Straftaten im Internet - Beleidigung, Drohung, Verleumdung, Stalking

Mehr zum Thema: Strafrecht, Beleidigung, Drohung, Verleumdung, Stalking, E-Mail, Blog
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Beleidigung im Chat - was jetzt?

Fragen und Antworten zu Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung und Nötigung per Internet und Computer.

Frage: Ich habe einen Klassenkameraden auf Skype ziemlich übel beleidigt und er will mich jetzt anzeigen. Kann er das wirklich? Was soll ich tun?

123recht.de: Beleidigungen können auch schriftlich im Chat oder per SMS erfolgen und sind recht gut beweisbar. Sie sollten sich bei dem Mitschüler entschuldigen, vielleicht sieht er dann von einer Anzeige ab. Wenn nicht - Anwalt einschalten!

Urteil: Beleidigung im Blog

Wer in seiner Freizeit einen beleidigenden Blogeintrag über einen Mitschüler verfasst, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden. Laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim aber nur dann, wenn der Mitschüler namentlich genannt wird. Wird der Beleidigte nur von einem kleinen Kreis erkannt, dann ist ein Schulausschluss unverhältnismäßig (Az 9 S 1056/11).

Drohung per E-Mail

Frage: Mein Ex hat per Mail gedroht, seinen Hund einzuschläfern, wenn ich nicht zurückkomme. Kann ich mit dem Mailausdruck zur Polizei und ihn anzeigen?

123recht.de: Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Wirbeltieren, wenn es dazu keine "Notwendigkeit" gibt. Ein Tierarzt wird Ihrem Ex daher beim Einschläfern kaum helfen. Trotzdem: Das Töten eines Hundes ohne Grund ist eine Straftat, und die Mail an sich bereits eine Nötigung. Sie können zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, auch mit dem Mailausdruck.

Ich habe einen Stalker!

Frage: Ich chatte gerne in Internetforen. Seit einiger Zeit werde ich in einem Forum von einem anderen Nutzer verfolgt, denunziert und lächerlich gemacht. Kann ich nichts tun?

123recht.de: Haben Sie die Forenbetreiber schon angesprochen? Wenn das nichts hilft, sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen, der die Identität des Stalkers ermittelt, die Internetforen in die Pflicht nimmt und Ihre Rechte durchsetzt. Auch eine Anzeige kann sinnvoll sein: Stalking, auch im Internet, ist strafbar!

Verleumdung im Forum

Frage: Ich wurde in einem Internetforum von einem anderen Nutzer verleumdet. Der Betreiber des Forums will die Daten des anderen Nutzers aber nicht an mich herausgeben.

123recht.de: Das muss er auch nicht. Forenbetreiber sind nur gegenüber der Polizei und anderen Behörden auskunftpflichtig, nicht gegenüber Privatpersonen. Erstatten Sie Anzeige, die Polizei wird die Daten des Täters dann ermitteln.

Sammelklage möglich?

Frage: Ich bin auf Betrüger im Internet reingefallen und habe in Online-Foren viele weitere Opfer getroffen. Wie können wir eine Sammelklage einreichen, um unser Geld zurückzubekommen?

123recht.de: Die Sammelklage, also die Klage von vielen Opfern gegen einen Schädiger, ist bekannt aus den USA. In Deutschland ist für einen Fall wie Ihren keine Sammelklage vorgesehen. Hier muss jeder Betroffene selbst Klage einreichen und seinen erlittenen Schaden beweisen.

Kinderpornos: Auch zufälliger Besitz strafbar

Auch wer zufällig in den Besitz von CDs mit Kinderpornos kommt, kann sich strafbar machen. Ein Mann hatte auf einem Flohmarkt CDs mit Filmen gekauft und erst zu Hause Kinderpornos darauf entdeckt. Das OLG Oldenburg verurteilte den Käufer wegen des Besitzes kinderpornografischer Werke, da er die Kinderpornos nach der Entdeckung weder gelöscht noch den Behörden übergeben hatte. (Az 1 Ss 166/10)

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