Strafanzeige wegen Räuberischer Erpressung

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gartenlaube
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafanzeige wegen Räuberischer Erpressung

Guten Tag,

Vor mehreren Wochen wurde ich, nach dem ich eine Bar verlassen hatte, von einer Gruppe Personen bedroht. Zum Tatzeitpunkt war ich stark alkoholisiert. Sie teilten mir mehrmals mit ich würde zusammengeschlagen werden.
Den genauen Grund kenne ich nicht, ich vermute, dass es im Laufe des Abends in der Bar Unstimmigkeiten gegeben haben muss.
Ich habe die Täter versucht zu beruhigen. Während des Gespräches fand dann eine Geldübergabe statt. Der Betrag war gering, lediglich 10€. Die ursprüngliche Intention der Täter war es aber mich zusammenzuschlagen. Die Täter sind kurz darauf verschwunden. Die Tat müsste, von am Tatort installierten Überwachungskameras, gefilmt worden sein.

Nach einiger Zeit kam die Polizei und ich erklärte ihr den Sachverhalt. Der Beamte wies mich daraufhin, dass ich mich wegen Falschaussage oder falscher Verdächtigungen strafbar machen könnte. Genau weiss ich es nicht mehr. Ich verwies daraufhin auf die Kameras, die den Vorfall aufgezeichnet haben müssten.

Nun wurde ich von der Polizei zu einer Vorladung gebeten.
Aufgrund meiner zum Tatzeitpunkt starken Alkoholisierung und weil die Tat schon etwas zurückliegt kann ich mich nicht mehr im Detail an alles erinnern. Die Täter kann ich wahrscheinlich auch nicht zweifelsfrei identifizieren.

Ich würde mich am liebsten ganz aus der Sache raushalten. Die Sache belastet mich psychologisch sehr.
Ich habe auch Angst nachher Schwierigkeiten zu bekommen weil ich eine Anzeige gemacht habe und dann nicht alles zu 100% wiedergeben kann.

Was für Möglichkeiten habe ich denn, bzw. was erzähle ich dem Polizisten bei der Vorladung?
Wie gesagt würde ich das Kapitel am liebsten so schnell wie möglich abschliessen.




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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was für Möglichkeiten habe ich denn <hr size=1 noshade>


Wenig. Sie haben offenbar einen Verbrechenstatbestand angezeigt und sind nun Zeuge. Als Zeuge ist man -jedenfalls ggü. der Staatsanwaltschaft und dem Gericht- verpflichtet eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen. Die Vorladung der Polizei könnten Sie also noch ignorieren, da dort eben keine Aussagepflicht besteht.

quote:<hr size=1 noshade> bzw. was erzähle ich dem Polizisten bei der Vorladung? <hr size=1 noshade>


Das läßt sich ohne genau Kenntis (per Akteneinsicht) dessen, was Sie bisher (aus)gesagt haben, nicht sagen.

Eine Möglichkeit wäre: "die Wahrheit" (wobei die auch selbstbelastend sein kann)

Die andere Möglichkeit wäre, gemäß § 55 StPO die Aussage zu verweigern, wenn man sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst einer "falschen Verdächtigung" belasten würde.

Aber wie schon gesagt: Solange nur die Polizei einen vernehmen will, kann man diesem Termin auch einfach fernbleiben. Das ändert sich, wenn eine Ladung der Staatsanwaltschaft kommt/käme.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gartenlaube
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich würde es jetzt so machen, dass ich nur das erzähle, wo ich mir auch sicher bin.
Bei Details, an die ich mich nicht mehr 100%ig erinnern kann, würde ich dann von $55 Gebrauch machen und ggf. auf die Überwachungsbilder (falls sie denn untersucht worden sind) verweisen.
Oder kann man nur die komplette Aussage verweigern und nicht einzelne Details?

Edit:
Macht es einen Unterschied ob ich das Geld angeboten habe um einem körperlichen Angriff abzuwenden, oder dazu aufgefordert worden bin?
In meiner Erinnerung wurde ich dazu aufgefordert, bin mir dessen aber nicht zu 100% sicher.

-- Editiert Gartenlaube am 20.08.2013 00:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder kann man nur die komplette Aussage verweigern und nicht einzelne Details? <hr size=1 noshade>


Doch kann man theoretisch, aber das ist in diesem Fall Unsinn, da man keine klaren Grenzen ziehen kann.

quote:<hr size=1 noshade>Macht es einen Unterschied ob ich das Geld angeboten habe um einem körperlichen Angriff abzuwenden, oder dazu aufgefordert worden bin? <hr size=1 noshade>


Auch ein "Angebot" kann auf einer konkludenten Nötigung fußen, somit den Tatbestand einer räuberischen Erpressung erfüllt sein lassen.

Anders gesagt: Wenn Sie die Kohle nur angeboten haben, aus -berechtigter- Angst, dass es gleich welche um die Backen gibt, ist das auch eine Nötigung.

quote:<hr size=1 noshade>
In meiner Erinnerung wurde ich dazu aufgefordert, bin mir dessen aber nicht zu 100% sicher. <hr size=1 noshade>


Wie schon gesagt: Ohne genau zu wissen, was Sie schon bei der Polizei gesagt haben (und was "die Wahrheit ist"), kann man dazu wenig sagen. Wenn Sie nicht bewußt etwas falsches erzählt haben, haben Sie keine Straftat begangen.

Sie haben halt die 3 genannten Möglichkeiten:

1. Dem Termin fernbleiben
2. Hingehen und aus der Erinnerung erzählen
3. Hingehen und nach § 55 StPO verweigern.

Welche Sie wählen, müssen sie selbst wissen und entscheiden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 20.08.2013 00:36

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gartenlaube
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank nochmal, damit habe ich jetzt einen guten Überblick.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich würde hingehen und aus meiner Erinnerung erzählen. Was Sie nicht genau wissen, brauchen Sie auch nicht zu sagen. Nur so ist eine Strafverfolgung möglich.

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