Hallo,
ich habe im April wegen eines Ermittlungsverfahren von der Bundespolizeidirektion Berlin ein Schreiben bekommen. Darin waren 5 Fälle aufgeführt, an denen ich ohne Fahrausweis in der S-Bahn in Hamburg kontrolliert worden bin. Ich habe allerdings ein gültiges Semesterticket, das ich aber zu den jeweiligen Zeiten aber nicht dabei hatte. Ich hatte es ausserdem bis dahin nicht bei der Hochbahn nachgereicht.
Eine Bestätigung von meiner Hochschule, dass ich jeweils ein gültiges Semesterticket besessen habe, habe ich daraufhin dem Antwortschreiben an die Bundespolizeidirektion Berlin beigelegt.
Nun habe ich trotzdem einen Strafbefehl (Erschleichen von Leistungen) vom Amtsgericht Hamburg erhalten, mit einer Geldstrafe von insgesamt 1800,-.
Ist das gewöhnlich und in Ordnung oder gibt es etwas was ich tun könnte, um mich dem zu widersetzen?
Da ich noch studiere habe ich ein ebenfalls ein sehr geringes Einkommen.
Freundliche Grüsse, Vincent
-- Editier von Philipwz21 am 22.07.2016 14:09
Strafbefehl da Semesterticket nicht nachgereicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist das gewöhnlich und in Ordnung oder gibt es etwas was ich tun könnte, um mich dem zu widersetzen? Klar - legen Sie Einspruch ein. Allerdings werden Sie dann auch vor Gericht erscheinen müssen.
und können Sie einschätzen ob dies in so einem Fall normalerweise Erfolg hat?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So wie Sie den Fall schildern, sollte es das, ja ...
hat sonst jmd. Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Bei der Hamburger Hochbahn hat man einen bestimmten Zeitraum um die Fahrkarte nachzureichen (kostet trotzdem 2,5€). Wenn man das in dem Zeitraum nicht macht, dann werden die 60€ fällig. Ich vermute, das die DB für die S-Bahn in Hamburg eine ähnliche Regel hat über die man beim Erwischtwerden auch aufgeklärt wird. Beim dritten mal erfolgt die Strafanzeige.
Wenn man bereits 5 mal erwischt wurde und nicht nachgereicht hat, dann war man ja anscheinend bereit die 60€ zu zahlen oder wie ist es sonst zu verstehen, dass man sehenden Auges in die Strafanzeige gerannt ist?
-- Editiert von calimero2010 am 22.07.2016 16:11
ja, ich habe es versäumt, das jeweilige Semesterticket rechtzeitig nachzureichen.
Deswegen ist es aber noch keine Straftat. Um die 5 mal 60 Euro werden Sie allerdings nicht drumrumkommen - das ist reines Zivilrecht und hat mit der strafrechtlichen Seite nichts zu tun.
Zitat:hat sonst jmd. Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Da braucht man keine Erfahrungen. Es ist einhellige Rechtsprechung, dass der Besitz einer nicht überübetragbaren Zeitkarte für den in Rede stehenden Tatzeitpunkt eine Strafbarkeit wegen "Erschleichens von Leistungen" ausschliesst.
dass heisst, während des Ermittlungsverfahrens ist die Bestätigung über die Semestertickets offensichtlich übersehen worden und es ist unbegründet ein Strafbefehl gegen mich erlassen worden. das Ermittlungsverfahren hätte eigentlich eingestellt werden müssen und es hätte gar nicht zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen dürfen. wie kann es sein, dass so etwas geschieht? es ist mir unverständlich.
Zitat:wie kann es sein, dass so etwas geschieht? es ist mir unverständlich.
Wie lange nach dem Erhalt des Schreibens der Polizei wurde denn geantwortet?
nach ein paar tagen, innerhalb der frist von 14 tagen.
danke für die bisherigen antworten.
könnte mir jemand sagen, wie ich den Einspruch verfasse bzw. ob es dabei neben den anzunehmenenden bestimmte wichtige dinge zu beachten sind?
Mir ist vielmehr unverständlich, ...
1)
wieso man so oft sein Ticket vergisst.
2)
wieso man sein Ticket nicht nachreicht.
3)
warum man sich besagte Bestätigung nicht beim Verkehrsbetrieb holt.
Verraten Sie hier doch mal, wie die Geldstrafe sich zusammensetzt und ob Sie vorbestraft sind. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
In welchem Zeitraum haben sich diese Fälle ereignet?
Zitat:könnte mir jemand sagen, wie ich den Einspruch verfasse
Hiermit lege ich gegen den Strafbfehl des AG Hamburg Az. ... Cs .... Js ....../16 vollumfänglich Einspruch ein.
Das reicht eigentlich schon. Hab Dir noch ne Urteilsquelle als PN gesendet.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.07.2016 23:24
Zitat:
Verraten Sie hier doch mal, wie die Geldstrafe sich zusammensetzt und ob Sie vorbestraft sind. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
In welchem Zeitraum haben sich diese Fälle ereignet?
Die Geldstrafe setzt sich so zusammen, dass es zu jedem der 5 Fälle eine Einzelstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen a 20,00,- gibt.
Ich bin nicht vorbestraft.
Die Fälle haben sich über einen Zeitraum von insgesamt drei Semestern ereignet.
Leider habe ich es versäumt mein Semesterticket rechtzeitig nachzureichen.
-- Editiert von Philipwz21 am 23.07.2016 08:29
Bislang vielen Dank für ihre Hilfe und Ratschläge. Ich habe mich auch an die Öffentl. Rechtsauskunft gewendet. Dort ist es aber sehr schwierig einen Termin zu bekommen.
