Strafrechtliche Verfolgung Crawler Einsatz

28. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
Strafrechtliche Verfolgung Crawler Einsatz

Auszüge aus den AGBs der Community

quote:
11. Elektronische Angriffe durch Hacker, Crawler, etc.

11.1
Elektronische Angriffe jeglicher Art auf die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk der XXXXXXXy oder auf einzelne Nutzer sind strikt untersagt. Jeder elektronische Angriff führt zum sofortigen Ausschluß des Nutzers und wird, soweit möglich, zivil- und strafrechtlich verfolgt.

11.2
Als elektronische Angriffe gelten insbesondere, ohne daß diese Aufzählung abschließend wäre:

* Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsbarrieren der XXXXX zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen
* Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot)
* das vorsätzliche Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern
* Verwendung von Links, Programmen oder sonstigen Verfahren, die die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk der XXXXXX oder einzelne Nutzer schädigen können oder sollen
* brute force attacks
* massenweises spamming

11.3
Vertragsstrafenregelung: Soweit der Nutzer volljährig ist, verpflichtet er sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 11.1 und 11.2) eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende pauschale Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 4.000,00 (in Worten: viertausend Euro) auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen.

11.4
Ferner verpflichtet sich der Nutzer, soweit er volljährig ist, für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 11.1 und 11.2), unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit im wesentlichen (je nach Einzelfall) den folgenden darin enthaltenen Verpflichtungen abzugeben:

* es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, den elektronischen Angriff fortzusetzen oder einen neuen vergleichbaren Angriff zu unternehmen.
* es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, im Wege des elektronischen Angriffs etwa gewonnenes Datenmaterial an irgendwelche Dritte weiterzugeben.
* den Betreiber unverzüglich in Textform und umfassend darüber zu informieren, welchen Dritten (Namen, Anschriften, vollständige Kontaktdaten) das etwa gewonnene Datenmaterial wann und in welcher Form bereits zur Kenntnis gelangt, übermittelt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt worden ist.
* sämtliches mittels des elektronischen Angriffs gewonnenes digitales Datenmaterial vollständig, endgültig und nicht wiederherstellbar von allen vorhandenen Datenträgern unwiederbringlich zu löschen sowie etwaiges analoges Datenmaterial (z.B. Unterlagen, Aufzeichnungen, Ausdrucke etc.) restlos zu vernichten.
* eine eidesstattliche Versicherung als Bestätigung der erfolgten Löschung und Vernichtung rechtsverbindlich unterschrieben an den Betreiber zu übersenden.
* absolutes Stillschweigen über sämtliche etwa gewonnenen Daten, über die Unterlassungsverpflichtung und über die eidesstattliche Versicherung sowie sämtliche dem Angreifer sonst bekannt gewordenen internen Angelegenheiten der DOOLAO-Community zu wahren - insbesondere auf Internetforen, in Blogs oder gegenüber der Presse -, es sei denn, die Offenlegung einzelner Informationen ist aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten zwingend erforderlich.

11.5
Die Ziffern 11.3 und 11.4 finden auch auf solche Nutzer Anwendung, die zwar noch nicht volljährig sind, aber über die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit verfügen.


Dieses Skript (php Seite) wurde entdeckt:

quote:


Hallo *XXXXXXX,

Ein Moderator von www.waf-chat.de hat gerade deinen Account gesperrt.
Hier die Begründung für die Sperrung:
Crawler unter http://wafchat.co.de/auslesen.php vorgefunden. Verstoß gegen die AGB § 11. Strafanzeige wird erstattet.


In schweren Fällen und bei Gesetzesverstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Achtung: Niemand ist im Netz vollkommen anonym unterwegs & das Internet stellt keinen rechtsfreien Raum dar.
Deine IP-Adresse wurde gespeichert, damit ließe sich im äußersten Falle problemlos Name und Anschrift ermitteln.


Diese php Seite öffnet aber legentlich die Seite automatisch und ruft Profile anderer User auf.

