Guten Tag.
Ich werde versuchen die Sachlage möglichst kurz zusammen zu fassen.
Nach einer Körperverletzung im Jahr 2011 wurde ich 2013 zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten auf 3 Jahre verurteilt. Diese wäre im November 2016 verbüßt gewesen.
Im Januar 2016 war ich zu einem Fußballspiel von Berlin nach Düsseldorf gereist. Während des Spiels rauchten wir in einer Gruppe von 5 Leuten einen Joint. Als ich am Joint gezogen habe packte mich ein Ordner des Sicherheitsdienst und man übergab mich noch im Stadion der Polizei. Diese beschlagnahmte den Rest des Joints, stellte meine Personalien fest und man durchsuchte mich. Es wurden keine weiteren Drogen bei mir gefunden.
Zwei Monate später erreichte mich ein Strafbefehl. Man beschuldigt mich nun des unerlaubten Besitz von Betäubungsmittel .
Mir wird vorgeworfen im Besitz von 0,3 Gramm Tabak-Marihuana Gemisches gewesen zu sein. Gegen den Strafbefehl
in Höhe von 1200€ habe ich Einspruch eingelegt.
Meine Frage ist.....was habe ich in Bezug auf meine Bewährung zu erwarten, Sollte der Einspruch gegen den Strafbefehl negativ ausfallen. Seit 2011 straffrei uns auch noch nie wegen BTM auffällig geworden.
Mfg M.W.
-- Editier von M.W.1981 am 11.01.2017 11:27
Strafbefehl während Bewährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wegen einer Geldstrafe und einer nicht-einschlägigen Tat wird eine Bewährung zu 99% nicht widerrufen. Möglicherweise wird sie verlängert, wenn die StA das beantragt. Hat sich das (Bewährungs-)Gericht noch nicht geäußert? Die Bewährungszeit ist ja abgelaufen und normalerweise hätte ein Beschluss über den Straferlass kommen müssen (bzw. müsste zumindest bald mal kommen)
Mir wurde lediglich mitgeteilt, das erst das laufende Einpruchsverfahren zum Abschluss kommen müssen ehe die Bewährungsstrafe als beendet gilt.
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Na, dann ist doch klar, warum das noch dauert. Zu befürchten haben Sie trotzdem maximal die Verlängerung der Bewährung.
ZitatMir wurde lediglich mitgeteilt, das erst das laufende Einpruchsverfahren zum Abschluss kommen müssen ehe die Bewährungsstrafe als beendet gilt. :
Genau. Das ist das Standardvorgehen. Die Entscheidung über den Straferlass wird zurückgestellt, bis das lfd. Verfahren rechtskräftig beendet ist. Danach wird die (alte) Strafe dann -praxisnah gesehen- entweder trotz der Geldstrafe erlassen, oder es erfolgt eine Verlängerung um z.B. 6 Monate oder 1 Jahr.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mfg M.W.1981
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