Strafrecht Graffiti

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)
Strafrecht Graffiti

Hallo!
Während des Jahres 2000 wurde ich, zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt, bei verschiedenen TAG-Aktionen erwischt.
Jetzt hab ich ein VERGEHEN, strafbar nach §303 , 304 StGB und §1 , 3 des Jugendgerichtsgesetzes am laufen.
Kann mir jemand Tips, Hilfestellungen und Möglichkeiten nennen, die mir weiterhelfen?
Bin für jede Antwort dankbar!

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40 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

was für "Hilfestellungen" stellen Sie sich denn vor? Ich glaube, ich habe Ihre Frage nicht so ganz verstanden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#2
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Okey, versuche es deutlicher auszudrücken, bin ja neu hier!
Es läuft gerade die BEANTRAGUNG, das das Hauptverfahren geöffnet wird.
Damals habe ich ja die Tat zugegeben.
Was kann ich tun, oder was kann mir passieren? Es handelt sich meist um Edding-TAGs!
Vielen Dank schonmal für Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

In dem Hauptverfahren wird die Tat nochmal genau aufgegriffen. Es kommt natürlich auch drauf an, wieviele Edding-TAGs und wie groß Sie diese auf Wände, Eisenbahn- S/U- Bahnwaggons gemalt haben. Und natürlich auch, wieviel es kosten würde, diese wieder zu entfernen. Letztes wirkt sich auf den Schadensersatz aus, der gegen Sie geltend gemacht werden kann. Strafrechtlich gesehen kommt es darauf an, ob Sie bereits vorbestraft sind, oder andere Vergehen etc. in Ihren Registern haben. Eine Geldstrafe wäre durchaus denkbar. In welchem Bundesland sind Sie denn wohnhaft?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#4
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke schonmal!
Wohne gerade in Hessen und es handelt sich meist um bis 20cm große Edding-TAGs und ich habe schon eine "Preisliste" bekommen. Muss ich das alles bezahlen oder wie kann das Gericht entscheiden? Bin jetzt 25 Jahre alt.Erhalte BaFöG und bin Student.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Es handelt sich im Übrigen und Vorangegangenem um einen Betrag von ca. 5000-7000 DM <--!!!
das ist alles fast 3 Jahre her, leider erst fast. Um einen Monat!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In Sachen "Schadenersatz" werden die Eigentümer der Flächen zivilrechtlich gegen Sie vorgehen (wie BOBO schon sagte)

Die andere Sache ist sie strafrechtliches Seite.

Dort sieht es so aus, daß bei Graffiti nur der TB der Sachbeschädigung erfüllt ist, wenn "wenn es die Bausubstanz nicht unerheblich beeinträchtigt" (lt. Kommentare Prof. jur. Joecks). Anders sieht es aus, wenn z.B. Denkmäler oder Kunst besprüht wird. Dies wird regelmäßig als Sachbeschädigung gewertet.

Stutzig macht mich, daß Du nach JGG angeklagt bist, wenn Du zur Tatzeit 22 warst, denn mit 22 kommt JGG nicht mehr in Frage, oder gibt es noch andere Täter (unter 21), die mit beteiligt waren ?? Das würde es erklären.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, es waren insgesammt 2 und jener war unter 21.
Und zwar in 5 Fällen gemeinschaftlich, und in 9 Fällen ich alleine.
Es handelt sich meist um Zigarettenautomaten, Wände und Türen, Schilder und Klos.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, strafrechtlich wird da, je nachdem wie oft der Tatbestand tatsächlich erfüllt wurde (siehe oben/Joecks) nicht viel bei "rumkommen". M.E. (Gesamt)geldstrafe oder mit viel Pech und wenn (fast) alle 14 Fälle auch tatsächlich verurteilt werden, kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Den Schaden müßt ihr natürl. auch ersetzen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

hallo

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)


Wie würde es nun, nach über der Hälfte der bezahlten Geldstrafe aussehen, wenn man wieder erwischt wird??