Wie is das ganzr strafrechtlich zu beurteilen?

-----------------
" "

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Gar nicht. Allenfalls wurde gegen Nutzungsbedingungen verstoßen. Selber Straftaten erfinden kann ein Betreiber nicht.

Und die Vertragsstrafenummer ist unwirksam.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Der Betreiber gibt an

quote:
Wir haben deswegen jetzt erstmal Stress mit unseren Vermarktern, die uns die Zahlungen verweigern aufgrund Manipulation der Seitenimpressions



Ich kenn nur den §265, Computersabotage

Unter der selben gleichen IP werden hintereinander Profilseiten aufgerufen.
Bei gleichzeitig aktiven onlien Usern von über 1000 Leuten zu Spitzenzeiten kann hier im Verhältnis gesehen kaum eine Manipulation der Impressions vorliegen aus meiner Sicht.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Wir haben deswegen jetzt erstmal Stress mit unseren Vermarktern, die uns die Zahlungen verweigern aufgrund Manipulation der Seitenimpressions


Das ist ja nun erst mal das Problem des Betreibers, wenn er automatisierte Abrufer (wie zum Beispiel auch Suchmaschinen) nicht aus der Gleichung herauszuhalten in der Lage ist, etwa indem er grundsätzlich lokale Adressen (also alle seine eigenen) herausfiltert.
In deinem Fall müßte für eine Straftat ja Vorsatz (Manipulation eigener oder fremder "Klickzähler" durch Scriptaufrufe) nachgewiesen werden.

Was der Betreiber eher meint, sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Da empfiehlt sich im Streitfall ein fachlich versierter Anwalt, wenn du verklagt werden solltest.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Dann bitte auch Google und Bing verklagen: http://www.google.de/#q=site:https://www.waf-chat.de/&hl=de&ei=Sol5TI_MEoOXONGbsOsG&start=0&sa=N&fp=5d54148e71d55fe7 ;-)



Quellcode zeigt:










jeder "Crawler" kann auf die Webseite zugreifen, wenn Sie durch sowas Klickbetrug/Impressionsbetrug (von ein und der selben IP) vermuten, Prost Mahlzeit.. Die sollten ganz schnell aus dem Affiliate Marketing aussteigen!


Die Sache ist ja das nicht versucht wurde ein VERMÖGENSVORTEIL zu erhalten.
Durch das automatisierte Aufrufen anderer Profile sieht das jeweilige neue Profil das seine Seite neu besucht wurde. Dieserr wiederrum schaut dann beim Absender nach und dadurch werden die Views aufs eigene Profil gesteigert.

Daher denke ich das hier eine ausschlielich zuvilrechtliche Angelegenheit vorliegt.

-----------------
" "

-- Editiert am 29.08.2010 10:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Der Account wurde wieder reaktiviert.

Die Skript Datei wurde gelöscht und zugehöriger Webspace auch

Der Verlag hinter der Community will aber nun rechtliche Schritte prüfen.
Dies soll dauern.Was den technischen Unterschied zu echten "Crawlern" anbelangt soll eine weitere Mail erfolgen.





-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

quote:
"Echte" Crawler rufen nur das Html ab. Das verursacht keine Probleme.
Deswegen sind Google & Co auch erlaubt. Sie haben hingegen Seitenaufrufe
mit einem vollwertigem Browser gefaelscht. Vor allem Bild- (IVW),
Javascript- (Werbung, Analytics) und Flashdateien (Werbung) wurden
geladen. Das verfaelscht unsere Statistiken, die der Werbenetzwerke und
der IVW. Ich hoffe, Sie begreifen nun den Unterschied und warum Sie uns
ueberhaupt Probleme verursacht haben, im Gegensatz zu den Crawlern von
Google. Am Rande: Was Sie gemacht haben, kann man ueberhaupt nicht als
"crawlen" bezeichnen.


Wie darf man das beurteilen? Wird wohl schwierig das juristisch zu beurteilen, da großes technisches Hintergrundwissen erforderlich ist.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen