Strafe, weil falsche Identität angenommen?

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
081511
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe, weil falsche Identität angenommen?

Hallo zusammen, ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Ich habe ein Riesenproblem, weil ich Riesenmist gebaut habe. Ich habe mich vor 2 Jahren im Internet in einer Singlebörse angemeldet und mich dort als Mann ausgegeben (ich bin eine Frau). Ich habe da jemanden kennengelernt und mich in SIE verliebt. Und sie auch in mich. Ich habe das Spiel perfekt gespielt, Freunde erfunden, die ihr Mails schicken und ich habe ihr einen falschen Namen, Wohnort und Beruf (Arbeitsstätte) angegeben. Ich wollte ihr nichts böses, ich habe mich, auch wenn ich eine Frau bin, wirklich in sie verliebt. Ich habe dieses Spiel bis vor kurzem fast perfekt gespielt. Jetzt weiss sie die Wahrheit und will mich wegen Betrug anzeigen. Aber ich habe ihr nichts böses getan. Ich habe Sie um kein Geld oder sowas betrogen. Im Gegenteil, ich habe ihr sogar noch Geld zukommen lassen und ihr in den Briefkasten geworfen. Ich hatte ihr erzählt, wir können uns nicht sehen, da ich im Krankenhaus liege etc pp ... Wir hatten Zukunftspläne, sie ist extra in ihrer Wohnung geblieben, weil wir zusammenziehen wollten, als ihr Mitbewohner ausgezogen ist. Daher musste sie die Miete allein zahlen. Das hat sie finanziell schon mitgenommen, aber ich habe ihr nicht gesagt, dass sie das tun muss. Ich habe ihr, wie gesagt, auch Geld zukommen lassen. Es war nicht viel, da ich selbst nicht viel habe, aber schon ein paar hundert Euro. Sie sagt nun, sie sagt einfach sie hätte nie etwas im Briefkasten gehabt. Wie soll ich das nachweisen? Ich habe einige Bankabhebungen gemacht um ihr das Geld zu geben und 1 (leider nur 1) Bareinzahlung mit meinem richtigen (!) Namen. Den Beleg habe ich auch noch. Ich habe ihr die Wahrheit gesagt und nun will sie mich anzeigen, wegen Betrug, weil ich mich für jemand anderes (mit Fotos, Mails, SMS) ausgegeben habe. Ich habe nun Panik, was mich für ein Strafmass erwartet.
Ich habe mit ihr telefoniert und sie hat heute ohne meine Zustimmung das Gespräch aufgezeichnet und will es verwenden. Das ist unzulässig habe ich herausgefunden, aber sie sagt ihr Anwalt sagt, sie kann es benutzen, weil eine kriminelle Straftat vorliegt. Das es moralisch verwerflich ist, weiss ich und es tut mir auch unsagbar leid. Aber ich habe mich wirklich in sie verliebt und konnte ihr es nicht sagen und den Kontakt zu ihr wollte ich deshalb auch nicht verlieren. Es war saudumm, dass weiss ich. Kann mir jemand sagen, mit was ich zu rechnen habe, wenn sie mich anzeigt?

Und nochwas, ich hatte vor ihr die Wahrheit zu sagen....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> nun will sie mich anzeigen, wegen Betrug, weil ich mich für jemand anderes (mit Fotos, Mails, SMS) ausgegeben habe

Grundsätzlich ist das erst mal nicht strafbar per se. Betrug würde voraussetzen, daß ein rechtswidriger Vermögensvorteil erlangt wurde. Davon ist nach deiner Schilderung nicht auszugehen.
Jemanden an der Nase herum zu führen, ist nicht als solches strafbar.

> sie sagt ihr Anwalt sagt, sie kann es benutzen, weil eine kriminelle Straftat vorliegt

Unfug. Zum einen wäre das so pauschal falsch (nicht jede Straftat erlaubt es, Telefonmitschnitte als Beweismittel vorzulegen), zum zweiten liegt ja noch nicht mal eine Straftat vor, was ihr ein Anwalt auch gesagt haben müßte, wenn sie einen gefragt hätte.

> Sie sagt nun, sie sagt einfach sie hätte nie etwas im Briefkasten gehabt. Wie soll ich das nachweisen?