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dann kommt es zu einem neuen Strafverfahren und zu einer höheren Strafe, da Sie ein Wiederholungstäter sind und bereits einschlägig vorbestraft sind. Zudem muß natürlich zivilrecht wieder der verursachte Schaden ersetzt werden.

Gruß Justice

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#12
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Was können denn die "höheren" Strafen sein?
Wie ist die zeitliche Dimension von Verurteilung und Strafforderung?

Ausserdem gab es noch keine Hausdurchsuchung und sonst auch noch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

ausserdem würde es sich um andere "Graffitis" handeln wie z.B. Post-aufkleber

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wie hoch die Strafe sein wird, kann niemand vorhersagen, erst recht nicht, wenn man weder die Höhe des Schadens noch die Höhe der ersten Vorstrafe kennt.

Aber üblicherweise kann man sich auf folgendes 'Muster' bei jeweils GLEICHEN Straftaten mit GLEICHHOHEM Schaden einstellen.

1. Verurteilung: Kleine Geldstrafe
2. Verurteilung: größere Geldstrafe
3. Veruretilug: Bewährungsstrafe
4. Verurteilung: (evtl. nochmal Bewährungsstrafe, aber da muß man dann schon einen besonders guten Eindruck (Sozuialprognose) vom Täter haben
5. Verurteilung: Freiheitsstrafe o.B.



Die Gefängnisstrafe kann aber durchaus auch früher oder später kommen.


1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

also die erste waren 60 Tagessätze a 15€

17 Strafanzeigen.

-- Editiert von omwald am 26.05.2007 23:57:55

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Da hast Du aber einen geduldigen Rechtspfleger erwischt, wenn der Dir über 3 Jahre Zeit für die Begleichung der halben Strafe gegeben hat.

Wenn es jetzt wieder einige Fälle sind, wird die Geldstrafe eben höher ausfallen, vielleicht 80, 90 Tagessätze.

Eine Vorstrafe im Führungszeugnis hast Du damit auch (Glückwunsch!), selbst wenn die Strafe unter 91 Tagessätzen bleibt, da es 2 Verurteilungen innherhalb von 5 Jahren gibt....

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Naja, noch ist ja gar nichts passiert, ich frage nur so pro forma an.

Bezahle 30€ im Monat. Das macht dann 1 1/2 für alles. Hatte die Zeit vergessen, es kam mir so lange vor ;)

Aber werden Aufkleber wie Graffiti gehandelt??

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

übrigens schon mal Danke für die Antworten :cool:

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es gibt ja den 'neuen' Abs. 2 im § 303 StGB

...
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
...

Kommt also wohl auch auf Art (Entfernbarkeit) und Größe der Aufkleber an .

Genaues weiss ich auch nicht, da mein StGB Kommentar noch vor dem Stand der Einführung des Abs. 2 ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#20
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@omwald,

auch wenn es nichts direkt mit der Sache zu tun hat.
Mich interessiert schon länger die Hintergründe solcher Malereien.

Tags an Betonbrücken etc. kann ich noch nachvollziehen.

Warum aber werden zum Beispiel auch frisch gestrichene Häuser "verziert"?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Hmm.
Da wo ich herkomme ist alles voll von z.B.Aufklebern. Da fällt man schon mehr auf, wenn frische Hauswände verziert werden.

Wobei man historische Gebäude meist meidet, aus Respekt und ebenfalls wird mit Privateigentum so verfahren.

Laternenpfosten oder graue Stadt-Mülleimer werden gerne verschönert.

Man macht sich Gedanken über ein Motiv und möchte gerne, dass viele Menschen das sehen. Öffentlich, überall. Und es sagt: Schaut mal, da ist jemand, der macht etwas!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Bei dem aktuellen Fall handelt es sich ja um Aufkleber.

Die halten ja nicht auf Wänden, sondern nur auf glatten, grauen Pfosten, Zigaretten-Automaten oder ähnlichem.

-- Editiert von omwald am 28.05.2007 11:51:05

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Erklärungen sind allesamt nicht nachzuvollziehen.

