Strafmaß bei Sachbeschädigung - Flasche auf Auto

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473126-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß bei Sachbeschädigung - Flasche auf Auto

Hallo!

Ein Freund von mir hat neulich eine Glasflasche vom Bürgersteig auf die Straße geworfen und dabei versehentlich ein Auto an der Stoßstange getroffen. Den Schaden (200 Euro) hat seine Versicherung bereits bezahlt. Heute kam die Vorladung vom Gericht bzgl Sachbeschädigung.
Jetzt würden wir gerne wissen, mit was für einem Strafmaß man bei so etwas in etwa rechnen muss? Und ist es notwendig, sich dafür einen Anwalt zu nehmen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Silberjon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Da die fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist, muss sich der Sachverhalt etwas anders dargestellt haben. "Aus Versehen" ist hier dann wohl nicht die passende Ausdrucksweise.

Der Strafrahmen des 303 StGB bewegt sich zwischen einer Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Hier ist die schwere der Tat überschaubar, mildernd kommt hinzu, dass der Schaden beglichen wurde. Grundsätzlich ist es nicht ratsam, ohne zuvorige Akteneinsicht - wird oftmals nur einem vertretenden Rechtsanwalt gewährt - den Gerichtssaal zu betreten.

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