteuer das leider nicht immer ein happy end hat!"

-- Editiert von Moderator am 17.06.2014 00:44

-- Thema wurde verschoben am 17.06.2014 00:44

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7 Antworten
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#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(590 Beiträge, 312x hilfreich)

Wenn er keine Steuern hinterzogen hat, kann es dafür ja wohl auch keinen Beweis geben.

Insofern hat er in dem Fall gar nichts zu befürchten, weil Steuerhinterziehung natürlich bewiesen (und nicht nur vermutet) werden muss.

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#2
 Von 
Mandant1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :-)

Hab da nun eine weitere frage,
Im April 2013 wurde seine Kasse auf Manipulation kontrolliert.
Mit der Kasse war alles Ok.

Im November wurde die Kasse von dem Finanzamt bzw. Von den verhandern erneut überprüft,
Und plötzlich soll das nicht mekr was stimmen was mein bekannten wundert,

Meine frage dazu: kann mein bekannter sich ein Gutachter suchen der nochmal für ihn die Kasse überprüft? Oder muss er sich ein bestimmten Kassentypi suchen der das NEUTRAL checken darf ohne das mein bekannter ärger bekommt?

Wieso wird sich soviel zeitgelassen? Und warum diese Hartnäckigkeit trotz keiner beweise (soweit mein bekannter weiß).

Danke :-)


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"das leben ist ein abenteuer das leider nicht immer ein happy end hat!"

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Meine frage dazu: kann mein bekannter sich ein Gutachter suchen der nochmal für ihn die Kasse überprüft? Oder muss er sich ein bestimmten Kassentypi suchen der das NEUTRAL checken darf ohne das mein bekannter ärger bekommt?
Er darf sich soviele Gutachter suchen, wie er lustig ist.
quote:
Im November wurde die Kasse von dem Finanzamt bzw. Von den verhandern erneut überprüft, Und plötzlich soll das nicht mekr was stimmen was mein bekannten wundert,
Kassenmanipulationen sind besonders in der Gastronomie ein deutliches Indiz für nicht erklärte Umsätze.

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das FA macht keine Prüfung, ohne Indizien, dafür haben die viel zu wenig Personal.

D.h. am Anfang prüft eine Software bei denen auf Plausibilität. Nach bestimmten Kriterien fordert dann diese Software belege oder das Prüfen bestimmter Geschäftsvorgänge. Passt dass nicht, bekommt man einmal oder in bestimmten Turnus eine Prüfung.
Auch dieser Prüfung läuft nach Schema F und es werden bestimtmte zusammenhänge geprüft.

Was kann bei einem Restaurant schief gehen.
Fehlbestände bei Getränken, da diese idR unverderblich sind. Wird mit Personalverzehr argumentiert, wird geschaut, wieviel Personal war da. Stimmten die Zahlen immer noch nicht, geht man von Schwarzarbeit aus und es wird genau geprüft.
Beim Essen ist es dasselbe.
Auch kann man davon ausgehen, dass Abrechnungen von Kunden immer genau geprüft werden. Taucht nun auf, dass für einen Tag von Kunden Verzehrbelege mit mehr Wert eingereicht werden, als am Tag Kassenumsatz war, fragt sich das Finanzamt auch, zu Recht, was da los sein kann.
Hier kann es jedoch auch schon reichen, das aus dem 3er im Datum ein 8er wird, oder umgekehrt.
Leider erfährt man als geprüfter oft nicht, was die Prüfung ausgelöst hat, denn dann könnte man oft solche Zweifel direkt ausräumen, oder aufklären.

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#5
 Von 
Mandant1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Da sich das Thema noch nicht beendet ist und jetzt weiter geht! Durch Behauptung das die Kasse manipuliert wurden sei.

(Aber natürlich nicht manipuliert wurden ist)

Ist mein bekannter doch Roland unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurden ist oder?
D.h. In seinem Falle das, dass Finanzamt erst die Manipulation beweisen müsse oder ?

Da ihn ständig Angst gemacht wird das Behauptung allein reichen würden...



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"das leben ist ein abenteuer das leider nicht immer ein happy end hat!"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Prüfer wär diesmal ein junger Kerl der sich in der Ausbildung befand. <hr size=1 noshade>

Ich habe meine Zweifel, das ein Azubi einfach mal so eine Betriebsprüfung durchführt.



quote:<hr size=1 noshade>Ist mein bekannter doch Roland unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurden ist oder?
D.h. In seinem Falle das, dass Finanzamt erst die Manipulation beweisen müsse oder ? <hr size=1 noshade>

Korrekt.



quote:<hr size=1 noshade>Da ihn ständig Angst gemacht wird das Behauptung allein reichen würden... <hr size=1 noshade>

Wenn das Amt die Unschlüssigkeit der Zahlenwerke im Gerichtsverfahren schlüssig darlegen kann, ist es nicht relevant ob seitens des Steuerschuldners mit Kassensoftware oder Bleistift und Radiergummi gearbeitet wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man muss auch unterscheiden zwischen Straf- und Steuerrecht.
Steuerrechtlich gilt § 158 AO . Grundsätzlich ist die Buchführung der Besteuerung zugrunde zu legen. Wenn die Buchführung aber mangelhaft ist, ergibt sich für das Finanzamt Zuschätzungsbefugnis, d.h. man zahlt Steuern nach.

Strafrechtlich ist damit noch kein Tatnachweis erbracht. Aber es scheint ein entsprechend starker Anfangsverdacht zu bestehen. Hier hat eine Durchsuchung stattgefunden. Diese bedarf eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Und den stellt der Ermittlungsrichter in der Regel nicht aus Spaß an der Freude aus.

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