Es handelt sich hier auch keinesfalls um 'Verschönerungen', sondern um eine Straftat und um nichts sonst.

Es handelt sich um das Eigentum von einem anderen, egal ob öffentliches oder privates Eigentum. Und herüber darf nur der Berechtigte verfügen.

Was würde der Fragesteller eigentlich davon halten, wenn ich ihm einen Eimer Farbe überkippe und dann sage: Jetzt sieht er verschönert aus ! So gefällt er mir besser !


Ich würde mir wünschen, daß der Fragesteller mir mal umgekehrt eine Frage beantwortet:

Kann es wirklich in Ordnung sein, daß der Eigentümer einer Sache sich aufzwingen lassen muß, was mit seinen Sachen passiert?

Wie würde der Fragesteller reagieren, wenn jemand umgekehrt seine sachen beschädigen oder zerstören würde ?

Wenn dieses Verhalten in Ordnung wäre und jeder wahllos mit allem, was anderen gehört, tun könnte, was er wollte, dann würden wir wohl ziemlich unstreitig im völligen Chaos versinken.

Es gibt keine rechtfetrtigung für dieses Verhalten. Es gibt eine Grundregel, die für ein zivilisiertes Miteinander absolut unumgänglich ist.

Wer einem anderen einen Schaden zufügt (und sei es auch nur ein optischer), der muß diesen Schaden ersetzen. ( § 823 BGB )

Und außerdem muß - damit es eben nicht getan wird - es eine Strafandrohung für solches Verhalten geben. (303 StGB)

Ich würde mir wirklich wünschen, daß das Eigentum der Täter mal in gleicher Weise behandelt wird, wie sie das Eigentum anderer behandeln.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

@ justice005: 1. Ignorant

2. fehlt Ihnen ein Verständnis und Ihre Welt scheint nur auf Paragraphen aufzubauen!!

Tschuldigung für mein Unverständnis für solche Argumente.

Ich dachte es geht um ein Verständnis der "Täter", was ich aber hier nicht finden kann.

Keiner hat mich gefragt, ob ich graue Pfosten in meiner Welt haben will.

Ausserdem ist ja die Funktionsfähigkeit der Dinge nicht beeinträchtigt worden.

Nun, gegen ein Zerstören bin ich ja auch. Und gegen Anarchie auch. Aber ich bin für ein Ausdrücken der Persönlichkeit jedes Menschen, sonst kommen wir meiner Meinung nach ganz schnell in die "Welt der grauen Herren" wie in Momo.

Aber wir sind ja hier um Gesetze zu diskutieren und nicht um philosophische Weltanschauung. Da ist wohl hier meine Weltanschauung fehl am Platz!

nochmal Tschuldigung wenn mir der Kragen platzt.

-- Editiert von omwald am 28.05.2007 18:13:00

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Von mir aus kann jemand meine Sachen verändern und wenn es sich um qualitative Arbeit handelt, noch lieber!

Die Frage ist immer, wer fühlt sich denn von solchen Taten gestört???
Welcher ungestörte Tagesablauf wird von solchen Verschönerungen gestört???

Auch dieses Argument scheint mir sinnlos...
:bang:

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
omwald
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 20x hilfreich)

Jetzt hab ich gehört, dass die Polizei mich sucht!!

Wie soll ich mich verhalten? Habe mich da ich grade frisch umgezogen bin, noch nicht umgemeldet!!

Soll ich bei der Polizei anrufen??

Über Tips würde ich mich freuen!!

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Es würde sich schon empfehlen, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.

Gerade wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen kann sonst leicht mal ein U-Haftbefehl rausspringen.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ omwald,

danke für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

'Keiner hat mich gefragt, ob ich graue Pfosten in meiner Welt haben will.'

=>Natürlich nicht. Sie dürfen die Welt deshalb auch verlassen, wenn sie möchten.

'Ihre Welt scheint nur auf Paragraphen aufzubauen!!'

=> Und der Witz ist ja, diejenigen, die Sie für Ihre Taten verurteilen werden, Urteilen auch nach Paragraphen.

1x Hilfreiche Antwort

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