Strafanzeige?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
spql
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige?

Hallo,
als ein Gläubiger in einer Vollstreckungssache gegen eine UG habe ich kürzlich von dem zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren, dass ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner in Vorbereitung ist. Macht es jetzt noch Sinn, Strafanzeige zu stellen? Erhöht das ggf. meine Chancen, Geld zu bekommen?

Danke und herzliche Grüße, Martin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
mit der Strafanzeige könntest du den Druck auf den Schuldner erhöhen, seine Schuld bei dir zu begleichen. Erfahrungsgemäß bringt es aber überhaupt nichts! Evtl. könnte es Genugtuung für dich sein, wenn der Schuldner hier ein Verfahren wegen Betruges bekommt. Ob überhaupt Betrug vorliegt lässt sich hier nicht beurteilen! In der Regel dürfte das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es könnte aber - zumindest für diesen Teil der Forderung - bedeuten, das sie aus der Insolvenz herausfällt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

wenn die Schulden durch eine unerlaubte Handlung entstanden sind, kannst Du beim Insolvenzgericht einen entsprechenden Antrag stellen, mit der Folge, daß diese Schulden bei der Restschuldbefreiung nicht berücksichtigt werden. Eine Verurteilung wegen Betruges würde Dein Anliegen natürlich kräftig untermaueren, ist aber nicht zwingend Voraussetzung.

Gruß Ebi

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#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die beschriebene Sachlage fällt nicht unter eine unerlaubte Handlung und eine Anzeige nutzt nichts!
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Welche Meinung darf man denn hier äußern, damit man nicht editiert wird?

Das hat wohl weniger mit der Meinung zu tun, sondern eher mit den Worten in die man diese fasst.

Auch kann es vorkommen das der Admin einen alten Bekannten erkennt und diesen kickt. Nach dem Motto 'einmal Abschussliste immer Abschussliste'.
Über diese Ansicht kann man sich natürlich streiten...





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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
die beschriebene Sachlage fällt nicht unter eine unerlaubte Handlung und eine Anzeige nutzt nichts!

DAS
quote:
als ein Gläubiger in einer Vollstreckungssache gegen eine UG habe ich kürzlich von dem zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren, dass ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner in Vorbereitung ist.

ist die geschliderte Sachlage.
Daraus ergibt sich kein Hinweis, das KEINE unerlaubte Handlung vorliegen könnte, ebensolches gilt für eine strafbare Handlung.





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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das kann ja von offizieller Seite dann noch überprüft werden, ob im konkreten Fall eine unerlaubte Handlung vorliegt...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UG gibt es bereits keine RSB, da es sich nicht um eine natürliche Person handelt. Von daher ist es diesbezüglich völlig egal, ob eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich würde eher versuchen schnell alle Konten zu pfänden, alle Kundenforderungen, Mietkautionen, Steuererstattungen
Evtl. ist was zu holen.

Geht der in die Insolvenz wird nichts mehr zu holen sein. Ob das durch Betrug, Involvenzverschleppung oder sonst was war, bringt kaum Geld ein.

Uwe

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