Strafbefehl Beleidigung ohne Zeugen

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.09.2018 14:49:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Beleidigung ohne Zeugen

Ich werde beschuldigt eine Person als "Du kleine F..tze" ! beleidigt zu haben. Wahr ist allerdings dass ich nur " Warte ab Du Kleine" zu der Person gerufen habe, dass habe ich auch im Anhörungsbogen so angegeben, da ich mir ja wirklich nichts zu schulden haben kommen lassen. Jetzt flattert mir dennoch ein Strafbefehl ins Haus 40x20 Euro ! Einspruch habe ich schon eingelegt, da es eine Lüge ist ich hätte das beleidigende Wort "F..tze" gesagt. Allerdings wurde ich schon mal wegen Beleidigung verurteilt, das wurde von der Anzeigensteller wohl ausgenutzt, die immer dieses Wort assoziiert, ganz egal was ich zu ihr sage (Nachbarschaftsstreitigkeiten).
Was denkt Ihr, wie stehen die Chancen bei der Gerichtsverhandlung für mich ? Da ich das angegebene Wort wirklich nicht gesagt habe. Es gibt ausser dem angeblichen Opfer auch keine weiteren Zeugen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von käptnsharky):
Was denkt Ihr, wie stehen die Chancen bei der Gerichtsverhandlung für mich ?

Ein Zeuge gegen einen einschlägig vorbestraften Angeklagten (der lügen darf das sich die Balken biegen).

Da wird man sich bei derGüte der Argumente sehr ins Zeug legen müssen. Die bisherigen waren offenbar nicht ausreichend.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Es steht und fällt mit der Aussage der Zeugin und deren Glaubwürdigkeit vor Gericht.


Zitat:
Allerdings wurde ich schon mal wegen Beleidigung verurteilt, das wurde von der Anzeigensteller wohl ausgenutzt,


Inwiefern? War es damals dieselbe Geschädigte?

Anonsten ist die Tatsache, dass hier 2mal wg. Beleidigungen im Privatbereich verurteilt wurde (das 2. Mal halt noch nicht rechtskräfitg) schon etwas merkwürdig, da dererlei normalerweise mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird. Daher die Frage: Gab es außer der Vorverurteilung auch bereits Einstellungen wegen Beleidigung?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Anscheinend weiß die Nachbarin ja auch von der Vorverurteilung, sonst könnte sie es ja nicht ausnutzen.
Es wird tatsächlich auf den persönlichen Eindruck in der Hauptverhandlung ankommen.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Anscheinend weiß die Nachbarin ja auch von der Vorverurteilung, sonst könnte sie es ja nicht ausnutzen.
Es wird tatsächlich auf den persönlichen Eindruck in der Hauptverhandlung ankommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Wer sagt denn bitte nur "Warte ab Du Kleine"?! Und das auch noch im Anhörungsbogen angegeben? Hmpf..

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