Hallo,
Ich habe am 07.10.17 eine Alkoholfahrt. Nun ist der Führerschein
für 13 Monate lt Strafbefehl weg. Gerechnet wurde die Zeit erst ab Erlaß des Strafbefehls.
Mein Führerschein konnte am Tag der Alkoholfahrt nicht eingezogen werden, da ich meinen Führerschein mit kompletter Geldbörse auch am selben Abend verloren hatte.
Ich hatte am Tag danach eine Verlustanzeige bei der Polizei aufgegeben und bin seitdem auch nicht mehr gefahren.
Kann diese Zeit nicht wg der Verlustanzeige berücksichtigt werden?
Danke für die Rückinformation.
Strafbefehl: Führerscheinentzug und Führerscheinverlust
7. Januar 2018
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Frage vom 7. Januar 2018 | 20:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl: Führerscheinentzug und Führerscheinverlust
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120045 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatKann diese Zeit nicht wg der Verlustanzeige berücksichtigt werden? :
Nö. der war ja nur verloren gegangen.
Das man sich keinen neuen beorgt hat ist genauso irrelevant wie das man nicht mehr Auto gefahren ist.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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