Strafbefehl Falscher Beruf

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2017 20:17:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Falscher Beruf

Hallo,

Auf meinem Strafbefehl ist ein völlig falscher Beruf angegeben. Kann man diesen korrigieren lassen? Vom Student zum Lagerarbeiter ist schon harter Tobak.

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Kann man diesen korrigieren lassen?


Wenn der SB schon rechtskräftig ist, kann man bei Gericht darum bitten einen neuen zusgestellt zu bekommen, mit der richtigen Angabe. Die Rechtsmittelfrist lebt dadurch natürl, nicht wieder auf. Aber ... was bringt es? Man will den Strafbefehl ja wohl kaum einer Bewerbung o.ä. beilegen :devil:

Ist er nicht rechtskräftig und man will Einspruch einlegen, ist der SB ohnehin hinfällig. Dann ist das Urteil das in der Hauptverhandlung ergeht maßgeblich. Und dort (in der Hauptverhandlung) kann man dann darauf hinweisen, dass die Berufsangabe im SB falsch ist.

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#2
 Von 
guest-12327.05.2017 20:17:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache ist schon durch, ohne Hauptverhandlung. Mich stört die falsche Berufsangabe. Mir geht es darum, dass wenn jemand meine Akte zieht, bei der Behörde da nicht Lagerarbeiter überall auftaucht. Natürlich lege ich den Strafbefehl bei einer Bewerbung bei. BW, Polizei, Zoll etc. Die holen sich das sowieso. Ich stehe zu meinem Fehler. Trunkenheit am Steuer.

-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:35

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#3
 Von 
guest-12327.05.2017 20:17:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich lege ich den Strafbefehl bei einer Bewerbung bei. Militär, Polizei, Zoll etc.

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#5
 Von 
guest-12327.05.2017 20:17:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso? Das entscheidet der Dienstherr. Bei mir steht ja keine Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder irgendwas in dieser Richtung in der Akte.

-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:43

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Schon klar, aber zumindest bei der Polizei ist so ein Eintrag zu 99% "das Aus".

Wie auch immer ... und schon eingangs gesagt: Amtsgericht um Neuzusendung einer korrigierten Fassung bitten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von mawi80):
Vom Student zum Lagerarbeiter ist schon harter Tobak.



Viel relevanter wäre doch wohl, ob das nicht Auswirkungen auf den Tagessatz hatte?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.05.2017 20:17:56):
Wieso? Das entscheidet der Dienstherr. Bei mir steht ja keine Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder irgendwas in dieser Richtung in der Akte.

-- Editiert von mawi80 am 27.05.2017 12:43


Der entscheidet auch über den Dienstführerschein mit Auszug aus dem Fahreignungsregister. Das wars dann mit Dienstführerschein.

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#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Trunkenheit am Steuer ist eines der Delikte, die Zweifel an der charakterlichen Eignung sowie an der Zuverlässigkeit eines Bewerbers begründen. Für Waffenträger demnach kein Empfehlungsschreiben. Das ist sowohl bei der Polizei, beim Zoll als auch bei der BW ein k.o.-Kriterium. Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG (die Dich z.B. bei der BW relativ sicher erwartet) ist das ebenfalls ein dicker fetter Malus.

Und btw, ich habe noch nie erlebt dass ein Bewerber eine Kopie eines Strafbefehls in seine Bewerbungsunterlagen packt... naja, öfter mal was neues. :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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