Hallo,
Auf meinem Strafbefehl
ist ein völlig falscher Beruf angegeben. Kann man diesen korrigieren lassen? Vom Student zum Lagerarbeiter ist schon harter Tobak.
MfG
Strafbefehl Falscher Beruf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Kann man diesen korrigieren lassen?
Wenn der SB schon rechtskräftig ist, kann man bei Gericht darum bitten einen neuen zusgestellt zu bekommen, mit der richtigen Angabe. Die Rechtsmittelfrist lebt dadurch natürl, nicht wieder auf. Aber ... was bringt es? Man will den Strafbefehl ja wohl kaum einer Bewerbung o.ä. beilegen
Ist er nicht rechtskräftig und man will Einspruch einlegen, ist der SB ohnehin hinfällig. Dann ist das Urteil das in der Hauptverhandlung ergeht maßgeblich. Und dort (in der Hauptverhandlung) kann man dann darauf hinweisen, dass die Berufsangabe im SB falsch ist.
Die Sache ist schon durch, ohne Hauptverhandlung. Mich stört die falsche Berufsangabe. Mir geht es darum, dass wenn jemand meine Akte zieht, bei der Behörde da nicht Lagerarbeiter überall auftaucht. Natürlich lege ich den Strafbefehl bei einer Bewerbung bei. BW, Polizei, Zoll etc. Die holen sich das sowieso. Ich stehe zu meinem Fehler. Trunkenheit am Steuer.
-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:35
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Natürlich lege ich den Strafbefehl bei einer Bewerbung bei. Militär, Polizei, Zoll etc.
Wieso? Das entscheidet der Dienstherr. Bei mir steht ja keine Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder irgendwas in dieser Richtung in der Akte.
-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:43
Schon klar, aber zumindest bei der Polizei ist so ein Eintrag zu 99% "das Aus".
Wie auch immer ... und schon eingangs gesagt: Amtsgericht um Neuzusendung einer korrigierten Fassung bitten.
ZitatWieso? Das entscheidet der Dienstherr. Bei mir steht ja keine Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder irgendwas in dieser Richtung in der Akte. :
-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:43
Der entscheidet auch über den Dienstführerschein mit Auszug aus dem Fahreignungsregister. Das wars dann mit Dienstführerschein.
Trunkenheit am Steuer ist eines der Delikte, die Zweifel an der charakterlichen Eignung sowie an der Zuverlässigkeit eines Bewerbers begründen. Für Waffenträger demnach kein Empfehlungsschreiben. Das ist sowohl bei der Polizei, beim Zoll als auch bei der BW ein k.o.-Kriterium. Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG (die Dich z.B. bei der BW relativ sicher erwartet) ist das ebenfalls ein dicker fetter Malus.
Und btw, ich habe noch nie erlebt dass ein Bewerber eine Kopie eines Strafbefehls in seine Bewerbungsunterlagen packt... naja, öfter mal was neues.
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