Mußt du ja nicht (außer du möchtest es wieder haben).

> Daher musste sie die Miete allein zahlen. Das hat sie finanziell schon mitgenommen, aber ich habe ihr nicht gesagt, dass sie das tun muss.

Ob hier ggfs. ein zivilrechtlicher (!) Schadensersatz konstruiert werden kann, müßte man schauen. Eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" (§823 BGB ) ist zumindest nicht offensichtlich.

Falls es hier weiter eskaliert, wäre anwaltlicher Rat anzuraten.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
081511
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, jemanden an der Nase herumzuführen, ist nicht gerade das Tollste was man machen kann. Das ist mir auch bewusst. Sie will mich anzeigen, auch dass ich Freunde erfunden habe. Ich hatte nur Kontakt mit Ihr per SMS, Email und Telefon. Kann sie diese Sachen, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, benutzen? Sie sagt, sie hat alle SMS angeschrieben und Mails sind auch noch vorhanden. Ich weiss nicht, ob sie das tun kann. Ich weiss, dass man mich ggfs. für die Fotos verantwortlich machen kann. Zumindest derjenige, der auf den Fotos zu sehen ist. Ich habe ihr vorgemacht ich sei Person B, habe Wohnort, Arbeitsstelle und Freunde "erfunden". Hab ich das richtig verstanden, dass dies grundsätzlich nicht strafbar ist? Die moralische Seite, lass ich mal aussen vor. Dass es nicht korrekt war, ist mir selbst bewusst.
Ich habe durch die Vortäuschung auch keinen finanziellen Vorteil, eher im Gegenteil. Geld zukommen lassen, Telefonate etc... Den einzigen Vorteil, den ich hatte, war der auf Gefühlsebene. Ich konnte mir ihr reden und ihr nah sein. Grundsätzlich ist dies doch nicht strafbar??? Das sie gefühlsmäßig verletzt und enttäuscht ist, ist klar.
Nun meine Fragen:
- Kann sie mich wegen und mit den Emails, SMS, Fotos, Angabe falscher Name+Arbeitsstelle wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen? Wenn ja, welche Strafe müsste ich erwarten?
- Kann sie mich wegen der Fotos anzeigen oder kann dies nur derjenige, der auf den Fotos zu sehen ist?
- Wenn Freunde Bescheid wissen, kann sie diese mit anzeigen? Was haben die zu erwarten?
- Ich habe mich bei ihr entschuldigt, mehfach um ein Treffen gebeten und wollte mich "vernünftig" ohne Anzeige einigen. Sie lehnt ab. Wird dies als positiv bewertet, dass ich mich bemüht habe? Ich habe alle SMS aufgehoben.

Sorry wegen der vielen Fragen, aber ich bin sehr durcheinander.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Hab ich das richtig verstanden, dass dies grundsätzlich nicht strafbar ist?

Ja.

> Kann sie diese Sachen, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, benutzen?

Ja, aber was sollte ihr das nützen?

> Kann sie mich wegen und mit den Emails, SMS, Fotos, Angabe falscher Name+Arbeitsstelle wegen Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen?

Ja. Können kann man immer viel, sie könnte dich auch anzeigen, weil wir nicht Handballweltmeister geworden sind oder weil es so viel regnet und du daran schuld seist. Erfolgsaussichten sehe ich hingegen eher als sehr mau an.

> Wenn ja, welche Strafe müsste ich erwarten?

Vermutlich gar keine.

> Kann sie mich wegen der Fotos anzeigen oder kann dies nur derjenige, der auf den Fotos zu sehen ist?

KunstUrhG ist AFAIK reines Antragsdelikt, d.h. ohne Strafantrag durch die geschädigte Person (die auf den Fotos zu sehen ist) wird die StA kein Verfahren einleiten. Und selbst dann wird sie vermutlich einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.

"Positiv" ist in dem Fall, daß du keine Realdaten einer existierenden Person benutzt hast, sondern (bis auf das Foto) alles erfunden ist.
Unter einem erfundenen Namen darf man aber so ziemlich alles machen, was nicht gesondert als strafbar festgelegt ist (Betrug etc.).

4x Hilfreiche Antwort


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