Strafanzeige stellen, aber was genau ist die Definition?

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafanzeige stellen, aber was genau ist die Definition?

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Eine Person hat meinem Arbeitgeber eine Email auf allen möglichen Kanälen unseres E-Mail Systems zukommen lassen (wurde vom Support bearbeitet und dann an mich weitergeleitet) in dem die Person mich grundlegend beleidigt und denunziert.
Auch wird durch die Schreibweise meinem Arbeitgeber nahegelegt das ich besser entlassen werden sollte.

Die Email wurde über einen trash-mail.com account an meinem Arbeitgeber gesendet, aber glücklicherweise ist trash-mail nicht so annonym wie jeder denkt.

Im Header stand die IP des Absenders. Welche ich quasi an die Polizei geben könnte für die Personen Ermittlung.

Was genau sollte ich jetzt als Grund bei der Polizei angeben wenn ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt machen würde?
Kann mir da jemand einen Tip geben?

Gruß
Gardoen

-- Editiert von Moderator am 10.01.2018 14:39

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2018 14:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Was genau sollte ich jetzt als Grund bei der Polizei angeben wenn ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt machen würde? Gar nichts - man muß eine Strafanzeige nicht begründen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was genau sollte ich jetzt als Grund bei der Polizei angeben wenn ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt machen würde? Gar nichts - man muß eine Strafanzeige nicht begründen.


Hallo,

danke für die kurze präzise Antwort. Ich hatte in meiner Naivität erwartet das die Polizei einen genauen Grund wissen will.

Vielen Dank ^^

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, man muss nur den Sachverhalt schildern. Hier handelt es um eine Tat aus dem Bereich der Beleidigungsdelikte, §§ 185-187 StGB , aber das ordnet die Polizei schon selbst ein. Sie sollten sich aber nicht allzu viel von einer Anzeige versprechen.

0x Hilfreiche Antwort

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