Ich habe noch eine Frage und eine wohlmöglich wichtige Ergänzung: Welche Möglichkeiten gäbe es in dem Fall, dass der Einspruch abgelehnt wird dass ich mich trotzdem weiterhin gegen die Strafe, die ich für äusserst unberechtigt und falsch halte, wende? Ich besitze ausserdem ein sehr niedriges Einkommen, die Geldstrafe ist daher meiner Meinung nach auch sehr unangemessen.
Ergänzung: Ich bin vor 4 Jahren wegen sog. "Einmietbetrug" (da ich eine Nacht in einem Hotel nicht bezahlt habe) verurteilt worden und bin somit offenbar vorbestraft.
Welche Möglichkeiten gäbe es in dem Fall, dass der Einspruch abgelehnt wird dass ich mich trotzdem weiterhin gegen die Strafe, die ich für äusserst unberechtigt und falsch halte, wende? Dann dürfen Sie natürlich in Berufung gehen.
Ich besitze ausserdem ein sehr niedriges Einkommen, die Geldstrafe ist daher meiner Meinung nach auch sehr unangemessen. 20 Euro je TS sind schon ziemlich niedrig - Gerichte sind eher nicht geneigt, zu glauben, man lebe von weniger 600 Euro/Monat...
die Geldstrafe insgesamt beträgt 1800 Euro und ist ja auch gar nicht berechtigt (s.o.) Wie kann es sein, dass man einen Strafbefehl wegen der Erschleichung von Leistungen erhält, obwohl es sich gar nicht um eine Straftat handelt (da ich ja ein Semesterticket besitze und dies auch bereits während des Ermittlungsverfahrens vor ca. 2 Monaten nachgereicht habe).
Ich gebe ja zu, ich wollte es mir leider nur einfach machen und die Semestertickets dann für die jeweiligen Fälle insgesamt am Ende einfach per Post nachreichen, sonst hätte ich jedes Mal hindackeln müssen. Ich hatte derzeit auch einigermaßen viel studienbedingt zu tun. Nun, das entschuldigt es nicht und ist natürlich auch eigentlich nicht in Ordnung, aber doch nunmal kein Erschleichen von Leistungen. Ich verstehe es immer noch nicht ganz. Das geht doch so nicht!
Wie kann es sein, dass man einen Strafbefehl wegen der Erschleichung von Leistungen erhält, obwohl es sich gar nicht um eine Straftat handelt (da ich ja ein Semesterticket besitze und dies auch bereits während des Ermittlungsverfahrens vor ca. 2 Monaten nachgereicht habe). Da es sich hier nicht um ein Hellseherforum handelt, schlage ich vor, Sie fragen das den Richter.
ich würde sagen, es handelt sich eher um eine rhetorische Frage, mit der ich nur mein Unverständnis ausdrücken möchte.
Zitat[i]Da es sich hier nicht um ein Hellseherforum handelt, schlage ich vor, Sie fragen das den Richter. :
(Editiert - Frage war überflüssig)
-- Editiert von muemmel am 23.07.2016 13:05
Zitat(Editiert - Frage war überflüssig) :
-- Editiert von muemmel am 23.07.2016 13:05
ja.
Aber, könnte das Urteil evtl durch meine Vorstrafe entstanden sein?
Man ist natürlich einfach beunruhigt, wenn man einen Brief bekommt und dazu aufgefordert wird 1800,- zu bezahlen. Ich war einfach auch davon ausgegangen, da ich ja alles korrekt eingereicht hatte und mich darüber auch nochmal telefonisch bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Bundespolizei vergewissert hatte, dass das erledigt ist. Man würde gerne geringstmöglich mit diesen Dingen und den Behörden zu tun haben. Ich kanns nicht nachvollziehen. Es gibt doch genug andere ernste Fälle, um die man sich kümmern könnte. Ich bin jetzt verpflichtet zu einer Verhandlung zu erscheinen etc. Das kann doch nicht angehen!
Aber, könnte das Urteil evtl durch meine Vorstrafe entstanden sein? Nö. Strafbar macht man sich durch Begehung einer Straftat - mit und ohne Vorstrafe. Und dies, also das Vorliegen einer Straftat, ist zuallererst zu prüfen.
Ich bin jetzt verpflichtet zu einer Verhandlung zu erscheinen etc. Nein, sind Sie nicht - aber Sie wollen doch freigesprochen werden, oder? Und das wird nur passieren, wenn Sie erscheinen - anderenfalls wird der Einspruch verworfen.
Das kann doch nicht angehen! War das jetzt wieder rhetorisch? Normalerweise würde man sich doch freuen, daß man die 1.800 nicht bezahlen muß...
ja, aber mich ärgert es bereits, dass ich überhaupt deswegen zu einem Gerichtstermin erscheinen muss. Ich musste noch nie zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen. Wieso ist das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden? Da hat wohl jemand gepennt.
Rechtliche Fragen haben Sie also nicht mehr?
Nein, erstmal nicht. Meiner Meinung nach, einfach unverschämt!
-- Editiert von Philipwz21 am 23.07.2016 13:46
Zitat:Die Fälle haben sich über einen Zeitraum von insgesamt drei Semestern ereignet.
Und es wurden seinerzeit auch alle 3 Semestertickets in Kopie bei der Polizei eingereicht?
Ja (steht ganz oben - die Hochschule hat ihm das bescheinigt).
was ich letzenendes machen werde ist:
ich bezahlen für gar nichts, also insgesamt 0 cents!
ich bezahlen für gar nichts, also insgesamt 0 cents! Wenn Sie ewig Besuch vom Gerichtsvollzieher haben wollen? Denn das erhöhte Beförderungsentgelt ist definitiv fällig. Falls Sie noch Rat annehmen können, rate ich Ihnen, sich da nicht so hineinzusteigern....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
9 Antworten